snorre - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 28.01.2011 um 18:03 Uhr
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Hi
Ich möchte am Sonntag mit meinem auto und autoanhänger einen Golf aus Mannheim holen als privater Transport
Ist das Sonntags erlaubt oder unterliege ich da dem Sonntagsfahrverbot?
MFG Marco
http://www.youtube.com/user/Baureihe101
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patrick1993 - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.01.2011 um 18:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.01.2011 um 18:08 Uhr
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solange es bei auto und auto auf anhänger bleibt ist es erlaubt...
aber wenn du zgg zugfahrzeug mehr als 3,5t hast ist es verboten.
(anhängerschein ist vom gewichther warscheinlich pflicht!)
so hab ich vor 3 monaten zumindest in dr fahrschule gehört.
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outoforder64
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Geschrieben am: 28.01.2011 um 18:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.01.2011 um 18:08 Uhr
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erlaubt
edit: über mir hat recht, bei nem Q7 würd ich vllt nochmal nachrechnen
Dumme Menschen lachen gerne über noch dümmere Menschen.
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snorre - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 28.01.2011 um 18:10 Uhr
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naja hab ja als zugfahrzeug nur nen VW Tiguan das müsste dann schon hinhauen
http://www.youtube.com/user/Baureihe101
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Sundown73 - 52
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Geschrieben am: 28.01.2011 um 18:53 Uhr
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Naja, Sonntags fahren doch jede Menge Fahrzeuge mit Anhänger auf der Aurobahn rum. Neben Anhänger mit Rennautos, Motorräder sieht man auch viele Pferdeanhänger.
Ich hätte mir jetzt niemals darüber Gedanken gemacht. Es gibt ja auch viele Leute die nutzen den Sonntag um Umzuziehen.
GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73
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Olifabaer - 32
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Geschrieben am: 28.01.2011 um 19:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.01.2011 um 19:17 Uhr
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wenn dein zugfahrzeug und der hänger+auto mehr als 3,5 tonnen schwer ist, ist das
sonntags fahrverbot...
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Bingo_Player
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Geschrieben am: 28.01.2011 um 20:14 Uhr
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nicht dass ich wüsste
"Du bist Schuld, dass ich jetzt rückwerts laufen muss. Du hast mir den Kopf verdreht."
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sannypless - 45
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Geschrieben am: 28.01.2011 um 20:57 Uhr
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Zitat von snorre: Hi
Ich möchte am Sonntag mit meinem auto und autoanhänger einen Golf aus Mannheim holen als privater Transport
Ist das Sonntags erlaubt oder unterliege ich da dem Sonntagsfahrverbot?
MFG Marco
darfst du machen
diese 3.5 tonnen und sonntagsfahrverbot gelten nur für den gewerblichen betrieb
da du privat das auto holen möchtest steht dir dem sonntagsfahrverbot nix im wege
wozu braucht man eine fusszeile? treten kann ich auch selber *G*
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JulmaJumala - 50
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Geschrieben am: 30.01.2011 um 21:00 Uhr
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Oder legst 'nen Rettich mit ins Auto, so dass ein Teil der Transportware aus verderblichen Gütern besteht, die darf man auch sonn- und feirtags transportieren. Man würde staunen, wenn man mal sehen würde, was in den Kühlzügen alles mitfährt...
andy@Joshua:~$ man woman // Segmentation fault (Core dumped)
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gibbs59 - 66
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 00:51 Uhr
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Solange es nicht gewerblich ist darfst du fahren
Quad
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JulmaJumala - 50
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Geschrieben am: 31.01.2011 um 08:58 Uhr
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Zitat von gibbs59: Solange es nicht gewerblich ist darfst du fahren
Das halte ich für ein Gerücht.
Und wenn man in der Straßenverkehrs-Ordnung nachliest, steht in § 30, wer (nicht) fahren darf, und in § 35, wer eine generelle Aunahmegenehmigung hat. Von einer gewerblichen und nicht-gewerblichen Trennung hab ich da aber nichts gesehen. Bin aber jederzeit bereit, mich eines besseren belehren zu lassen.
andy@Joshua:~$ man woman // Segmentation fault (Core dumped)
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alexwarrior - 25
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Geschrieben am: 15.09.2023 um 17:04 Uhr
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Wenn es um den Export von Autos aus der Schweiz geht, sticht Autoexport Schweiz wirklich heraus. Ihre Hingabe, erstklassigen Service und wettbewerbsfähige Preise anzubieten, macht sie zu einer fantastischen Option für jeden, der darüber nachdenkt, sein Auto im Ausland zu verkaufen. Ich kann sie nicht genug empfehlen!
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