MissF - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 07.03.2011 um 11:49 Uhr
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Hallo
hat von euch schonmal jemand ein Schimmelgutachten machen lassen? Meint ihr, lohnt sich das?
Und weiß jemand, wieviel sowas ungefähr kostet?
Dankeschön!!
Viele Grüße
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H4T3_ - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 07.03.2011 um 12:02 Uhr
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Wir haben das mal machen lassen..
Weil unser damaliger Vermieter war ein echtes Arschloch.
Der hat uns nicht glauben wollen , das es schimmelt.
Durch das gutachten hatte er's schwarz auf Weiß.
Lasergun *pew pew*
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Penta_Phi - 54
Experte
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Geschrieben am: 07.03.2011 um 12:07 Uhr
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So ein Gutachten kann schnell 400-700€ und mehr kosten, je nach Aufwand.
Ob es sich lohnt, kann ich nicht beurteilen. Wir wissen ja nicht, was du damit bezwecken willst. ;)
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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LoVe__YoU_
Anfänger
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Geschrieben am: 07.03.2011 um 13:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.03.2011 um 13:41 Uhr
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Mietminderung
Bei der Miete handelt es sich um den Preis, der für den einwandfreien Gebrauch einer Wohnung zu zahlen ist. Kommt es nun zu Mängeln bzw. Beeinträchigungen, braucht der Mieter die Miete nicht in voller Höhe zu zahlen, sondern kann diese für den Zeitraum des vorliegenden Mangels mindern.
Laut einer Schätzung des Deutschen Mieterbundes (DMB) verschenken Mieter jährlich mehr als 100 Millionen Euro, weil diese trotz Wohnungsmängel die Miete weiter in voller Höhe zahlen.
Wenn während der Mietzeit Mängel auftreten, müssen diese dem Vermieter sofort - am besten in schriftlicher Form - mitgeteilt werden. Daraufhin muss sich der Mieter um die Beseitigung des Mieters kümmern. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn der Mieter den Mangel selbst verursacht hat.
In der Zeit, wo der Mangel vorliegt, hat der Mieter die Möglichkeit die Miete zu kürzen. Je nach Größe des Mangels, kann zwischen 1 und 100 Prozent der Bruttomiete gekürzt werden.
Sollte der Vermieter nicht reagieren bzw. sich weigern die Mängel zu beseitigen, hat der Mieter die Möglichkeit neben der Mietminderung zusätzlich einen Teil der Miete zurückzuhalten. Der Mieter kann den Vermieter dann auf Mängelbeseitigung verklagen, oder - sofern sich der Vermieter trotz dieser Mahnung nicht rührt - den Mangel selbst beseitigen lassen.
Nachfolgend finden Sie eine Mietminderungstabelle mit prozentualen Angaben:
Schimmelpilzbildung im Schlafzimmer aufgrund mangelhafter Außenisolierung
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.04.1984) 10%
erheblicher Schimmelpilzbefall in Wohn-, Schlaf und Badezimmer
(Landgericht Osnabrück, Urteil vom 02.12.1988) 20%
Vorhandener Schimmel in zwei Zimmern sowie Küche und WC
(Landgericht München I, Urteil vom 2.10.1985 -15 S 7066/85)
15%
:) ... weiß nicht ob dir das was hilft :)
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Penta_Phi - 54
Experte
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Geschrieben am: 07.03.2011 um 13:45 Uhr
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Vorsicht, die Problematik ist selten zu beweisen, DASS es schimmelt, sondern WARUM.
Und wenn im Gutachten der Klassiker steht, nämlich falsches oder zuwenig Lüften, dann geht die Schuld auf den Mieter über, der dann auf sämtlichen Kosten sitzen bleibt.
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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LoVe__YoU_
Anfänger
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Geschrieben am: 07.03.2011 um 13:46 Uhr
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Zitat von Penta_Phi: Vorsicht, die Problematik ist selten zu beweisen, DASS es schimmelt, sondern WARUM.
Und wenn im Gutachten der Klassiker steht, nämlich falsches oder zuwenig Lüften, dann geht die Schuld auf den Mieter über, der dann auf sämtlichen Kosten sitzen bleibt.
stimmt ....
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gibbs59 - 66
Experte
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Geschrieben am: 08.03.2011 um 12:34 Uhr
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Kommt auf die richtige belüftung an, aber die heutige fenster und isolierung sind so dicht das es manchmal schon zu schimmelbildung kommt
Quad
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