Daniel_1996 - 28
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Geschrieben am: 08.01.2011 um 22:29 Uhr
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Zitat von _-just4fun-_: also erhlich gesagt kann ich auch nichts entdecken ^^
Edit...
oke gaaaanz unten man xD
ACHTUNG : Sie bieten hier auf 1 ( eins ) der 5 ( fünf ) Spiele !!!
Die Tarnungs ist, das der so 'ne lange Beschreibung von den Spielen hat. Schickt der einfach irgendeins los, oder was?
Oh Hell Yeah!
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bockwurst82 - 42
Champion
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Geschrieben am: 08.01.2011 um 22:29 Uhr
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Zitat von Felix_16: also bei eba hab ich direk nichts dazu gefunden, das machen aber viele so und bis jett hat sich da meines wissens noch keiner bebschwert. das spart dem verkäufer arbeit wenn er das anggebot einmal anfertigt und dann mehrmals reinstelt.
dann würde es och diesen gesetztestext geben :
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
aber der tatstand wäre hier auch nicht erfült.
IMO schon. Das Angebot ist IMO rechtswiedrig, da er bewusst versucht in die Irre zu führen. Wozu sonst so viele Leerzeilen zwischen Beschreibung und dem Hinweis? (passt zu " Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,")
Damit versucht er sich Rechtswidrig einen Vermögensvrteil zu schaffen, auf kosten eines dritten
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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sonny90 - 21
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.01.2011 um 22:29 Uhr
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Zitat von aran2pac: Zitat von Hitman85: Hallo, ich habe mich bei eBay nach ein paar gebrauchten spielen umgeschaut.
Mir ist aufgefallen, dass sehr viele SpieleSammlungen getürkt sind.
Viele würden sagen; Wer nicht lesen kann ist selber schuld, trotzdem kann es nicht sein dass eBay nichts dagegen unternimmt. So macht bieten keinen Spaß.
Hier ist ein Beispiel.
[link=null]http://cgi.ebay.de/5-Top-Xbox360-Spiele-/300512139395?pt=de_entertainment_games&hash=item45f7eb5883#ht_17219wt_1051" target="_blank">Das ist ein Link
Also passt besser auf worauf ihr bietet :) dies gilt nicht nur für Spiele
Also ich denk nicht das es Betrug ist
weil er als überschrift ;;5 Top Xbox360 Spiele ;; und nicht z.b. ;;
5 Top Xbox360 Spiele PACK ;; oder ;;5 Top Xbox360 Spiele für ein preis ;; benützt hat !
und er hat auch am Schluss gesagt das mann nur 1 Spiel geliefert bekommt...
Und auf welches Spiel bietet man? Das erfährt man nirgendwo
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Hitman85 - 39
Profi
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Geschrieben am: 08.01.2011 um 22:30 Uhr
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Habe es jetzt ebenfalls gemeldet ;)
einfach unglaublich wie die dreist die verkäufer sind... Hab ein paar Tage einige Auktionen beobachtet und musste feststellen das sehr viele drauf reingefallen sind. Man kann den opfern ja nicht helfen... Der Käufer selber verschickt einfach das schlechteste Spiel und dann beginnt das Spiel von vorne los. Das ist kein Witz... Sogar das selbe Bild wieder drin... Da bringt es auch nichts sich an den guten Bewertungen zu orientieren...
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eSpoiR_ - 29
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 08.01.2011 um 22:30 Uhr
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aber ganz ehrlich? wer zu faul ist sich das alles durch zu lesen [auser mit den einzelnen spielen] ist meiner meinung auch teils selbst schuld.
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EHRDI - 46
Champion
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Geschrieben am: 08.01.2011 um 22:31 Uhr
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Zitat von eSpoiR_: aber ganz ehrlich? wer zu faul ist sich das alles durch zu lesen [auser mit den einzelnen spielen] ist meiner meinung auch teils selbst schuld.
schau in unserer deutsches recht, solche menschen, die etwas nicht richig lesen werden geschützt
Mittermeier in Paranoid:ich will jetz nicht länger auf der merkel rumreiten, ok, wer will das schon
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Markus2 - 32
Profi
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Geschrieben am: 08.01.2011 um 22:32 Uhr
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Zitat von 39: Zitat von EHRDI: richtig, man kann sie nur nicht sehen^^
Falsch! Das Koax-Kabel zur verbindung deines Routers und deiner W-Lan Antenne wird auch W-Lan kabel genannt!
Hier gibt es sowas z.B. zu kaufen
Soll keine Werbung sein, nur für diejenigen, die nicht glauben, dass es sowas gibt, und dass es tatsächlich etwas wert sein kann.
Never attribute to malice what can be adequately explained by stupidity.
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Felix_16 - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.01.2011 um 22:32 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Zitat von Felix_16: also bei eba hab ich direk nichts dazu gefunden, das machen aber viele so und bis jett hat sich da meines wissens noch keiner bebschwert. das spart dem verkäufer arbeit wenn er das anggebot einmal anfertigt und dann mehrmals reinstelt.
dann würde es och diesen gesetztestext geben :
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
aber der tatstand wäre hier auch nicht erfült.
IMO schon. Das Angebot ist IMO rechtswiedrig, da er bewusst versucht in die Irre zu führen. Wozu sonst so viele Leerzeilen zwischen Beschreibung und dem Hinweis? (passt zu " Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,")
Damit versucht er sich Rechtswidrig einen Vermögensvrteil zu schaffen, auf kosten eines dritten
Dieser zusatz ist wie du auf jedem vertrag, sonstigem kaufscheiß als kleingedruktest hast, dann müsste ja jeder 2. verkauf rechtswiedrig sein
Music was my first love!!!
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EHRDI - 46
Champion
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Geschrieben am: 08.01.2011 um 22:34 Uhr
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Zitat von Markus2: Zitat von 39: Zitat von EHRDI: richtig, man kann sie nur nicht sehen^^
Falsch! Das Koax-Kabel zur verbindung deines Routers und deiner W-Lan Antenne wird auch W-Lan kabel genannt!
Hier gibt es sowas z.B. zu kaufen
Soll keine Werbung sein, nur für diejenigen, die nicht glauben, dass es sowas gibt, und dass es tatsächlich etwas wert sein kann.
ok, dann habe ich mich getäuscht, wusste nicht, dass es wirklich ein kabel ist, welches sich w-lan kabel nennt (wobei es natürlich nciht das ist, was ich mit dem w-lan kabel meinte^^, das dürfte jedem klar sein)
thx
Mittermeier in Paranoid:ich will jetz nicht länger auf der merkel rumreiten, ok, wer will das schon
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 08.01.2011 um 22:35 Uhr
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Zitat von Felix_16: Zitat von bockwurst82: Zitat von Felix_16: also bei eba hab ich direk nichts dazu gefunden, das machen aber viele so und bis jett hat sich da meines wissens noch keiner bebschwert. das spart dem verkäufer arbeit wenn er das anggebot einmal anfertigt und dann mehrmals reinstelt.
dann würde es och diesen gesetztestext geben :
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
aber der tatstand wäre hier auch nicht erfült.
IMO schon. Das Angebot ist IMO rechtswiedrig, da er bewusst versucht in die Irre zu führen. Wozu sonst so viele Leerzeilen zwischen Beschreibung und dem Hinweis? (passt zu " Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,")
Damit versucht er sich Rechtswidrig einen Vermögensvrteil zu schaffen, auf kosten eines dritten
Dieser zusatz ist wie du auf jedem vertrag, sonstigem kaufscheiß als kleingedruktest hast, dann müsste ja jeder 2. verkauf rechtswiedrig sein
Wenn es gegen Treu und Glauben verstößt, ja.
Deswegen sind auch die ganzen Forderung von Internet Seiten, die Geld verlangen obwohl die kosten nur in den AGB stehen belanglos.
Im übrigen könnte man das auch nach §125 (glaub ich) BGB wegen Irrtums anfechten. Schließlich geht man davon aus 5 Spiele zu kaufen.
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Felix_16 - 34
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Geschrieben am: 08.01.2011 um 22:42 Uhr
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ja des ist wie mans sieht eventuell fällt es auch in eine rechtliche grauzone...
da müsste man sich jetzt noch intensiver mit den §§ bescftigen aber es sit auf jeden fall gut wenn man n par paragraphen weiß hab heut was umtauscen wollen die wollten nicht dann hab ich gesagt hier §§ so und so dann ist er zu snem chef gegangen und dann gings auf einmal
Music was my first love!!!
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xXSchereXx
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Geschrieben am: 08.01.2011 um 22:43 Uhr
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Zitat von 39: Das ist genauso wie die Playstation 3 Schachtel 
+ich kenn den ders gekauft hat :D
Fahre nie schneller als dein schutzengel, meiner hat 250 ps :) ^^
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ChillitBang - 32
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Geschrieben am: 08.01.2011 um 22:55 Uhr
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Wer richtig lesen kann ist klar im Vorteil. Mehr kann man dazu leider nicht sagen. Trotzdem gemein.
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Felix_16 - 34
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Geschrieben am: 08.01.2011 um 22:57 Uhr
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Zitat von xXSchereXx: Zitat von 39: Das ist genauso wie die Playstation 3 Schachtel 
+ich kenn den ders gekauft hat :D
ja da kommts drauf an wie das angebt eingestellt ist es muss unter der kategorie lehrer karton sein ansonsten ist es schon strafbar aber nur 1 % aller ovp verkäufe bei ebay sind korekt
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ozelotta - 63
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Geschrieben am: 08.01.2011 um 22:58 Uhr
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Vor Weihnachten war auch einer drin:
Wii - Orginalverpackung - günstig zu verkaufen!
Und ganz am Ende einer Beschreibung des "Inhalts" stand:
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sie nur auf die Verpackung bieten!
Meiner Meinung nach ist alles eine Sache der Formulierung. Solange der Verkäufer so formuliert, dass der Käufer etwas hineininterpretiert was nicht im Text steht (er aber denken soll) ist der, welcher zu faul ist alles genau zu lesen der Idiot.
Also: Augen auf und lieber nachfragen.
Mach erst d´Gosch uff, wenns Hira a isch!
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