Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Sonstiges

Handy in der Schule abgenommen

<<< zurück   -1- -2- -3- -4- -5- vorwärts >>>  
_D_25
Profi (offline)

Dabei seit 11.2010
498 Beiträge

Geschrieben am: 16.12.2010 um 18:13 Uhr

4 Wochen das würd ich nie aushalten :-(

1 LoV3 Karttoof3lbr3ii!

teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 18.12.2010 um 08:23 Uhr

Liebe Leute, nachdem ich hier eine Menge Unsinn lesen musste, eine Bitte: Haltet Euch an die Fakten. Jede Schülerin und jeder Schüler kennt hoffentlich die Schul- und Hausordnung ihrer bzw. seiner Schule und eventuell darüber hinaus gehende Richtlinien. Fast überall ist inzwischen die Benutzung des Handys in den Räumlichkeiten der Schule verboten. Wenn man sich daran hält (man kann draußen auf dem Schulhof telefonieren soviel man will, es sei denn das Handyverbot erstreckt sich auf das gesamte Schulgelände, das ist aber eher selten der Fall), dann hat man auch keine Probleme. Ich wundere mich immer darüber, dass es ein großes Geheule gibt, wenn es Sanktionen gibt, weil man Regelungen übertreten hat. Wenn ihr später zu schnell mit dem Auto unterwegs seid und ihr werden geblitzt, dann müsst ihr auch zahlen, ob euch das nun einmal passt oder nicht.

Wenn also das Handy verboten ist, dann können wir es auch einziehen, genauso wie wir Lehrer auch sonst alle verbotenen Gegenstände einziehen können. Ihr solltet nicht vergessen, dass der Schulleiter das Hausrecht auf dem gesamten Schulgelände ausübt (darum muss sich auch die Polizei, wenn sie kommt, immer beim Schulleiter anmelden). Im Prinzip ist es also so, dass wir jedes Handy einziehen können, das in Betrieb ist und mit dem in den Gebäuden herumgespielt wird, denn diejenige oder derjenige verstößt damit gegen die Schul- und Hausordnung. Wir können die Geräte einbehalten und durch die Erziehungsberechtigten abholen lassen.

Wenn es um Bilder oder Videos geht, dann ist das noch einmal viel sensibler. In der Schule dürfen generell keine Aufnahmen gemacht werden (es sei denn angeordnet für Unterrichtszwecke), hier gilt das Datenschutzgesetz sehr streng.

Im übrigen darf ich nebenbei auf ein Gerichtsurteil aufmerksam machen, nach dem ein eingeschaltetes Handy, das man am Körper trägt, als Täuschungshandlung zu werten ist, auch wenn es gar nicht benutzt wurde. Das gilt zum Beispiel bei Prüfungen. Auch das zeigt an, dass das Thema Handy in der Schule von den meisten Schülerinnen und Schülern nicht ernst genommen wird, bzw. manche offenbar nicht wssen, wie die Regelungen sind, denn sonst könnte es auch hier nicht so viele komische Kommentare geben, wie z. B. dass die Einziehung eines Handys Diebstahl sei und ähnliches Zeug.
Like-a-G6 - 38
Experte (offline)

Dabei seit 10.2010
1088 Beiträge
Geschrieben am: 18.12.2010 um 13:51 Uhr

Zitat von teacher-1:

Liebe Leute, nachdem ich hier eine Menge Unsinn lesen musste, eine Bitte: Haltet Euch an die Fakten. Jede Schülerin und jeder Schüler kennt hoffentlich die Schul- und Hausordnung ihrer bzw. seiner Schule und eventuell darüber hinaus gehende Richtlinien. Fast überall ist inzwischen die Benutzung des Handys in den Räumlichkeiten der Schule verboten. Wenn man sich daran hält (man kann draußen auf dem Schulhof telefonieren soviel man will, es sei denn das Handyverbot erstreckt sich auf das gesamte Schulgelände, das ist aber eher selten der Fall), dann hat man auch keine Probleme. Ich wundere mich immer darüber, dass es ein großes Geheule gibt, wenn es Sanktionen gibt, weil man Regelungen übertreten hat. Wenn ihr später zu schnell mit dem Auto unterwegs seid und ihr werden geblitzt, dann müsst ihr auch zahlen, ob euch das nun einmal passt oder nicht.

Wenn also das Handy verboten ist, dann können wir es auch einziehen, genauso wie wir Lehrer auch sonst alle verbotenen Gegenstände einziehen können. Ihr solltet nicht vergessen, dass der Schulleiter das Hausrecht auf dem gesamten Schulgelände ausübt (darum muss sich auch die Polizei, wenn sie kommt, immer beim Schulleiter anmelden). Im Prinzip ist es also so, dass wir jedes Handy einziehen können, das in Betrieb ist und mit dem in den Gebäuden herumgespielt wird, denn diejenige oder derjenige verstößt damit gegen die Schul- und Hausordnung. Wir können die Geräte einbehalten und durch die Erziehungsberechtigten abholen lassen.

Wenn es um Bilder oder Videos geht, dann ist das noch einmal viel sensibler. In der Schule dürfen generell keine Aufnahmen gemacht werden (es sei denn angeordnet für Unterrichtszwecke), hier gilt das Datenschutzgesetz sehr streng.

Im übrigen darf ich nebenbei auf ein Gerichtsurteil aufmerksam machen, nach dem ein eingeschaltetes Handy, das man am Körper trägt, als Täuschungshandlung zu werten ist, auch wenn es gar nicht benutzt wurde. Das gilt zum Beispiel bei Prüfungen. Auch das zeigt an, dass das Thema Handy in der Schule von den meisten Schülerinnen und Schülern nicht ernst genommen wird, bzw. manche offenbar nicht wssen, wie die Regelungen sind, denn sonst könnte es auch hier nicht so viele komische Kommentare geben, wie z. B. dass die Einziehung eines Handys Diebstahl sei und ähnliches Zeug.


da gibts nichts hinzuzufügen :daumenhoch:
vll. noch das ich niemals das Getue um Handys verstehen werde,.
Ich gehör zwar auch zu der Generation, aber was da an Geld reingesteckt wird....faszinierend :-D
WHATEVER___ - 29
Experte (offline)

Dabei seit 03.2010
1266 Beiträge

Geschrieben am: 18.12.2010 um 16:11 Uhr

vergesst es einfach leute -,-
Like-a-G6 - 38
Experte (offline)

Dabei seit 10.2010
1088 Beiträge
Geschrieben am: 18.12.2010 um 19:00 Uhr

Zitat von WHATEVER___:

vergesst es einfach leute -,-


kla...Handys haben in der Schule einfach nix verloren. Im Bus, Zuhause, bei der Freundin oder sonswo könnt ihr euch ja tot reden und zusimsen aber in der Schule wird gelernt.
WHATEVER___ - 29
Experte (offline)

Dabei seit 03.2010
1266 Beiträge

Geschrieben am: 18.12.2010 um 19:02 Uhr

Zitat von Like-a-G6:

Zitat von WHATEVER___:

vergesst es einfach leute -,-


kla...Handys haben in der Schule einfach nix verloren. Im Bus, Zuhause, bei der Freundin oder sonswo könnt ihr euch ja tot reden und zusimsen aber in der Schule wird gelernt.


meein goott ich weiss es ja jetzt!!!!!!!
Like-a-G6 - 38
Experte (offline)

Dabei seit 10.2010
1088 Beiträge
Geschrieben am: 18.12.2010 um 19:03 Uhr

Zitat von WHATEVER___:

Zitat von Like-a-G6:

Zitat von WHATEVER___:

vergesst es einfach leute -,-


kla...Handys haben in der Schule einfach nix verloren. Im Bus, Zuhause, bei der Freundin oder sonswo könnt ihr euch ja tot reden und zusimsen aber in der Schule wird gelernt.


meein goott ich weiss es ja jetzt!!!!!!!


schön :totlacher:
WHATEVER___ - 29
Experte (offline)

Dabei seit 03.2010
1266 Beiträge

Geschrieben am: 18.12.2010 um 19:03 Uhr

wie dumm :kopfschuettel:
GAU-19
Champion (offline)

Dabei seit 11.2009
2810 Beiträge

Geschrieben am: 18.12.2010 um 19:04 Uhr

Zitat von Like-a-G6:

Zitat von WHATEVER___:

vergesst es einfach leute -,-


kla...Handys haben in der Schule einfach nix verloren. Im Bus, Zuhause, bei der Freundin oder sonswo könnt ihr euch ja tot reden und zusimsen aber in der Schule wird gelernt.

Naja, auf der Arbeit kann sowas oder ähnliches zur Kündigung führen. Beispiele wären da zum Beispiel sein Handy auf Kosten des Chefs aufzuladen, oder iwas auf seinem eigenen Rechner zu zocken; nur beim Fall eines Bürojobs. :)

VOID - That's how we bang!

WHATEVER___ - 29
Experte (offline)

Dabei seit 03.2010
1266 Beiträge

Geschrieben am: 18.12.2010 um 19:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.12.2010 um 19:05 Uhr

aber wenn ich mal den bus verpasst hab as mach ih dann bitte? -,-

ach scheiß drauf
Like-a-G6 - 38
Experte (offline)

Dabei seit 10.2010
1088 Beiträge
Geschrieben am: 18.12.2010 um 19:05 Uhr

Zitat von GAU-19:

Zitat von Like-a-G6:

Zitat von WHATEVER___:

vergesst es einfach leute -,-


kla...Handys haben in der Schule einfach nix verloren. Im Bus, Zuhause, bei der Freundin oder sonswo könnt ihr euch ja tot reden und zusimsen aber in der Schule wird gelernt.

Naja, auf der Arbeit kann sowas oder ähnliches zur Kündigung führen. Beispiele wären da zum Beispiel sein Handy auf Kosten des Chefs aufzuladen, oder iwas auf seinem eigenen Rechner zu zocken; nur beim Fall eines Bürojobs. :)


uii musst aufpassen gibt gleich wieder nen netten Kommi dazu ^^
_-loca-_ - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2005
3 Beiträge
Geschrieben am: 18.12.2010 um 19:05 Uhr

Zitat von GAU-19:

Zitat von Like-a-G6:

Zitat von WHATEVER___:

vergesst es einfach leute -,-


kla...Handys haben in der Schule einfach nix verloren. Im Bus, Zuhause, bei der Freundin oder sonswo könnt ihr euch ja tot reden und zusimsen aber in der Schule wird gelernt.

Naja, auf der Arbeit kann sowas oder ähnliches zur Kündigung führen. Beispiele wären da zum Beispiel sein Handy auf Kosten des Chefs aufzuladen, oder iwas auf seinem eigenen Rechner zu zocken; nur beim Fall eines Bürojobs. :)


lässt sich von keinem Lehrer oder so das Handy weg nehmen
Stui91 - 34
Profi (offline)

Dabei seit 01.2006
749 Beiträge
Geschrieben am: 18.12.2010 um 19:05 Uhr

naja das mit dem aufladen???
da fragste beim chef einfach nach
wenn er in odrnung ist
passt das schon
GAU-19
Champion (offline)

Dabei seit 11.2009
2810 Beiträge

Geschrieben am: 18.12.2010 um 19:06 Uhr

Zitat von Stui91:

naja das mit dem aufladen???
da fragste beim chef einfach nach
wenn er in odrnung ist
passt das schon

Wenn du es heimlich machst würde ich eine Kündigung eher in Betracht ziehen. ;)

VOID - That's how we bang!

Stui91 - 34
Profi (offline)

Dabei seit 01.2006
749 Beiträge
Geschrieben am: 18.12.2010 um 19:06 Uhr

Zitat von _D_25:

4 Wochen das würd ich nie aushalten :-(


du schon wieder
naja ich mein mit 12 brauchste eig auch noch kein handy
und wenn du das net aushalten würdest würde ich mir erst gedanken machen
warum ich so an dem ding hänge
für was ich es eig brauche

ich wette mit dir du schreibst mehr sms als nötig sind
<<< zurück
 
-1- -2- -3- -4- -5- vorwärts >>>
 

Forum / Sonstiges

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -