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das versäumnis ist vom prüfling nicht zu vertreten

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Gulasch - 45
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2006
159 Beiträge
Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:29 Uhr

hi ich hab mal ne frage, ich war bei einer prüfung abwesenwesend in mein studium. in der prüfungsordnung steht drin die prüfung wird mit 5 bewertet es sei denn das versäumnis ist vom studenten nicht zu vertreten, was meint mit nicht zu vertreten da ich check da ned durch
LeroyJenkins
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2010
27 Beiträge
Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:33 Uhr

Ich glaub du brauchst einfach ne Gute Ausrede oder ?
SNI87 - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
3345 Beiträge

Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:33 Uhr

Zitat von Gulasch:

hi ich hab mal ne frage, ich war bei einer prüfung abwesenwesend in mein studium. in der prüfungsordnung steht drin die prüfung wird mit 5 bewertet es sei denn das versäumnis ist vom studenten nicht zu vertreten, was meint mit nicht zu vertreten da ich check da ned durch


es ist n bisschen umständlich formuliert aber ich vermute mal, dass es einfach heißt, wenn du nicht schuld bist, passiert auch nix.
höhere gewalt und so ;-)

Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.

schnaebber
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
6006 Beiträge

Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.01.2011 um 16:35 Uhr

Leute mit so ner Rechtschreibung lässt man studieren?

There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.

SkyTouch_ - 30
Profi (offline)

Dabei seit 09.2010
616 Beiträge
Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:34 Uhr

Wieso frägst du nicht einfach an deiner Uni oder wo auch immer nach?
Vlt meint man damit, dass es nicht gewertet wird, wenn der Student nicht erscheinen kann wie beispielsweise durch höhere Gewalt.

Der Meister hat gesprochen!

DER_SEXIST - 37
Profi (offline)

Dabei seit 05.2010
471 Beiträge
Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:35 Uhr

Damit ist gemeint, dass du nicht belangt (mit 5 bewertet) wirst, wenn du nicht am Fernbleiben verschuldet bist... Sprich höhere Gewalt etc...

Verschlafen oder kein Bock sind also keine Gründe für "nicht vertreten".
NaturLove - 42
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
171 Beiträge
Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:38 Uhr

du brauchst eine Krankmeldung z.B.
Slum - 34
Profi (offline)

Dabei seit 12.2010
586 Beiträge

Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:38 Uhr

Ich hätte direkt bei der Uni nachgefragt, aber wieso verstehst du das nicht oder besser gesagt wieso verstehen Sie das nicht Guter mann Sie sind 31 jahre alt, sie sollten der detuschen sprache mächtig sein oder google benutzen können...

07.02.2011

Giglamesh - 28
Profi (offline)

Dabei seit 01.2011
910 Beiträge

Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:38 Uhr

Allendings musst du deine Unschuld sicherlich auch beweisen

Per aspera ad astra

Kleiemaus - 41
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
480 Beiträge

Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:44 Uhr

also ich verstehe es so wenn du unentschuldigt fehlst ist es ne 5

wenn du aber eine Entschuldigung oder eine Erklärung für dein Fehlbleiben vorab angegeben hast (vor unterrichtsbeginn bzw prüfungsbeginn) dann wird keine note eingetragen dann bist du entschuldigt




wissen is Macht, nix wissen macht auch nix

Gulasch - 45
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2006
159 Beiträge
Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:44 Uhr

Zitat von Giglamesh:

Allendings musst du deine Unschuld sicherlich auch beweisen


ja ich war sogar heute beim amtsarzt und habe ein attest bekommen, hab magendarm infekt. Ich hab halt den Satz in der Prüfungsordnung mit dem nicht vertreten ned gecheckt und wollt mal eure meinung wissen.
Manfred86
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2005
41 Beiträge
Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:46 Uhr

Zitat von Gulasch:

Zitat von Giglamesh:

Allendings musst du deine Unschuld sicherlich auch beweisen


ja ich war sogar heute beim amtsarzt und habe ein attest bekommen, hab magendarm infekt. Ich hab halt den Satz in der Prüfungsordnung mit dem nicht vertreten ned gecheckt und wollt mal eure meinung wissen.


also siehst du somit ist dein versäumnis nicht zu vertreten also alles ist gut, ich gebe auch zu dass der satz hochgeschwollen formuliert ist, auf gut deutsch kann sagen wenn das versäumnis des studenten entschuldigt ist
locke_93 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2011
200 Beiträge

Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:48 Uhr

Zitat von Gulasch:

hi ich hab mal ne frage, ich war bei einer prüfung abwesenwesend in mein studium. in der prüfungsordnung steht drin die prüfung wird mit 5 bewertet es sei denn das versäumnis ist vom studenten nicht zu vertreten, was meint mit nicht zu vertreten da ich check da ned durch


Welche Uni hat dich denn genommen ?

Achtzehnhundertdreiundneunzig

Kleiemaus - 41
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
480 Beiträge

Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:53 Uhr

Zitat von Gulasch:

Zitat von Giglamesh:

Allendings musst du deine Unschuld sicherlich auch beweisen


ja ich war sogar heute beim amtsarzt und habe ein attest bekommen, hab magendarm infekt. Ich hab halt den Satz in der Prüfungsordnung mit dem nicht vertreten ned gecheckt und wollt mal eure meinung wissen.


ne uni hat nen telefon da kann man anrufen und sagen ich bin krank

wie willste das jetzt so nachweisen .. naja das attest gut aber vorher ist immer klüger

das ist wie wenn du ned zur arbeit gehst



wissen is Macht, nix wissen macht auch nix

Crockett - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2006
80 Beiträge

Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:57 Uhr

das heißt dass du keine 5 bekommst wenn du nicht da warst weil du dir zb beide beine gebrochen hast oder die uni in die luft geflogen isch

ne 5 bekommsch wenn du z.b. einfach nur verschlafen hast
Manfred86
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2005
41 Beiträge
Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:57 Uhr

also bei mir an der hs-ulm im studiengang informatik ist es so wwenn man krank ist muss innerhalb von drei tagen nach feststellen der prüfungsunfähigkeit (also dass man krank ist) das attest abgegeben
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