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Rücktritt vom Vertrag

Chris12345 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2007
128 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2011 um 13:04 Uhr

Hallo alle zusammen,

also ich hab da ne Frage bezüglich "nicht einhaltung der Frist".

Ich hab ein Autoradio was nach ca. 1 Jahr des kaufes defekt ist.

hab es eingeschickt und mir wurde ein vergleichsmodell angeboten was nicht mal ansatzweise mit dem anderen Radio übereinstimmte.

Ich habe abgelehnt und mich auf mein altes Radio berufen. Dieses sei aber leider nicht mehr lieferbar gewesen!

Nach ca. 2 Monaten E-mail verkehr, war immer noch keine Kösung gefunden!

Ich war stocksauer und habe bei der Firma wo ich mein Radio gekauft habe angerufen und mich darüber beschwert.

Und siehe da plötzlich war das Radio verfügbar!

Man hat mir zugesichert es würde bald bei Ihnen sein und mir dann schnellst möglich zugeschickt werden. so das war am 11. Janunar.

Ich hab nochmals versucht ein E-Mail verkehr aufzubauen mit dieser besagten Firma doch nunmal kommt keine Antwort mehr zurückt!

Am 14.1 habe ich Ihnen dann eine Frist gestellt von 2 Wochen! Wenn bis dahin das Radio nicht da ist trete ich vom Vertrag zurück!



Ist es richtig, das ich nach áblauf der Frist vom Kauf-Vertrag zurück treten kann ???

MFG. Christian

Trabant 601 26PS und 600CCM der Burner auf allen Straßen

Planlos- - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2010
291 Beiträge
Geschrieben am: 02.02.2011 um 13:07 Uhr

soweit ich weiß schon
aber les nochmal in den agb´s was die da meinen in so einem fall

aber eigentlich kannst du dann zurpcktreten
BarryTrotter - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
345 Beiträge
Geschrieben am: 02.02.2011 um 13:31 Uhr

Zitat von Chris12345:

Hallo alle zusammen,

also ich hab da ne Frage bezüglich "nicht einhaltung der Frist".

Ich hab ein Autoradio was nach ca. 1 Jahr des kaufes defekt ist.

hab es eingeschickt und mir wurde ein vergleichsmodell angeboten was nicht mal ansatzweise mit dem anderen Radio übereinstimmte.

Ich habe abgelehnt und mich auf mein altes Radio berufen. Dieses sei aber leider nicht mehr lieferbar gewesen!

Nach ca. 2 Monaten E-mail verkehr, war immer noch keine Kösung gefunden!

Ich war stocksauer und habe bei der Firma wo ich mein Radio gekauft habe angerufen und mich darüber beschwert.

Und siehe da plötzlich war das Radio verfügbar!

Man hat mir zugesichert es würde bald bei Ihnen sein und mir dann schnellst möglich zugeschickt werden. so das war am 11. Janunar.

Ich hab nochmals versucht ein E-Mail verkehr aufzubauen mit dieser besagten Firma doch nunmal kommt keine Antwort mehr zurückt!

Am 14.1 habe ich Ihnen dann eine Frist gestellt von 2 Wochen! Wenn bis dahin das Radio nicht da ist trete ich vom Vertrag zurück!



Ist es richtig, das ich nach áblauf der Frist vom Kauf-Vertrag zurück treten kann ???

MFG. Christian


Hi Christian.

So schnell kannst du nicht vom Vertrag zurücktreten, aber auf dem richtigen Weg bist du.

Du hast jetzt die erste Frist zur "Nacherfüllung" (so nennt sich das) gesetzt, du musst dem Verkäufer 2 mal die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. (Da kann er entweder neu liefern, oder reparieren). Die Frist muss so gesetzt sein, dass er genügend Zeit hat, um das Gerät zu reparieren oder dir neu zu liefern. Sie muss aber nicht so lange sein, dass er das Gerät nochmal herstellen kann.)


Wenn das 2 mal fehlschlägt, dazu zählt auch, wenn der Verläufer garnichts macht.

Nach dem Zweiten Fehlschlag hast du vier Möglichkeiten, da jedoch 3 davon keinen sinn machen, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wenn dir schon bei der Nacherfüllung ein Schaden entsteht, kannst du hier auch Schadenersatz neben der Leistung verlangen, (also zusätzlich dazu).

Das ganze kann auf den ersten Blick jetzt etwas verwirrend sein :)
Wenn dir etwas unklar ist, schreib mich einfach mal an :)

Gruß Jacob

Wär Rechtschraibfeler vinded darv si behahlten!!!^^

Chris12345 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2007
128 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2011 um 17:10 Uhr

supert vielen Dank, werd ich machen ;-)

Trabant 601 26PS und 600CCM der Burner auf allen Straßen

FroileinK - 37
Champion (offline)

Dabei seit 12.2004
2091 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2011 um 17:20 Uhr

ich bin mir nicht sicher, aber du müsstest vom vertrag zurücktreten können, da der grund des Vertrages (autoradio) seitens deines vertragspartners nicht erfüllt ist, somit müsste der vertrag aufgrund von nichterfüllung von vertraglichen pflichten seitens der anderen partei nichtig und somit ungültig sein.

Das Niveau ist gerade unters Bett gekrochen und heult....

MaXXX13 - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2005
4 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2011 um 18:53 Uhr

so wie ich den thread von barrytrotter vorstanden hab, soll das recht zum rücktritt beim kaufvertrag ein zweimaliges setzen einer angemessenen frist zur nacherfüllung voraussetzen.
Dies triff meines wissens nicht zu.Das recht auf 2. Andienung des Verkäufers, auf das du wahrscheinlich hinauswillst, ist kein recht in dem sinn.
Sobald du einen Anspruch auf Nacherfüllung hast und der Verkäufer in Verzug kommt, kannst du eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Wenn diese nicht eingehalten wird, hast du das Kriterium der Fristsetzung für den Rücktritt erfüllt. Eine weitere Fristsetzung ist nicht erforderlich. Du hast bei Verbrauchsgütern(also auch deinem radio) eine gesetzliche 2-jährige garantie, also is die firma immer schuld, wenn in der zeit was kaputt geht.
Die 2 wochen sind auf jeden fall eine angemessene frist, wenn die abläuft hast du also ein recht auf rücktritt!

Chris12345 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2007
128 Beiträge

Geschrieben am: 03.02.2011 um 12:46 Uhr

Zitat von MaXXX13:

so wie ich den thread von barrytrotter vorstanden hab, soll das recht zum rücktritt beim kaufvertrag ein zweimaliges setzen einer angemessenen frist zur nacherfüllung voraussetzen.
Dies triff meines wissens nicht zu.Das recht auf 2. Andienung des Verkäufers, auf das du wahrscheinlich hinauswillst, ist kein recht in dem sinn.
Sobald du einen Anspruch auf Nacherfüllung hast und der Verkäufer in Verzug kommt, kannst du eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Wenn diese nicht eingehalten wird, hast du das Kriterium der Fristsetzung für den Rücktritt erfüllt. Eine weitere Fristsetzung ist nicht erforderlich. Du hast bei Verbrauchsgütern(also auch deinem radio) eine gesetzliche 2-jährige garantie, also is die firma immer schuld, wenn in der zeit was kaputt geht.
Die 2 wochen sind auf jeden fall eine angemessene frist, wenn die abläuft hast du also ein recht auf rücktritt!


ALSO, das mit dem "Sobald du einen Anspruch auf Nacherfüllung hast und der Verkäufer in Verzug kommt, kannst du eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. " wollte ich eigentlich nur wissen, somit sit seine Frist ddann abgelaufen und ich kann vom Vertrag zurück treten.

Wobei ich dich ein wenig verbessern muss, ist, das jeder eine 2 Jähriges --Gewährleistung-- hat, NICHT Garantie, die Garantie gibt der Verkäufer seiner seits, und ist wariabel!

Aber es ist auch nicht richtig das die Firma immer schuld ist wenn in den zwei Jahren etwas passiert, im ersten halben Jahr liegt die Beweislast auf seitens der Firma (des Verkäufers), in der Zeit danach (1 1/2 Jahre) muss ich beweisen das es z.B. ein Produktionsfehler war!
Wobei die meinsten Firmen/verkäufer recht kullant in dem Umgang mit Gewährleistungen sind, außgenommen -->Multimedialo<-- dort wo ich mein Autoradio gekauft habe :-(

Aber danke noch mal für deine Mühe ;-)

Trabant 601 26PS und 600CCM der Burner auf allen Straßen

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