Rene-Asti - 30
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Geschrieben am: 06.02.2011 um 16:25 Uhr
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hallo zusammen.
hab mal ne recht simple frage: dar ich eigtl von einem privatgrundstück, alkoholische und nicht alkoholische getränke verkaufen? es handelt sich hier hauptsächlich um bier in flaschen. brauch ich eine schanklizenz??
gewerbeschein ist klar dass ich den brauch :)
für antworten wär ich sehr dankbar
Traue nie dem Koch :D
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WreslerChea - 31
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Geschrieben am: 06.02.2011 um 16:28 Uhr
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Zitat von Rene-Asti: hallo zusammen.
hab mal ne recht simple frage: dar ich eigtl von einem privatgrundstück, alkoholische und nicht alkoholische getränke verkaufen? es handelt sich hier hauptsächlich um bier in flaschen. brauch ich eine schanklizenz??
gewerbeschein ist klar dass ich den brauch :)
für antworten wär ich sehr dankbar
den gewerbeschein brauchst du nicht unbedingt
Das ist das Land der Vollidioten
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Rene-Asti - 30
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Geschrieben am: 06.02.2011 um 16:33 Uhr
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Zitat von WreslerChea: Zitat von Rene-Asti: hallo zusammen.
hab mal ne recht simple frage: dar ich eigtl von einem privatgrundstück, alkoholische und nicht alkoholische getränke verkaufen? es handelt sich hier hauptsächlich um bier in flaschen. brauch ich eine schanklizenz??
gewerbeschein ist klar dass ich den brauch :)
für antworten wär ich sehr dankbar
den gewerbeschein brauchst du nicht unbedingt
wieso nicht??
Traue nie dem Koch :D
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bumble_beee - 36
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Geschrieben am: 06.02.2011 um 16:34 Uhr
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du brauchst gewerbeschein und ausschanklizenz
man darf nich einfach alkohol verkaufen
Faulheit-ist die Angewohnheit sich auszuruhen, bevor man müde ist
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Rene-Asti - 30
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Geschrieben am: 06.02.2011 um 16:35 Uhr
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Zitat von bumble_beee: du brauchst gewerbeschein und ausschanklizenz
man darf nich einfach alkohol verkaufen
ich verkauf den alkohol ja in flaschen ind nicht geöffnet. es gibt nur bier ;)
Traue nie dem Koch :D
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vinzling - 29
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Geschrieben am: 06.02.2011 um 16:46 Uhr
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Zitat von Rene-Asti: hallo zusammen.
hab mal ne recht simple frage: dar ich eigtl von einem privatgrundstück, alkoholische und nicht alkoholische getränke verkaufen? es handelt sich hier hauptsächlich um bier in flaschen. brauch ich eine schanklizenz??
gewerbeschein ist klar dass ich den brauch :)
für antworten wär ich sehr dankbar
ich denke es kommt auf die menge an^^
wenn du vorhast tausende euro gewinn zu machen, dann muss du alles anmelden und zig scheine holen,
wenn du aber nur ne kleine gartenparty schmeißt, dann juckts doch eh niemanden ;)
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SkyTouch_ - 30
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Geschrieben am: 06.02.2011 um 16:48 Uhr
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Nen Gewerbeschein braucht man doch erst ab einem bestimmten Umsatz pro Monat, oder nicht?
Der Meister hat gesprochen!
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Rene-Asti - 30
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Geschrieben am: 06.02.2011 um 16:50 Uhr
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Zitat von SkyTouch_: Nen Gewerbeschein braucht man doch erst ab einem bestimmten Umsatz pro Monat, oder nicht?
nein den brauchst du glecih, wenn du beabsichtigst mit einem verkauf geld zu machen.
Traue nie dem Koch :D
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SkyTouch_ - 30
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Geschrieben am: 06.02.2011 um 16:53 Uhr
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Zitat von Rene-Asti: Zitat von SkyTouch_: Nen Gewerbeschein braucht man doch erst ab einem bestimmten Umsatz pro Monat, oder nicht?
nein den brauchst du glecih, wenn du beabsichtigst mit einem verkauf geld zu machen.
dann beabsichtigst du es halt einfach nicht. .
sprich, wenn ich was für 10 € bei Ebay verkaufe, bräuchte ich ja logischerweise nen Gewerbeschein?
Der Meister hat gesprochen!
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schwaetzer - 36
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Geschrieben am: 06.02.2011 um 16:55 Uhr
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Zum Einkaufspreis darfstes verkaufen, aber irgendeine Bescheinigung brauchste trotzdem.
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Rene-Asti - 30
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Geschrieben am: 06.02.2011 um 16:59 Uhr
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Zitat von schwaetzer: Zum Einkaufspreis darfstes verkaufen, aber irgendeine Bescheinigung brauchste trotzdem.
aber ich will ja gewinn erzielen^^
Traue nie dem Koch :D
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wetterfrosh - 32
Profi
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Geschrieben am: 06.02.2011 um 17:07 Uhr
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Zitat von SkyTouch_: Zitat von Rene-Asti: Zitat von SkyTouch_: Nen Gewerbeschein braucht man doch erst ab einem bestimmten Umsatz pro Monat, oder nicht?
nein den brauchst du glecih, wenn du beabsichtigst mit einem verkauf geld zu machen.
dann beabsichtigst du es halt einfach nicht.  .
sprich, wenn ich was für 10 € bei Ebay verkaufe, bräuchte ich ja logischerweise nen Gewerbeschein?
1. stimmt, du kannst sagen, dass deine absicht es ist, getränke unter das volk zu verbreiten, weil deine Absicht, Nur gewinn zu erzielen kann man dir ja nich so leicht beweisen 
2. bei ebay handelt es sich um einen einzelprivatverkauf, du brauchst ja auch keinen gewerbeschein für n flohmarkt oder ?!
It's gonna be legen, wait for it, dary !
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godin_player - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 06.02.2011 um 17:08 Uhr
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wenn du gewinn erzielen willst brauchst du eine gewerbelizentz eine auschankgenemigung brauchst du nur zum ausschenken daher nicht zum falschenverkauf geh einfach auf das rahthaus und frag da mal nach
und für solche linzentzen must du glaub 18 sein
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wetterfrosh - 32
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Geschrieben am: 06.02.2011 um 17:08 Uhr
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Zitat von Rene-Asti: Zitat von schwaetzer: Zum Einkaufspreis darfstes verkaufen, aber irgendeine Bescheinigung brauchste trotzdem.
aber ich will ja gewinn erzielen^^
.....sag einfach dass du keinen gewinn erzielen willst
It's gonna be legen, wait for it, dary !
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WreslerChea - 31
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Geschrieben am: 06.02.2011 um 17:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.02.2011 um 17:12 Uhr
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Zitat von Rene-Asti: Zitat von SkyTouch_: Nen Gewerbeschein braucht man doch erst ab einem bestimmten Umsatz pro Monat, oder nicht?
nein den brauchst du glecih, wenn du beabsichtigst mit einem verkauf geld zu machen.
nein du brauchst erst einen gewerbeschein wenn es folgende voraussetzungen erfüllt
1. das gewerbe wir mit dem ziel betrieben gewinn zu machen
2. das gewerbe wird auf dauer betrieben (nicht nur auf ne saison oder so)
3. das gewerbe braucht einen in kaufmännsicher weiße eingerichteten arbeitsplatz
nachzulesen im HGB
Das ist das Land der Vollidioten
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OMG_Ein_Alex - 33
Champion
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Geschrieben am: 06.02.2011 um 17:23 Uhr
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Zitat von WreslerChea: Zitat von Rene-Asti: Zitat von SkyTouch_: Nen Gewerbeschein braucht man doch erst ab einem bestimmten Umsatz pro Monat, oder nicht?
nein den brauchst du glecih, wenn du beabsichtigst mit einem verkauf geld zu machen.
nein du brauchst erst einen gewerbeschein wenn es folgende voraussetzungen erfüllt
1. das gewerbe wir mit dem ziel betrieben gewinn zu machen
2. das gewerbe wird auf dauer betrieben (nicht nur auf ne saison oder so)
3. das gewerbe braucht einen in kaufmännsicher weiße eingerichteten arbeitsplatz
nachzulesen im HGB
Endlich einer mit Ahnung^^ wollt schon meinen Senf dazugeben
|~ |)~ |*)~ |-*)~ |*-*)~ |(*-*)~ |~(*-*)~
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