dax_rider - 33
Champion
(offline)
Dabei seit 02.2006
3799
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.02.2011 um 16:52 Uhr
|
|
Du solltest darauf achten dass dein Messer nicht als Waffe gilt.
ein Teppichmesser kann auch mit nur einer Hand "geöffnet" werden ist aber trotz teils über 16cm Klingenlänge nicht verboten solange du es als Werkzeug einsetzt.
Quelle und mehr info:
Initiative Messer sind Werkzeuge
Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.
|
|
Quintian - 37
Profi
(offline)
Dabei seit 11.2006
981
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.02.2011 um 17:02 Uhr
|
|
Verdammt, das macht meine Wurstschneidmachete ja illegal!
Sanity is for weaklings!
|
|
dax_rider - 33
Champion
(offline)
Dabei seit 02.2006
3799
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.02.2011 um 17:14 Uhr
|
|
Zitat von Quintian: Verdammt, das macht meine Wurstschneidmachete ja illegal!
solange du das Ding nur in deiner Küche nutzt und nicht mit einer Eishockeymaske und dem Teil durch die Fußgängerzone rennst ist es doch vollkommen in Ordnung.
Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.
|
|
-nameless-
Experte
(offline)
Dabei seit 07.2008
1529
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.02.2011 um 17:17 Uhr
|
|
Zitat von Owned_xD: Ne frage nebenbei, die ist ernst gemeint:
Gibt es auch 2handmesser? O:
Ich glaube es sind Messer gemeint die man einhändig öffnen kann Soweit ich weiß sind die verboten, ich könnt mich allerdings auch total irren.
Achtung, dieser Post könnte Spuren von Ironie und Erdnüssen enthalten
|
|
SeLFMaDeKiNG - 31
Anfänger
(offline)
Dabei seit 05.2010
1
Beitrag
|
Geschrieben am: 26.02.2011 um 17:24 Uhr
|
|
hehe
einhand messer sind verboten genau so wie messer mit ner fest stehenden klinge
>_<
|
|
dax_rider - 33
Champion
(offline)
Dabei seit 02.2006
3799
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.02.2011 um 17:56 Uhr
|
|
Zitat von SeLFMaDeKiNG: hehe
einhand messer sind verboten genau so wie messer mit ner fest stehenden klinge
>_<
hmm lass mich mal ein einem Wort dein Post kommentieren:
Schwachsinn!
Es gibt genau spezifizierte Ausnahmen bei Einhandmessern.
...feststehende Klingen haben auch normale Küchenmesser und die werden komischerweise legal verkauft.
Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.
|
|
-NoRules- - 31
Experte
(offline)
Dabei seit 10.2009
1177
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.02.2011 um 17:58 Uhr
|
|
Zitat von Owned_xD: Ne frage nebenbei, die ist ernst gemeint:
Gibt es auch 2handmesser? O:
ja schon :D
» Ich bin dankbar, deshalb glaubt dieser Mann an Gott
|
|
ChiefChiller - 33
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 12.2008
351
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.02.2011 um 18:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.02.2011 um 18:10 Uhr
|
|
Zitat von dax_rider:
Es gibt genau spezifizierte Ausnahmen bei Einhandmessern.
...feststehende Klingen haben auch normale Küchenmesser und die werden komischerweise legal verkauft. 
damit das mal endgültig geklärt ist:
einhandmesser und messer mit feststehender kinge sind erlaubt. das heißt man sie haben.
es gibt allerdings ein führungsverbot für messer
-die eine feststehende oder festellbare klinge (die länger als 12cm ist) haben.
-die man einhändig öffnen kann
(wenn ich es richtig im kopf habe gibt es da genau wie bei butterfly messern eine ausnahme für ganz kleine messer weil die im prinzip nicht als messer zählen....aber das ist in einer größe mit der eh niemand was anfangen kann)
führungsverbot bedeutet dass man sie nicht griffbereit bei sich tragen darf außer für "gesellschaftlich aktzepierte ausnahmen" (oder so) also z.B. zum angeln.
42
|
|
MIB97
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 11.2008
157
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.02.2011 um 18:16 Uhr
|
|
Zitat von ChiefChiller: Zitat von dax_rider:
Es gibt genau spezifizierte Ausnahmen bei Einhandmessern.
...feststehende Klingen haben auch normale Küchenmesser und die werden komischerweise legal verkauft. 
damit das mal endgültig geklärt ist:
einhandmesser und messer mit feststehender kinge sind erlaubt. das heißt man sie haben.
es gibt allerdings ein führungsverbot für messer
-die eine feststehende oder festellbare klinge (die länger als 12cm ist) haben.
-die man einhändig öffnen kann
(wenn ich es richtig im kopf habe gibt es da genau wie bei butterfly messern eine ausnahme für ganz kleine messer weil die im prinzip nicht als messer zählen....aber das ist in einer größe mit der eh niemand was anfangen kann)
führungsverbot bedeutet dass man sie nicht griffbereit bei sich tragen darf außer für "gesellschaftlich aktzepierte ausnahmen" (oder so) also z.B. zum angeln.
Also mein Vater hat zum Angeln auch ein Einhandmesser mit ner klingenlänge von 8,5 cm und da war mal am see dann 2 polizisten die allgemeine kontrolle durchgeführt haben und die meinten des messer wär trotzdem illegal. Als dann aber zufällig der ansässige Jäger vorbei kam haben die mit dem das ausdiskutiert und das messer dann als legal eingestuft. Muss jedoch dazusagen dass die 2 polizisten ziemlich jung waren und nicht wirklich den eindruck machten, als hätten sie Ihr Handwerk im Griff und Ahnung von dem was sie reden. *___*
This is for all the posers -- We fuck´in hate them !!
|
|
ChiefChiller - 33
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 12.2008
351
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.02.2011 um 18:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.02.2011 um 18:36 Uhr
|
|
Zitat von MIB97:
Also mein Vater hat zum Angeln auch ein Einhandmesser mit ner klingenlänge von 8,5 cm und da war mal am see dann 2 polizisten die allgemeine kontrolle durchgeführt haben und die meinten des messer wär trotzdem illegal. Als dann aber zufällig der ansässige Jäger vorbei kam haben die mit dem das ausdiskutiert und das messer dann als legal eingestuft. Muss jedoch dazusagen dass die 2 polizisten ziemlich jung waren und nicht wirklich den eindruck machten, als hätten sie Ihr Handwerk im Griff und Ahnung von dem was sie reden. *___*
das ist halt eine einzige grauzone
Zitat:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
quelle
das problem besteht nur immer darin zu entscheiden was ein berechtiges interesse ist.
edit: wobei das damit:Zitat: (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
eigentlich relativ klar ist.
42
|
|
luftprinzip - 82
Champion
(offline)
Dabei seit 03.2010
8822
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.02.2011 um 19:36 Uhr
|
|
Die sind verboten oder was denn nu?
War immer in Gegenteiligem Bewusstsein.
I still don't believe in Germanys right to exist.
|
|
ChiefChiller - 33
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 12.2008
351
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.02.2011 um 20:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.02.2011 um 20:10 Uhr
|
|
Zitat von luftprinzip: Die sind verboten oder was denn nu?
War immer in Gegenteiligem Bewusstsein.
es ist nur verboten sie griffbereit bei sich zu tragen
42
|
|
luftprinzip - 82
Champion
(offline)
Dabei seit 03.2010
8822
Beiträge
|
Geschrieben am: 27.02.2011 um 17:57 Uhr
|
|
Zitat von ChiefChiller: es ist nur verboten sie griffbereit bei sich zu tragen
Also in der Hosentasche, wo man nu mal sein Messer immer hat?
I still don't believe in Germanys right to exist.
|
|
ChiefChiller - 33
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 12.2008
351
Beiträge
|
Geschrieben am: 27.02.2011 um 19:44 Uhr
|
|
Zitat von luftprinzip: Also in der Hosentasche, wo man nu mal sein Messer immer hat?
exakt...nur in einem verschlossenen behältnss darfst du.
und jetzt frag bitte nicht nach dem sinn.
42
|
|
Damn_it94 - 31
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 03.2010
50
Beiträge
|
Geschrieben am: 27.02.2011 um 19:51 Uhr
|
|
Zitat von ChiefChiller: Zitat von luftprinzip: Also in der Hosentasche, wo man nu mal sein Messer immer hat?
exakt...nur in einem verschlossenen behältnss darfst du.
und jetzt frag bitte nicht nach dem sinn.
Ja weil´s total SINNLOS is... -.-
OPEL RULEZ
|
|