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Grundstückverbot

SkyTouch_ - 30
Profi (offline)

Dabei seit 09.2010
616 Beiträge
Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:57 Uhr

Darf ein Minderjähriger auf dem Grundstück von seinem Vater anderen Personen Grundstücksverbot erteilen, wenn gerade niemand zuhause ist?

Der Meister hat gesprochen!

mc_milian - 32
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
768 Beiträge

Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:59 Uhr

sicher, warum nicht?!
hast ja hausrecht.
wenn zB die GEZ-freunde auftauchen & du gerade keine zeit hast, kannst ihnen ja freundlich sagen, dass sie bitte das grundstück wieder verlassen sollen.
da_rabbrdack
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
2823 Beiträge

Geschrieben am: 11.03.2011 um 17:59 Uhr

Warum nicht?

Wer keine Ahnung hat, hat auch keine Meinung!

Saint-n-Sinner - 30
Experte (offline)

Dabei seit 01.2010
1179 Beiträge

Geschrieben am: 11.03.2011 um 18:00 Uhr

es müsste eig gehn, da keiner da ist, der sonst das grundstück "bewacht/verwaltet" etc......

Gott segne eure Ärsche, auf dass sie mir eines Tages meine Stiefel putzen.

SkyTouch_ - 30
Profi (offline)

Dabei seit 09.2010
616 Beiträge
Geschrieben am: 11.03.2011 um 18:03 Uhr

Zitat von mc_milian:

sicher, warum nicht?!
hast ja hausrecht.
wenn zB die GEZ-freunde auftauchen & du gerade keine zeit hast, kannst ihnen ja freundlich sagen, dass sie bitte das grundstück wieder verlassen sollen.


man muss doch nichtmal Polizei reinlassen, wenn die keinen Durchsuchungsbefehl oder sowas haben.

Ich wollt nur wissen halt, ob das eine Minderjährige Person auch machen darf, der das Grundstück nicht gehört, sondern da nur drauf lebt.

Der Meister hat gesprochen!

da_rabbrdack
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
2823 Beiträge

Geschrieben am: 11.03.2011 um 18:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.03.2011 um 18:06 Uhr

Zitat von SkyTouch_:

Zitat von mc_milian:

sicher, warum nicht?!
hast ja hausrecht.
wenn zB die GEZ-freunde auftauchen & du gerade keine zeit hast, kannst ihnen ja freundlich sagen, dass sie bitte das grundstück wieder verlassen sollen.


man muss doch nichtmal Polizei reinlassen, wenn die keinen Durchsuchungsbefehl oder sowas haben.

Ich wollt nur wissen halt, ob das eine Minderjährige Person auch machen darf, der das Grundstück nicht gehört, sondern da nur drauf lebt.

Wenn es in Familienbesitz ist wird das sicher gehn und außerderm bleibt Privatgrundstück immer Privatgrundstück, da hat generell eigentlich niemand anderes was zu suchen, außer man erlaubt es.

Wer keine Ahnung hat, hat auch keine Meinung!

SkyTouch_ - 30
Profi (offline)

Dabei seit 09.2010
616 Beiträge
Geschrieben am: 11.03.2011 um 18:08 Uhr

Zitat von da_rabbrdack:

Zitat von SkyTouch_:

Zitat von mc_milian:

sicher, warum nicht?!
hast ja hausrecht.
wenn zB die GEZ-freunde auftauchen & du gerade keine zeit hast, kannst ihnen ja freundlich sagen, dass sie bitte das grundstück wieder verlassen sollen.


man muss doch nichtmal Polizei reinlassen, wenn die keinen Durchsuchungsbefehl oder sowas haben.

Ich wollt nur wissen halt, ob das eine Minderjährige Person auch machen darf, der das Grundstück nicht gehört, sondern da nur drauf lebt.

Wenn es in Familienbesitz ist wird das sicher gehn und außerderm bleibt Privatgrundstück immer Privatgrundstück, da hat generell eigentlich niemand anderes was zu suchen, außer man erlaubt es.


also wenn ein Vollidiot von Nachbar meint, er müsste mal wieder provozieren und 5 cm vor unserem Grundstück stehen bleiben und mir zuschauen, wie ich das Auto aussaug, und er macht noch nen kleinen Schritt, könnte ich ihm sogar verbieten, je wieder auch nur einen Schritt draufzusetzen?
Und ja, es ist mir passiert :-D.

Der Meister hat gesprochen!

LeSavant
Experte (offline)

Dabei seit 06.2010
1083 Beiträge

Geschrieben am: 11.03.2011 um 18:09 Uhr

hausrecht!

- semper fidelis -

Pratsch - 31
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
2821 Beiträge

Geschrieben am: 11.03.2011 um 18:09 Uhr

Wenn der Vater "Ja" sagt aber der Sohn "Nein", dann gilt natürlich, dass vom Besitzer.

awa

SkyTouch_ - 30
Profi (offline)

Dabei seit 09.2010
616 Beiträge
Geschrieben am: 11.03.2011 um 18:10 Uhr

Zitat von Pratsch:

Wenn der Vater "Ja" sagt aber der Sohn "Nein", dann gilt natürlich, dass vom Besitzer.


wenn aber grad nur ich da bin, würde es schon gehen?


Der Meister hat gesprochen!

Pratsch - 31
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
2821 Beiträge

Geschrieben am: 11.03.2011 um 18:11 Uhr

Zitat von SkyTouch_:

also wenn ein Vollidiot von Nachbar meint, er müsste mal wieder provozieren und 5 cm vor unserem Grundstück stehen bleiben und mir zuschauen, wie ich das Auto aussaug, und er macht noch nen kleinen Schritt, könnte ich ihm sogar verbieten, je wieder auch nur einen Schritt draufzusetzen?
Und ja, es ist mir passiert :-D.


Klar. Mein Nachbar darf auch nicht mehr drauf.
Habs dem verboten.

Wenn er es macht, dann kann ich theoretisch die Bullen rufen.

awa

Pratsch - 31
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
2821 Beiträge

Geschrieben am: 11.03.2011 um 18:11 Uhr

Zitat von SkyTouch_:

Zitat von Pratsch:

Wenn der Vater "Ja" sagt aber der Sohn "Nein", dann gilt natürlich, dass vom Besitzer.


wenn aber grad nur ich da bin, würde es schon gehen?


Klar, wenn er keine Erlaubnis von deinem Vater hat.

awa

Pratsch - 31
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
2821 Beiträge

Geschrieben am: 11.03.2011 um 18:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.03.2011 um 18:17 Uhr

Zitat:

§ 123
Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

§ 123 1. und 2. Alt. StGB, Hausrecht kann auch durch Minderjährige ausgeübt werden;


awa

Elloga - 30
Experte (offline)

Dabei seit 06.2006
1033 Beiträge

Geschrieben am: 11.03.2011 um 18:16 Uhr

Zitat von da_rabbrdack:

Warum nicht?

:daumenhoch:

...but then i took an arrow in the knee

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