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auto unterlicht

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420-MrDv - 31
Profi (offline)

Dabei seit 11.2010
788 Beiträge

Geschrieben am: 20.03.2011 um 22:37 Uhr

sorry ich hab es dumm formuliert :D

Also ich mein wenn der innenraum so ausgebaut ist wie hier ist das noch legal ?

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PS3 ID : wlan-E36F75 | www.youtube.com/user/MrDragunovHD © |  | I Love Gaming

Chad-Muska01
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
444 Beiträge
Geschrieben am: 20.03.2011 um 22:39 Uhr

Zitat von 420-MrDv:

sorry ich hab es dumm formuliert :D

Also ich mein wenn der innenraum so ausgebaut ist wie hier ist das noch legal ?

[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]


Ganz sicherlich nich

Mach erst mal mofaführerschein bevor sowas postest kleiner


Ihr könnt ruhig die deutsche Rechtschreibung benutzen, die ist für alle da ;)

2nd_Face - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2009
177 Beiträge
Geschrieben am: 20.03.2011 um 22:41 Uhr

Zitat von 420-MrDv:

sorry ich hab es dumm formuliert :D

Also ich mein wenn der innenraum so ausgebaut ist wie hier ist das noch legal ?

[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]


nö, dezentes licht ja, s darf jedenfalls nicht über der scheibenunterkante nach außen strahlen, meines wissens, bei mir ist auch hinten nur der verstärker und leuchtet komplett hinten alles blau, aber is eigentlich nicht erlaubt, kannst aber beim tüv vorbei fahren und mal abchecken, was die dazu meinen, wenn scheiben getönt sind, ists vermutlich halb so wild aber kannst alles nachlesen in der stvo... ;-)
420-MrDv - 31
Profi (offline)

Dabei seit 11.2010
788 Beiträge

Geschrieben am: 20.03.2011 um 22:42 Uhr

ne mich har das ja mal nur interressirt ob es legal ist :D

PS3 ID : wlan-E36F75 | www.youtube.com/user/MrDragunovHD © |  | I Love Gaming

LordSnow - 42
Champion (offline)

Dabei seit 10.2008
4043 Beiträge

Geschrieben am: 20.03.2011 um 22:42 Uhr

Zitat von 420-MrDv:



und was sit wenn es so lechtet das es oben rum komplett blau ist ?
also wie unterboden nur eben oben :D


Eine Aussenbeleuchtung am Auto ist nur dann gestattet, wenn es der Fahrsicherheit dient, also alle Front- und Rückscheinwerfer sowie die Blinkanlagen.
Unterbodenbeleuchtung oder, wie du es dir grad vorstellst, Leuchtschlangen entlang der Karrosserie-Linien ist nicht erlaubt und wird vom TÜV im Normalfall mit der sofortigen Stilllegung des Wagens bis zur Entfernung der Zusatzbeleuchtung "belohnt".
Ich schreibe Normalfall, weil einige TÜV-Prüfer unter bestimmten Bedingungen (wie vorhin jemand angemerkt hat, wenn man es an die Innenraumbeleuchtung angeschlossen hat) ein Auge zudrücken und die Unterbodenbeleuchtung eintragen.

Winter is coming

meexx - 31
Profi (offline)

Dabei seit 08.2009
911 Beiträge
Geschrieben am: 20.03.2011 um 22:50 Uhr

Es wird als Aus- und Einstiegshilfe für Behinderte aber auch erlaubt :)

Wer zuletzt lacht, denkt zu langsam :)

Catweazle85 - 40
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2010
65 Beiträge

Geschrieben am: 20.03.2011 um 22:56 Uhr

Zitat von meexx:

Es wird als Aus- und Einstiegshilfe für Behinderte aber auch erlaubt :)


Aber bestimmt nicht in blau oder anderen Farben, so wie der Ersteller das meinte...

http://www.team-ulm.de/MyGroups/63426

2nd_Face - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2009
177 Beiträge
Geschrieben am: 20.03.2011 um 23:50 Uhr

Zitat von Catweazle85:

Zitat von meexx:

Es wird als Aus- und Einstiegshilfe für Behinderte aber auch erlaubt :)


Aber bestimmt nicht in blau oder anderen Farben, so wie der Ersteller das meinte...

:-D :daumenhoch: tatsache ;-)
DonEscobar
Champion (offline)

Dabei seit 08.2006
3533 Beiträge

Geschrieben am: 21.03.2011 um 00:11 Uhr

Zitat von Albi123:

solang die karre steht, ists erlaubt, sobald man fährt, nicht.


Die guten Dinge kommen zu denen, die warten können.

TechnoDevil - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2005
286 Beiträge

Geschrieben am: 21.03.2011 um 00:22 Uhr

Zitat von DonEscobar:

Zitat von Albi123:

solang die karre steht, ists erlaubt, sobald man fährt, nicht.


richtig

Its not just Music.......It's an ADDICTION!!!!!!

Catweazle85 - 40
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2010
65 Beiträge

Geschrieben am: 21.03.2011 um 00:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.03.2011 um 01:14 Uhr

Zitat von 2nd_Face:

Zitat von Catweazle85:

Zitat von meexx:

Es wird als Aus- und Einstiegshilfe für Behinderte aber auch erlaubt :)


Aber bestimmt nicht in blau oder anderen Farben, so wie der Ersteller das meinte...

:-D :daumenhoch: tatsache ;-)


Wobei mich der Sinn eines beleuchteten Unterbodens für Behinderte (gleich welcher Farbe) echt mal interessieren würde... Ernsthaft... Wer macht mich schlauer wofür das gut ist ? :nixblicker:

http://www.team-ulm.de/MyGroups/63426

TechnoDevil - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2005
286 Beiträge

Geschrieben am: 21.03.2011 um 01:14 Uhr

ist die reine Optik

Its not just Music.......It's an ADDICTION!!!!!!

Catweazle85 - 40
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2010
65 Beiträge

Geschrieben am: 21.03.2011 um 01:14 Uhr

Zitat von TechnoDevil:

ist die reine Optik


Habs grad editiert, hab da was vergessen dazu zu schreiben...

http://www.team-ulm.de/MyGroups/63426

damast - 48
Experte (offline)

Dabei seit 01.2011
1544 Beiträge

Geschrieben am: 21.03.2011 um 01:36 Uhr

Zitat von 420-MrDv:

sorry ich hab es dumm formuliert :D

Also ich mein wenn der innenraum so ausgebaut ist wie hier ist das noch legal ?

[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]


hallo,
ein bekannter von mir hatte das vor ein paar jahren mal ungefähr
so wie auf dem bild gemacht. resultat: die freunde und helfer zogen
ihn raus und erklärtem ihm das das blaulicht einem bestimmten personenkreis vorbehalten ist, und das der verstoß gegen die stvo, kann mich nichmehr genau erinnern nun rund 50 euro kostet.
gruß

‹^› ‹(•¿•)› ‹^›

toxxii
Champion (offline)

Dabei seit 07.2010
2262 Beiträge

Geschrieben am: 21.03.2011 um 02:17 Uhr

naja wie gesagt, wenns von außen nicht sichtbar ist, kriegt man keine probleme
also mal für die dummen^^
wer mit nem weihnachtsbaum als auto durch ulm cruist, is wohl selbst schuld oder^^

I ♥ my AUDI

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