drunkpunk - 38
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Geschrieben am: 03.03.2011 um 19:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.03.2011 um 19:25 Uhr
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Hab durch die Suchfunktion nichts gefunden und ist auch nur eine kurze Frage:
Also ich habe das Problem das mein Vermieter, die LBG BW, die Miete zu früh abbucht. z.B. bereits am 28 Februar. An sich hätte ich damit kein großes Problem. ABER es ist ein seperates Konto auf dem ich sobald mein Gehalt da ist (so gegen letzter Werktag im Monat) das benötigte Mietgeld überwiesen wird (per Online Banking, dadurch behalt ich mehr Überblick als durch Dauerauftrag) und es eben frühestens am 1 März auf dem Mietkonto ist.
Nun ist es schon wieder vorgekommen das mir 2,50€ plus Bearbeitungsgebühr meiner Bank abgezogen werden was ich nicht ganz so ok finde.
Nun zu meiner Frage: Darf der Vermietet so früh schon das Geld abbuchen? Im Vertrag steht das das Geld bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats auf dem Konto sein muss.
Morgen ruf ich da mal an und frag nach, wollte mich nur schonmal vor erkundigen da ich gerade ein Schreiber meiner Bank im Briefkasten fand.
Fuck me im famous. (ich Dieb)
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Slum - 34
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Geschrieben am: 03.03.2011 um 19:32 Uhr
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Ich habe einen Dauerauftrag xxx€ am 1. Fertig. Anrufen und Fragen & erklären was du möchtest. Wegen 2-3 Tagen werden die keinen großen Aufstand machen.
07.02.2011
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drunkpunk - 38
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Geschrieben am: 03.03.2011 um 19:43 Uhr
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Kann ich denen dann auch die Bearbeitskosten aufbrummen? Sind zwar nur 15€...aber is ja im Grunde nicht meine Schuld. am 1. oder 2 is Geld drauf.
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Venus1984 - 40
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Geschrieben am: 03.03.2011 um 20:05 Uhr
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kündigen ihnen die einzugsermächtigung... und überweise das geld selber jeweils zu ersten... das ist das einfachste....
sollten sie trotzdem abbuchen machen sie sich strafbar
Schöne tage: nicht weinen das sie vergehen sonder lächeln dass sie gewesen
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drunkpunk - 38
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Geschrieben am: 03.03.2011 um 20:18 Uhr
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Lastschrift ist als einzige Zahlungsmethode die im Mietvertrag steht.
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wuschel19770 - 47
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Geschrieben am: 03.03.2011 um 20:32 Uhr
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Zitat von drunkpunk: Lastschrift ist als einzige Zahlungsmethode die im Mietvertrag steht.
Sowas ist nicht zulässig wenn in einer anderen Klausel wie Du sagst steht das das Geld am 3. Werktag auf dem Konto sein muss.
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teacher-1
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Geschrieben am: 03.03.2011 um 20:35 Uhr
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Zitat von drunkpunk: Lastschrift ist als einzige Zahlungsmethode die im Mietvertrag steht.
Sehr richtig, das handhaben alle Wohnungsgenossenschaften so. Die Miete für den Monat kann meines Erachtens nicht im Vormonat abgebucht werden. Auf diese Weise erschleicht sich die Wohnungsgesellschaft zinslose Kredite, so könnte man das auch nennen. Ich würde das sehr offen ansprechen und in der Tat deutlich machen, dass die Gebühren in Zukunft der Wohnungsgesellschaft in Rechnung gestellt werden. Ich wohne auch bei einer Wohnungsgenossenschaft und da kommt das niemals vor. Meist wird hier sogar erst binnen der ersten 10 Tage des Monats abgebucht, keinesfalls am ersten und auch nicht gleich am zweiten oder dritten. Ich denke, hier kann man sich ruhig wehren.
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werschaf
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Geschrieben am: 03.03.2011 um 20:36 Uhr
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Zitat von wuschel19770: Zitat von drunkpunk: Lastschrift ist als einzige Zahlungsmethode die im Mietvertrag steht.
Sowas ist nicht zulässig wenn in einer anderen Klausel wie Du sagst steht das das Geld am 3. Werktag auf dem Konto sein muss.
dafür gibts am ende jedes mietvertrags die salvatorische klausel, dass, wenn eine klausel ihre gltigkeit verliert, alle weiteren klauseln dadurch trotzdem noch wirksam sind. ... der mietvertrag is unglücklich aufgestellt, das beste wird sein, freundlich und sachlich mit dem vermieter zu reden.
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
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drunkpunk - 38
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Geschrieben am: 03.03.2011 um 20:37 Uhr
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Ok, vielen Dank :)
Ich werd mich morgen vor der Arbeit mal mit denen telefonisch in Verbindung setzen. Um das persönlich zu machen ist mir der Sitz der LBG BW in Stuttgart zu weit weg um das an nem Arbeitstag zu erledigen :)
(Thema lösch ich gleich)
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teacher-1
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Geschrieben am: 03.03.2011 um 20:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.03.2011 um 20:39 Uhr
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Zitat von drunkpunk: Ok, vielen Dank :)
Ich werd mich morgen vor der Arbeit mal mit denen telefonisch in Verbindung setzen. Um das persönlich zu machen ist mir der Sitz der LBG BW in Stuttgart zu weit weg um das an nem Arbeitstag zu erledigen :)
(Thema lösch ich gleich)
Ne, nicht gleich immer löschen, vielleicht hat ja ein Anderer noch eine ähnlich gelagerte Frage. Dann kann er hier nachlesen.
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drunkpunk - 38
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Geschrieben am: 03.03.2011 um 20:48 Uhr
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Stimmt auch wieder, dann änder ich aber den Threadtitel ;)
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