Gulasch - 45
Halbprofi
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:29 Uhr
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hi ich hab mal ne frage, ich war bei einer prüfung abwesenwesend in mein studium. in der prüfungsordnung steht drin die prüfung wird mit 5 bewertet es sei denn das versäumnis ist vom studenten nicht zu vertreten, was meint mit nicht zu vertreten da ich check da ned durch
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LeroyJenkins
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:33 Uhr
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Ich glaub du brauchst einfach ne Gute Ausrede oder ?
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SNI87 - 38
Champion
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:33 Uhr
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Zitat von Gulasch: hi ich hab mal ne frage, ich war bei einer prüfung abwesenwesend in mein studium. in der prüfungsordnung steht drin die prüfung wird mit 5 bewertet es sei denn das versäumnis ist vom studenten nicht zu vertreten, was meint mit nicht zu vertreten da ich check da ned durch
es ist n bisschen umständlich formuliert aber ich vermute mal, dass es einfach heißt, wenn du nicht schuld bist, passiert auch nix.
höhere gewalt und so
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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schnaebber
Champion
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.01.2011 um 16:35 Uhr
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Leute mit so ner Rechtschreibung lässt man studieren?
There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.
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SkyTouch_ - 30
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:34 Uhr
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Wieso frägst du nicht einfach an deiner Uni oder wo auch immer nach?
Vlt meint man damit, dass es nicht gewertet wird, wenn der Student nicht erscheinen kann wie beispielsweise durch höhere Gewalt.
Der Meister hat gesprochen!
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DER_SEXIST - 37
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:35 Uhr
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Damit ist gemeint, dass du nicht belangt (mit 5 bewertet) wirst, wenn du nicht am Fernbleiben verschuldet bist... Sprich höhere Gewalt etc...
Verschlafen oder kein Bock sind also keine Gründe für "nicht vertreten".
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NaturLove - 42
Halbprofi
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:38 Uhr
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du brauchst eine Krankmeldung z.B.
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Slum - 34
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:38 Uhr
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Ich hätte direkt bei der Uni nachgefragt, aber wieso verstehst du das nicht oder besser gesagt wieso verstehen Sie das nicht Guter mann Sie sind 31 jahre alt, sie sollten der detuschen sprache mächtig sein oder google benutzen können...
07.02.2011
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Giglamesh - 28
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:38 Uhr
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Allendings musst du deine Unschuld sicherlich auch beweisen
Per aspera ad astra
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Kleiemaus - 41
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:44 Uhr
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also ich verstehe es so wenn du unentschuldigt fehlst ist es ne 5
wenn du aber eine Entschuldigung oder eine Erklärung für dein Fehlbleiben vorab angegeben hast (vor unterrichtsbeginn bzw prüfungsbeginn) dann wird keine note eingetragen dann bist du entschuldigt
wissen is Macht, nix wissen macht auch nix
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Gulasch - 45
Halbprofi
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:44 Uhr
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Zitat von Giglamesh: Allendings musst du deine Unschuld sicherlich auch beweisen
ja ich war sogar heute beim amtsarzt und habe ein attest bekommen, hab magendarm infekt. Ich hab halt den Satz in der Prüfungsordnung mit dem nicht vertreten ned gecheckt und wollt mal eure meinung wissen.
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Manfred86
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:46 Uhr
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Zitat von Gulasch: Zitat von Giglamesh: Allendings musst du deine Unschuld sicherlich auch beweisen
ja ich war sogar heute beim amtsarzt und habe ein attest bekommen, hab magendarm infekt. Ich hab halt den Satz in der Prüfungsordnung mit dem nicht vertreten ned gecheckt und wollt mal eure meinung wissen.
also siehst du somit ist dein versäumnis nicht zu vertreten also alles ist gut, ich gebe auch zu dass der satz hochgeschwollen formuliert ist, auf gut deutsch kann sagen wenn das versäumnis des studenten entschuldigt ist
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locke_93 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:48 Uhr
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Zitat von Gulasch: hi ich hab mal ne frage, ich war bei einer prüfung abwesenwesend in mein studium. in der prüfungsordnung steht drin die prüfung wird mit 5 bewertet es sei denn das versäumnis ist vom studenten nicht zu vertreten, was meint mit nicht zu vertreten da ich check da ned durch
Welche Uni hat dich denn genommen ?
Achtzehnhundertdreiundneunzig
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Kleiemaus - 41
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:53 Uhr
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Zitat von Gulasch: Zitat von Giglamesh: Allendings musst du deine Unschuld sicherlich auch beweisen
ja ich war sogar heute beim amtsarzt und habe ein attest bekommen, hab magendarm infekt. Ich hab halt den Satz in der Prüfungsordnung mit dem nicht vertreten ned gecheckt und wollt mal eure meinung wissen.
ne uni hat nen telefon da kann man anrufen und sagen ich bin krank
wie willste das jetzt so nachweisen .. naja das attest gut aber vorher ist immer klüger
das ist wie wenn du ned zur arbeit gehst
wissen is Macht, nix wissen macht auch nix
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Crockett - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:57 Uhr
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das heißt dass du keine 5 bekommst wenn du nicht da warst weil du dir zb beide beine gebrochen hast oder die uni in die luft geflogen isch
ne 5 bekommsch wenn du z.b. einfach nur verschlafen hast
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Manfred86
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 16:57 Uhr
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also bei mir an der hs-ulm im studiengang informatik ist es so wwenn man krank ist muss innerhalb von drei tagen nach feststellen der prüfungsunfähigkeit (also dass man krank ist) das attest abgegeben
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