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Lehrerin anzeigen

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ItsPayne - 40
Profi (offline)

Dabei seit 12.2008
997 Beiträge

Geschrieben am: 22.02.2011 um 20:25 Uhr

Der thread ist so lächerlich. Ich kann lehrkräfte heutzutage nur noch bedauern. Die klassen werden immer degenerierter und die lehrer immer machtloser. Wie schell hast da heutzutage ärger am hals, oder stehst mit einem bein im knast, wenn irgendeine göre meint der lehrer hätte sie falsch angeguckt?
Traurige entwicklung..

Wenn du lange genug in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.

silke1 - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2004
109 Beiträge

Geschrieben am: 22.02.2011 um 20:27 Uhr

Zitat von ItsPayne:

Der thread ist so lächerlich. Ich kann lehrkräfte heutzutage nur noch bedauern. Die klassen werden immer degenerierter und die lehrer immer machtloser. Wie schell hast da heutzutage ärger am hals, oder stehst mit einem bein im knast, wenn irgendeine göre meint der lehrer hätte sie falsch angeguckt?
Traurige entwicklung..

genauso seh ich das auch ... Ich möcht heutzutage kein lehrer sein ...

... you're in the jungle, baby!!!!

DonEscobar
Champion (offline)

Dabei seit 08.2006
3533 Beiträge

Geschrieben am: 22.02.2011 um 20:28 Uhr

Zitat von -markiii:

Hallo miteinander,
darf ich nach dem deutschen Gesetzt meine Lehrerin verklagen, weil sie "du blödes Rindvieh" zu mir gesagt hat.
also sieh hat mich dann auch angeschaut..und sie hats nicht so im spaß gesagt sondern mich angeschrien


Danke für alle antworten, bitte nicht spamen ;-)


darfst mich verklagen weil ich zu dir dummes kind sage?

ja, aber damit wirst du 0 erfolg haben ;)

Die guten Dinge kommen zu denen, die warten können.

locher - 33
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1521 Beiträge
Geschrieben am: 22.02.2011 um 20:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.02.2011 um 20:30 Uhr

]

Zitat von skater58:

Zitat von Dome-15-:



die das mit dem spazengehrin zu uns gesagt hat, geht auch dieses jahr in rente

von daher...

habt ihr auch sanwald?? :-D

[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]

schalf dein rausch aus, und du vergisst die anzeige

Der aufgerufene Forenbeitrag konnte nicht gefunden werden oder wurde gelöscht.

teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 22.02.2011 um 22:17 Uhr

Zunächst einmal finde ich, dass man sich als erwachsene Lehrkraft gefälligst in der Gewalt haben sollte und da gehört es dazu, dass man seine Schüler nicht beschimpft. Nun ist es freilich so, dass mitunter Schülerinnen und Schüler das Nervenkostüm einer Lehrkraft auch einmal extrem belasten können und dass darum einem etwas herausrutscht, was man hinterher bereut. Das kann schon einmal vorkommen. Allerdings finde ich, dass man dann mit der Schülerin oder dem Schüler ein Einzelgespräch führen sollte, wo man es als Lehrkraft auch hinbekommen sollte sich dafür zu entschuldigen. Da bricht man sich keinen Zacken aus der Krone.

Eines ist mir allerdings unklar: Was hast Du eigentlich gemacht? Ohne Grund wird man auch nicht angebrüllt, oder? Darüber schreibst Du bedauerlicherweise nichts und das ist nicht ehrlich. Wer Fehlverhalten anderer kritisiet, der solle auch dazu sagen, was er getan hat, womit er das Fehlverhalten des anderen möglicherweise auch provoziert hat.

Übrigens: Klage Du ruhig. Da sind wir Lehrer in einer sehr guten Ausgangslage. Wer mich verklagen will, der verklagt das Land Baden-Württemberg und sei versichert, so schnell verliert das Land keinen Prozess. Das heißt aber nicht, dass ich deswegen Schülerinnen oder Schüler beleidigen würde, das ist und muss klar bleiben.
Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 24.02.2011 um 16:10 Uhr

Zitat von teacher-1:



Eines ist mir allerdings unklar: Was hast Du eigentlich gemacht? Ohne Grund wird man auch nicht angebrüllt, oder? Darüber schreibst Du bedauerlicherweise nichts und das ist nicht ehrlich. Wer Fehlverhalten anderer kritisiet, der solle auch dazu sagen, was er getan hat, womit er das Fehlverhalten des anderen möglicherweise auch provoziert hat.

Übrigens: Klage Du ruhig. Da sind wir Lehrer in einer sehr guten Ausgangslage. Wer mich verklagen will, der verklagt das Land Baden-Württemberg und sei versichert, so schnell verliert das Land keinen Prozess. Das heißt aber nicht, dass ich deswegen Schülerinnen oder Schüler beleidigen würde, das ist und muss klar bleiben.


Zum einen ist der Grund der Beleidigung erstmal unwichtig. Ein Lehrer muss mit Fehlverhalten der Schüler rechnen. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder Lehrer mit Beschimpfungen um sich werfen würde?
Zum anderen, deine Aussage "verklag du ruhig" ist imho ziemlich feige, da du dich hinter deinem Beamtenstatus verkriechst. Sicherlich ist es ziemlich unrealistisch, wegen so einem Ausspruch seine Lehrerin zu verklagen. Sicher ist aber auch, dass ein Lehrer NICHT unangreifbar ist und auch er sich bei körperlichen und seelischen Misshandlungen (was eine Beleidigung durchaus sein kann), Diebstahl von Schülereigentum etc., zu verantworten hat.

Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

musclecar - 37
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
11519 Beiträge

Geschrieben am: 24.02.2011 um 16:21 Uhr

Zitat von -markiii:

Hallo miteinander,
darf ich nach dem deutschen Gesetzt meine Lehrerin verklagen, weil sie "du blödes Rindvieh" zu mir gesagt hat.
also sieh hat mich dann auch angeschaut..und sie hats nicht so im spaß gesagt sondern mich angeschrien


Danke für alle antworten, bitte nicht spamen ;-)
wenn sie das sagte,wird sie wohl ihre gründe dafür gehabt haben!
was ist das nur für eine traurige welt, in der jeder wegen jeder noch so kleinen scheiße gleich zu der polizei rennt?

Ich bin Hänsel aus dem Ghetto und schieb Hexen in den Ofen

teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 24.02.2011 um 16:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.02.2011 um 16:45 Uhr

Zitat von Penta_Phi:


Zum einen ist der Grund der Beleidigung erstmal unwichtig. Ein Lehrer muss mit Fehlverhalten der Schüler rechnen. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder Lehrer mit Beschimpfungen um sich werfen würde?
Zum anderen, deine Aussage "verklag du ruhig" ist imho ziemlich feige, da du dich hinter deinem Beamtenstatus verkriechst. Sicherlich ist es ziemlich unrealistisch, wegen so einem Ausspruch seine Lehrerin zu verklagen. Sicher ist aber auch, dass ein Lehrer NICHT unangreifbar ist und auch er sich bei körperlichen und seelischen Misshandlungen (was eine Beleidigung durchaus sein kann), Diebstahl von Schülereigentum etc., zu verantworten hat.


Ich bin anderer Meinung als Du. Ich muss keineswegs mit Fehlverhalen meiner Schüler rechnen. Es gibt beispielsweise in der Schule eine Hausordnung, die ist einzuhalten. Punkt. Wird sie es nicht, so werden Sanktionen ergriffen. Ich muss mich auch von keinem Schüler dumm anmachen lassen (umgekehrt gilt das freilich auch), das habe ich auch geschrieben, das hast Du aber großzügigerweise nicht mit zitiert. ;-) Falls es Dir entgangen sein sollte, habe ich mich ebenfalls dagegen gewandt, dass Lehrer Schüler beschimpfen, also bitte genau lesen und nicht das Gegenteil von dem behaupten, was gepostet wurde, das finde ich nicht ganz fair.

Im übrigen habe ich es gar nicht nötig mich hinter einem Beamtenstatus zu verkriechen. Ich habe die Sachlage geschildert, nichts anderes. Ich kann leider nichts dafür, wenn Dir diese Sachlage nicht gefällt. Es ist eben leider Fakt, dass Du dann das Land verklagen musst und es ist wohl auch bekannt, dass das Bundesland wohl relativ selten einen Prozess verliert. Ich habe das keineswegs geschrieben, um mich dahinter in irgenderiner Form zu verstecken, das brauche ich auch gar nicht, denn mich verklagt sowieso keiner (kannst ja meine Schüler fragen), sondern letztlich deswegen, weil diese ganzen Äußerungen wonach man seinen Lehrer wegen dieser oder einer anderen Sache verklagen will, einfach vollkommen albern und realitätsfremd sind. Kein Gericht in Deutschland würde eine solche Klage überhaupt annehmen. Vielleicht liest Du Dir einmal den Ausgangspots durch. Es ging hier nicht um Diebstahl (außerdem habe ich noch niemals davon gehört, dass ein Lehrer Schüler beklaut hat, umgekehrt passiert das aber leider immer wieder) oder gar körperliche Misshandlung. Das sind andere Fälle, die auch zu Recht justiziabel sind, das streitet doch gar keiner ab. Hier ging es aber um viel harmlosere Dinge. By the way: Wenn Du als Familienpapa Dein Kind anschreist, weil Dir der Kragen geplatzt ist, kann Dein Kind Dich dann auch verklagen? Noch einmal: Ich bin der letzte, der es akzeptiert, wenn Lehrer austicken und die Schüler anschreien, ich erwarte, dass man sich als Lehrer in der Gewalt hat, aber ich muss erstens nicht per se mit Fehlverhalten meiner Schüler rechnen, das würde nämlich bedeuten, dass ich es bei allen Jugendlichen als gottgegeben voraussetze und das ist nicht wahr und ich muss zweitens nicht überreagieren, wenn auch einmal einen Lehrer einen Fehler macht und eine Reaktion zeigt, die vielleicht nicht ganz in Ordnung war. Dann kann sich dieser Lehrer immer noch bei dem betroffenen Jugendlichen entschuldigen und dann muss man wohl nicht immer gleich mit dem Schwachsinn einer Klage kommeen. Habe ich das nun ausführlich genug erklärt? Ich habe nämlich den Eindruck, dass Du da einiges falsch verstanden haben könntest.
Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 24.02.2011 um 18:02 Uhr

Nun, ich bin keineswegs der Ansicht etwas falsch verstanden zu haben, aber ich teile in einigen Punkten deiner Argumentation eben deinen Standpunkt nicht.

Du sagst, dass du nicht mit Fehlverhalten der Schüler rechnen musst, da es ja eine Hausordnung gibt. Allein diese Aussage finde ich sehr... nunja....seltsam. Denn gerade WEIL es Regeln gibt, muss man auch immer mit jemandem rechnen, der diese Regeln bricht. Und im Übrigen, auch für Lehrer gibt es Regeln. Das Land gibt sie ihnen vor. Und wie du so schön schreibst: Gibt es einen Regelverstoß, "so werden Sanktionen ergriffen". Tja, so sollte es wohl sein. Nur ist es von Schüler zu Lehrer ungleich schwerer als umgekehrt. Und genau diesen Umstand preist du als Wohltat (Stichwort Beamtenstatus ;) ) und ich als Missstand. Wenn du das als albern abtun willst, so ist das deine Meinung, ich seh es eben anders.

Es geht mir hier auch nicht um diesen konkreten Fall, sondern vielmehr um deine Stellungsnahme dazu als Lehrer, diese Mischung aus "mimimi" und "ihr könnt mir sowieso nix".



Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 25.02.2011 um 02:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.02.2011 um 02:34 Uhr

Das ist Deine Interpretation. Dass diese falsch ist, das habe ich oben lang und breit erklärt. Das was Du behauptest, habe ich nicht gesagt. Willst Du es herauslesen, so kann ich das nicht verhindern.

Ich rechne nicht von vorn herein mit dem Fehlverhalten meiner Schüler, weil das ein vollkommen unbegründetes Misstrauen wäre. Die meisten halten sich nämlich an die gültigen Regeln. Deine Meinung über die heutige Jugend scheint ja weitaus schlechter zu sein als es einem die Realität nah legt. Offensichtlich ist jeder Schüler in Deinen Augen zunächst einmal ein Regelbrecher. Meine Alltagserfahrung sagt eben, dass das Quatsch ist. Im übrigen gibst Du mich zum wiederholten Mal nicht richtig wieder: Ich habe nicht gesagt, dass ich nicht mit dem Fehlverhalten meiner Schüler rechne, WEIL es eine Hausordnung gibt, sondern die Hausordnung diente mir als Beispiel für eine mögliche Quelle von Fehlverhalten. Das ist aber - das solltest Du bemerken - ein Unterschied. Zweitens ist es schlicht die Unwahrheit, wenn Du mir hier unterstellst, dass ich es als Wohltat preisen würde, dass man Sanktionen gegen Lehrer schwerer durchsetzen kann. Auch das habe ich nicht geschrieben. Wer lesen kann, der ist wirklich im Vorteil. Ich habe lediglich angemerkt, dass Du dann eben das Land verklagen musst und da wäre mir dann nicht bange und ich habe angemerkt, dass ich es - bezogen auf den Ausgangspost - für albern halte mit einer Klage zu drohen. Dass Du dann nicht über den Ausgangspost reden willst, obwohl dies in einem thread ja wohl die Grundlage ist, das finde ich nun merkwürdig.
Andy_M_B
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2011
36 Beiträge

Geschrieben am: 25.02.2011 um 02:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.02.2011 um 02:32 Uhr

Zitat von teacher-1:

Zunächst einmal finde ich, dass man sich als erwachsene Lehrkraft gefälligst in der Gewalt haben sollte und da gehört es dazu, dass man seine Schüler nicht beschimpft. Nun ist es freilich so, dass mitunter Schülerinnen und Schüler das Nervenkostüm einer Lehrkraft auch einmal extrem belasten können und dass darum einem etwas herausrutscht, was man hinterher bereut. Das kann schon einmal vorkommen. Allerdings finde ich, dass man dann mit der Schülerin oder dem Schüler ein Einzelgespräch führen sollte, wo man es als Lehrkraft auch hinbekommen sollte sich dafür zu entschuldigen. Da bricht man sich keinen Zacken aus der Krone.

Eines ist mir allerdings unklar: Was hast Du eigentlich gemacht? Ohne Grund wird man auch nicht angebrüllt, oder? Darüber schreibst Du bedauerlicherweise nichts und das ist nicht ehrlich. Wer Fehlverhalten anderer kritisiet, der solle auch dazu sagen, was er getan hat, womit er das Fehlverhalten des anderen möglicherweise auch provoziert hat.

Übrigens: Klage Du ruhig. Da sind wir Lehrer in einer sehr guten Ausgangslage. Wer mich verklagen will, der verklagt das Land Baden-Württemberg und sei versichert, so schnell verliert das Land keinen Prozess. Das heißt aber nicht, dass ich deswegen Schülerinnen oder Schüler beleidigen würde, das ist und muss klar bleiben.


Danke für das gute Statement, hätte man nicht besser formulieren können. Es ist immer wieder interessant, was sich so manchenr Schüler oder Schülerin auf sich einbildet.... Vielleicht steckt da dann noch der Papa als Anwalt dahinter und er /sie meinen dann, sie könnten sich alles erlauben... Eventuell wäre es ratsam, sich im Unterricht einfach mal zu benehmen, dann gäbs auch keine Brüllerei seitens der Lehrkraft!

@Hsohnlol: sprichst/schreibst Du deutsch?! :-D
Hsohnlol
Experte (offline)

Dabei seit 09.2010
1822 Beiträge
Geschrieben am: 25.02.2011 um 02:58 Uhr

fixed
Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 25.02.2011 um 09:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.02.2011 um 09:24 Uhr

Zitat von teacher-1:

Das ist Deine Interpretation. Dass diese falsch ist, das habe ich oben lang und breit erklärt. Das was Du behauptest, habe ich nicht gesagt. Willst Du es herauslesen, so kann ich das nicht verhindern.

Ich rechne nicht von vorn herein mit dem Fehlverhalten meiner Schüler, weil das ein vollkommen unbegründetes Misstrauen wäre. Die meisten halten sich nämlich an die gültigen Regeln. Deine Meinung über die heutige Jugend scheint ja weitaus schlechter zu sein als es einem die Realität nah legt. Offensichtlich ist jeder Schüler in Deinen Augen zunächst einmal ein Regelbrecher. Meine Alltagserfahrung sagt eben, dass das Quatsch ist. Im übrigen gibst Du mich zum wiederholten Mal nicht richtig wieder: Ich habe nicht gesagt, dass ich nicht mit dem Fehlverhalten meiner Schüler rechne, WEIL es eine Hausordnung gibt, sondern die Hausordnung diente mir als Beispiel für eine mögliche Quelle von Fehlverhalten. Das ist aber - das solltest Du bemerken - ein Unterschied. Zweitens ist es schlicht die Unwahrheit, wenn Du mir hier unterstellst, dass ich es als Wohltat preisen würde, dass man Sanktionen gegen Lehrer schwerer durchsetzen kann. Auch das habe ich nicht geschrieben. Wer lesen kann, der ist wirklich im Vorteil. Ich habe lediglich angemerkt, dass Du dann eben das Land verklagen musst und da wäre mir dann nicht bange und ich habe angemerkt, dass ich es - bezogen auf den Ausgangspost - für albern halte mit einer Klage zu drohen. Dass Du dann nicht über den Ausgangspost reden willst, obwohl dies in einem thread ja wohl die Grundlage ist, das finde ich nun merkwürdig.


Ob meine Interpretation, wie du es nennst, falsch ist, kannst du gar nicht beurteilen. Sorry, wenn ich das so direkt sage. Dies erstmal zu deinem ersten Absatz.

Mein Bild der Jugend ist nicht so schlecht wie du vielleicht meinst, aber auch längst nicht so gut, wie du es gern hättest. Grundlage hierzu sind ausschliesslich eigene Erfahrungen, keine Medienberichte o.ä.
Zum Thema Hausordung: Zitat aus deinem post: "Ich muss keineswegs mit Fehlverhalen meiner Schüler rechnen. Es gibt beispielsweise in der Schule eine Hausordnung, die ist einzuhalten. Punkt. Wird sie es nicht, so werden Sanktionen ergriffen." Wo bitte soll ich hier herauslesen, dass die Hausordnung für dich nur ein "Beispiel für eine mögliche Quelle von Fehlverhalten" ist. So leid es mir tut, das steht da nicht. Für mich heisst das eher: ich weiss, dass es Verstöße gegen die Hausordnung gibt. Und das wird bestraft. Also rechnest du definitiv mit Fehlverhalten. Du drehst es dir nur eben so hin, dass es passt. Wirkliche Argumentation ist das aber nicht.

Zum Thema verklagen noch ein Zitat von dir: "Übrigens: Klage Du ruhig. Da sind wir Lehrer in einer sehr guten Ausgangslage. Wer mich verklagen will, der verklagt das Land Baden-Württemberg und sei versichert, so schnell verliert das Land keinen Prozess." Wo bitte ist denn hier dein Bezug zum Ausgangspost? Du sprichst allgemein von Lehrern und von dir. Auch hier wird deutlich, dass du deine eigenen postings solange drehst, bis es passt.
Und wie immer macht auch der Ton die Musik. Ich lese aus deiner Wortwahl ganz klar eine gewisse Arroganz heraus. Und, da wiederhol ich mich gerne, obliegt es nicht dir, zu sagen, diese Meinung sei richtig oder falsch.

Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 25.02.2011 um 20:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.02.2011 um 20:47 Uhr

Du hast eben bewiesen, dass meine Worte stimmen, wenn ich sage: Lies bitte richtig! Ich habe folgendes geschrieben: "Es gibt beispielsweise in der Schule eine Hausordnung, die ist einzuhalten." Da steht das Wort BEISPIELSWEISE. Wenn Dir dann nicht klar ist, dass dies ein Beispiel ist, also dann weiß ich nicht mehr weiter, sorry.

Im übrigen kann wohl nur ich beurteilen, ob Deine Interpretation meiner Worte falsch ist oder nicht.

Zum wiederholten Male: Ich drehe gar nichts, sondern Du bist nicht in der Lage richtig zu lesen. Das habe ich Dir oben soeben erneut bewiesen. Was Du dann arrogant nennst, das kommt - das gebe ich auch zu - so langsam aus einem gewissen Unverständnis darüber, wie man immerzu nicht richtig lesen kann, dann seine eigene Interpretation in die Dinge hineinlegt, die so aber eben nicht stimmt. Interpretieren will gelernt sein, sei mir nicht böse, aber das ist mein täglich Brot, da bin ich nun einmal ausnahmsweise vom Fach. Das wirst Du nun zwar wieder arrogant finden, wenn ich Dir das hier sage, aber das ist mir dann auch langsam wirklich egal. Ich würde mich nämlich - anders als offensichtlich Du - so allmählich wieder ganz gern dem Thema widmen und das ist nicht möglich so lange man immer reine Lesefehler korrigieren muss.

Also back to topic ...
Keith_Flint - 30
Profi (offline)

Dabei seit 05.2010
430 Beiträge

Geschrieben am: 25.02.2011 um 20:42 Uhr

Zitat von -markiii:

Hallo miteinander,
darf ich nach dem deutschen Gesetzt meine Lehrerin verklagen, weil sie "du blödes Rindvieh" zu mir gesagt hat.
also sieh hat mich dann auch angeschaut..und sie hats nicht so im spaß gesagt sondern mich angeschrien


Danke für alle antworten, bitte nicht spamen ;-)


Natürlich xD Du darfst sie vielleicht nicht anzeigen, aber wenn das jemand außer dir gehört hat geh zu deinen Eltern und sag das :-D

Safe the Jellyfish!!!

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