incredable - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 21:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.02.2011 um 21:54 Uhr
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ich habe schon ein recht gutes Zeugnis, jedoch sind Einzelheiten drinen, die noch dringend umgeändert werden sollte wie
Bsp:
...kann Lösungen schnell auffassen (und umsetzten fehlt)
ich habe meine ehemalige Personalerin nett gefragt, ob Sie diese paar Kleinigkeiten bitte abändern kann, damit ich mir bei meiner zukünftigen Arbeitssuche leichter tu.
Ihre Antwort:
Nein, das lassen wir so!
Sie lässt nicht mit sich reden. IHK kann nicht helfen. Wie gehe ich weiter vor?
ich hab da drin den a aufgerissen und ich will behaupten, dass ich mich gut gemacht habe. Ich war im Gegensatz zu andern innerhalb meiner 2 1/2 jahren auch nur insg. 2 Wochen krank!
was kostet mich die Klage?
lohnt das sich, es ist ja nicht schlecht das Zeugnis aber es könnten Eckpunkte verbessert werden, wie dass ich aus BETRIEBLICHEN GRÜNDEN nicht übernommen wurde, was auch so war, das fehlt
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Alucard91
Champion
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 21:30 Uhr
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Du kannst auf eine Änderung deines Arbeitszeugnis bestehen
Glück kannst du dir nicht kaufen, das wäre Selbstbetrug
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vinzling - 29
Profi
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Dabei seit 04.2008
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 21:30 Uhr
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Zitat von Alucard91: Du kannst auf eine Änderung deines Arbeitszeugnis bestehen
sicher?
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vinzling - 29
Profi
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Dabei seit 04.2008
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 21:32 Uhr
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google sagt dazu:
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$c0uT - 36
Anfänger
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Dabei seit 10.2004
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 21:32 Uhr
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betriebsrat hilft dir bestimmt weiter
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Stefan1995 - 30
Experte
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Dabei seit 07.2008
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 21:35 Uhr
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hast du die frage nich heut nachmittag schonmal gestellt?
Horrorfilm-Gruppe -> http://bit.ly/gxzTK3
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Andy_123 - 34
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 21:36 Uhr
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Zitat von vinzling: Zitat von Alucard91: Du kannst auf eine Änderung deines Arbeitszeugnis bestehen
sicher?
Jo, notfalls übers Arbeitsgericht einklagen ;)
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Cerengo - 31
Fortgeschrittener
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Dabei seit 03.2010
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 21:38 Uhr
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Hallo?
bist du in der Schule auch zum lehrer hingegangen mit deiner Schlechten note und hast gesagt, dass du ne andere willst, dass du dir beim bewerben leichter tust???
Wenn die des so schreibt, dann hat das ja wohl seinen bestimmten grund.
Ichh hatte so nen ähnlichen fall da hatte ich aber 2 "praktikumszeugnisse" die sich um 2 noten unterschieden haben, da kannste noch wa machen aber hingehn und sagen du willst des besser haben ist nicht. Du kannst ssie höchstens fragen ob sie des so meint oder deine gewünschte ergänzung vergessen hat.
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ZER0-CooL - 35
Champion
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 21:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.02.2011 um 21:49 Uhr
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In einem qualifizierten Arbeitszeugnis hat aber nicht nur das Auffasen sondern auch das Umsetzen zu stehen. Verlang ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, aber daran denken das im Gegensatz zum einfachen Areitszeugnis auch Mängel enthalten sein können. Wenn es dir nicht passt musst dann halt damit leben. Natürlich muss es trotzdem wohlwollend formuliert sein.
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incredable - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 21:53 Uhr
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Zitat von Andy_123: Zitat von vinzling: Zitat von Alucard91: Du kannst auf eine Änderung deines Arbeitszeugnis bestehen
sicher?
Jo, notfalls übers Arbeitsgericht einklagen ;)
was kostet mich die Klage?
lohnt das sich, es ist ja nicht schlecht das Zeugnis aber es könnten Eckpunkte verbessert werden, wie dass ich aus BETRIEBLICHEN GRÜNDEN nicht übernommen wurde, was auch so war, das fehlt
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nicki-mtb - 53
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 22:04 Uhr
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ne bekannte hatte beim arbeitsgericht angerufen und dort direkt ein paar infos erhalten wie sie weiter vorgehen soll. probier das doch mal
ich führe selbstgespräche, dann hört mir eine kompetente person zu
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OMG_Ein_Alex - 33
Champion
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Dabei seit 04.2009
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Geschrieben am: 04.02.2011 um 09:07 Uhr
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Zitat von Cerengo: Hallo?
bist du in der Schule auch zum lehrer hingegangen mit deiner Schlechten note und hast gesagt, dass du ne andere willst, dass du dir beim bewerben leichter tust???
Wenn die des so schreibt, dann hat das ja wohl seinen bestimmten grund.
Ichh hatte so nen ähnlichen fall da hatte ich aber 2 "praktikumszeugnisse" die sich um 2 noten unterschieden haben, da kannste noch wa machen aber hingehn und sagen du willst des besser haben ist nicht. Du kannst ssie höchstens fragen ob sie des so meint oder deine gewünschte ergänzung vergessen hat.
bitte BITTE schreib nicht wenn du KEINE ahnung von gesetzlichen Grundlagen hast, danke.
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AngelOfRaven - 42
Anfänger
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Geschrieben am: 04.02.2011 um 09:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.02.2011 um 09:42 Uhr
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der arbeitgeber ist sogar dazu verpflichtet dir ein arbeitszeugnis aus zu stellen das deinem weiteren berufsweg nicht behindert und das würde er in dem falle mit so einer aussage tun....
es muss auch drin stehn das du aus betrieblichen bzw wirtschaftlichen gründen nicht übernommen werden kannst denn diese fragen werden dir beim vorstellungsgespräch gestellt...."warum arbeiten sie dort nicht mehr oder warum hat man sie nicht behalten" ect dem zu folge müssen solche dinge drin stehn und dein ex chef darf dich nicht schlecht reden auch wenn wir vieles nicht lesen können..steht alles zwischen den zeilen die wir normalos nicht erkennen können lass dein arbeitszeugnis von einem fachmann prüfen und durchleuchten..geh vors arbeitsgericht und klag das im notfall aber nur im notfall ein ein sauberes anständiges zeugnis das ist dein gutes recht....denn so wird dein beruflichesweiter kommen gehindert.
ruf dort mal an und lass dich beraten...aber schööööööönnn höflich bleiben auch bei deinem noch betrieb bzw ex betrieb....
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Cerengo - 31
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 04.02.2011 um 14:11 Uhr
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Zitat:
bitte BITTE schreib nicht wenn du KEINE ahnung von gesetzlichen Grundlagen hast, danke.
woher willst du wissen ob ich ahnung hab oder ned?
die werden da schon ihre begründung dafür hab, dass se des zeugnis so geschrieben haben... sonst wäre es ja schließlich ned so oder?
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OMG_Ein_Alex - 33
Champion
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Dabei seit 04.2009
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Geschrieben am: 04.02.2011 um 14:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.02.2011 um 14:39 Uhr
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Zitat von Cerengo: Zitat:
bitte BITTE schreib nicht wenn du KEINE ahnung von gesetzlichen Grundlagen hast, danke.
woher willst du wissen ob ich ahnung hab oder ned?
die werden da schon ihre begründung dafür hab, dass se des zeugnis so geschrieben haben... sonst wäre es ja schließlich ned so oder?
Weil ich deinen Post gelesen habe das reicht.
Man darf sein Arbeitszeugnis (das hat gleich gar nichts mit einem Schulzeugnis gemeinsam) anfechten, und ob es berechtigt ist oder nicht kannst du nicht objektiv beurteilen.
Wenn etwas in diesem Zeugnis nicht so formuliert ist wie es tatsächlich war kann man es anfechten, dass vor Gericht durchzubringen ist natürlich schwerer aber das ist das Problem der betreffenden Person.
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OMG_Ein_Alex - 33
Champion
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Dabei seit 04.2009
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Geschrieben am: 04.02.2011 um 14:40 Uhr
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Zitat von incredable: ich habe schon ein recht gutes Zeugnis, jedoch sind Einzelheiten drinen, die noch dringend umgeändert werden sollte wie
Bsp:
...kann Lösungen schnell auffassen (und umsetzten fehlt)
ich habe meine ehemalige Personalerin nett gefragt, ob Sie diese paar Kleinigkeiten bitte abändern kann, damit ich mir bei meiner zukünftigen Arbeitssuche leichter tu.
Ihre Antwort:
Nein, das lassen wir so!
Sie lässt nicht mit sich reden. IHK kann nicht helfen. Wie gehe ich weiter vor?
ich hab da drin den a aufgerissen und ich will behaupten, dass ich mich gut gemacht habe. Ich war im Gegensatz zu andern innerhalb meiner 2 1/2 jahren auch nur insg. 2 Wochen krank!
was kostet mich die Klage?
lohnt das sich, es ist ja nicht schlecht das Zeugnis aber es könnten Eckpunkte verbessert werden, wie dass ich aus BETRIEBLICHEN GRÜNDEN nicht übernommen wurde, was auch so war, das fehlt
Tipp hier zu: Schreib ein eigenes Arbeitszeugnis, genau das gleiche nur abgeändert so wie du es willst, legs deinem Chef zum lesen hin. So wie du das erklärst, hab ich die Vermutung das er nur zu faul ist das abzuändern.
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