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Hundesteuer Altenstadt

Ettom - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2006
34 Beiträge

Geschrieben am: 20.02.2011 um 15:26 Uhr

Da ich demnächst nach Altenstadt ziehe würde mich mal interessieren wie hoch die Hundesteuer in Altenstadt ist.
Habe im Internet leider nichts gefunden und vielleicht weiß ja jemand hier wie hoch diese in etwa ist :)



love makes people do stupid things

Strandblume_
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2010
79 Beiträge
Geschrieben am: 20.02.2011 um 15:32 Uhr

In ganz Ulm für jeden Hund 108 € und für den zweithund das doppelte vom ersten.

sauerei -.-
_Grey-Fox_ - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
345 Beiträge
Geschrieben am: 20.02.2011 um 15:36 Uhr

Zitat von Strandblume_:

In ganz Ulm für jeden Hund 108 € und für den zweithund das doppelte vom ersten.

sauerei -.-


Altenstadt is aber gute 40 KM von Ulm entfernt ^^
Strandblume_
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2010
79 Beiträge
Geschrieben am: 20.02.2011 um 15:38 Uhr

oh.. hab gedacht in der altstadt von ulm :D

verlesen, sorry
_Grey-Fox_ - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
345 Beiträge
Geschrieben am: 20.02.2011 um 15:44 Uhr

Die Hundesteuer ist festgelegt durch die Hundesteuersatzung der Gemeinde Altenstadt. Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einem Haushalt aufgenommen wird. Bei Hunden, die der Halterin oder dem Halter durch Geburt von einer von ihr bzw. von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 51,00 Euro
für den zweiten Hund 102,00 Euro
für den dritten und jeden weiteren Hund 204,00 Euro
für gefährliche Hunde 615,00 Euro.

Als gefährliche Hunde gelten nur solche Hunde, welche aufgrund ihres Verhaltens bereits negativ aufgefallen sind und andere Personen oder Tiere angesprungen, gebissen oder in einer sonstigen Weise gefährdet haben. Als gefährliche Hunde gelten nicht die gelisteten Hunde gem. der Hundeverordnung soweit diese bislang nicht negativ aufgefallen sind.

Hunde, welche aus dem Tierheim, sind ab Erwerb ein Jahr steuerfrei, wenn uns der Überlassungsvertrag vorgelegt wurde.

Die Abmeldung eines Hundes muss schriftlich erfolgen, unter Angabe des Grundes. Bei einer Weitervermittlung des Hundes ist die Anschrift des neuen Hundebesitzers bekannt zugeben. Die Hundemarke ist abzugeben.

Die Meldungen sind kostenlos.

Link dazu
_TeUfLiScHe_ - 54
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2010
4 Beiträge
Geschrieben am: 20.02.2011 um 15:57 Uhr

woher hast n das?
ich war eben auf der seite von altenstadt, da hab ich beträge von:
1. Hund 35,00 €
weitere Hunde 50,00 €
Kampfhunde 500,00 €

seite wurde angeblich am 17.02.2011 zuletzt aktualisiert......

_TeUfLiScHe_ - 54
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2010
4 Beiträge
Geschrieben am: 20.02.2011 um 15:59 Uhr

zum selber nachlesen:
aktualisierungsdatum links

http://www.kellmuenz.de/index.php?id=0,27
_Grey-Fox_ - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
345 Beiträge
Geschrieben am: 20.02.2011 um 16:01 Uhr

Zitat von _TeUfLiScHe_:

woher hast n das?


Link steht doch dabei ;-)
Ettom - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2006
34 Beiträge

Geschrieben am: 20.02.2011 um 16:05 Uhr

so danke für die Antworten. Nun weiß ich bescheid :)

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