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Schulentschuldigungen

Sommaimkiez - 30
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2010
13 Beiträge
Geschrieben am: 01.12.2010 um 13:47 Uhr

Hey zusammen :D

ich wollt mal fragen ab welchem alter man eig seine schulentschuldigen selber unterschreiben darf ? einfach mal intresse halber :D
__etnies__ - 30
Profi (offline)

Dabei seit 11.2008
727 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2010 um 13:52 Uhr

Dann weenn man auf Verträge etc unterschreiben darf

18
Breekatchu
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2010
11 Beiträge
Geschrieben am: 01.12.2010 um 13:54 Uhr

18
außer du k ennst die unterschrift deiner Mum :D .. dann 'KANNST' du früher ^^
Like-a-G6 - 38
Experte (offline)

Dabei seit 10.2010
1088 Beiträge
Geschrieben am: 01.12.2010 um 13:55 Uhr

Zitat von __etnies__:

Dann weenn man auf Verträge etc unterschreiben darf

18


auch wenn es Lehrer gibt die dermasse Pfeifen sind, das sogar 19-Jährige noch die Unterschrift der Eltern brauchen, da der Ausbildungsvertrag mit 16 unterschrieben wurde. :-D Typisch Deutschland...
-IceT- - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2009
255 Beiträge
Geschrieben am: 01.12.2010 um 14:12 Uhr

Zitat von Like-a-G6:



auch wenn es Lehrer gibt die dermasse Pfeifen sind, das sogar 19-Jährige noch die Unterschrift der Eltern brauchen, da der Ausbildungsvertrag mit 16 unterschrieben wurde. :-D Typisch Deutschland...


dann musst du ihm die aber nicht besorgen xD entweder ihm reicht die eigene (soweit ich weis bei biszu 3 zusammenhängende fehltagen oder so) oder aber wenn du zulange krank bist ein ärztliches artest

ҳҳ TO STER ҳҳ | checksch? ;D

E63 - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
107 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2010 um 14:13 Uhr

Zitat von Breekatchu:

18
außer du k ennst die unterschrift deiner Mum :D .. dann 'KANNST' du früher ^^




vorsicht sogar die unterschrift der Mutter fälschen gilt als urkundenfälschung

Klick mich

Eine Vision,Ein Prophet

Zombiefied - 29
Profi (offline)

Dabei seit 01.2010
929 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2010 um 14:16 Uhr

ja ok aber das is keien schwere fälschung ^^ aber man sollte aufpassen

Schrödinger's cat walks into a bar..................and doesn't xD

Sommaimkiez - 30
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2010
13 Beiträge
Geschrieben am: 01.12.2010 um 14:17 Uhr

ihr weicht vom thema ab :-D
Sommaimkiez - 30
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2010
13 Beiträge
Geschrieben am: 01.12.2010 um 14:23 Uhr

Zitat von B3rlin:

Zitat von Sommaimkiez:

ihr weicht vom thema ab :-D


Und deine Frage is beantwortet :-D

und dein nick gefällt mir :-D
blufish
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2010
389 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2010 um 14:26 Uhr

18 natürlich!

Es ist eagl, in wleechr Riehnflgoe die Bchusbtean snid, es zhält nur, dsas der esrte und der ltzee

Jabadabadu- - 33
Profi (offline)

Dabei seit 03.2009
484 Beiträge
Geschrieben am: 01.12.2010 um 14:50 Uhr

Zitat von Sommaimkiez:

Hey zusammen :D

ich wollt mal fragen ab welchem alter man eig seine schulentschuldigen selber unterschreiben darf ? einfach mal intresse halber :D


Natürlich mit 18 wenn du volljährig bist ^^
Leute aus meienr Klasse die 2 Jahre jünger sind behaupten solange du daheim wohnst egal ob du 30 - 40 bist brauchst du entschuldigung der Eltern. ^^ Alle keine Ahnung und dreck zusammenreden und npch 2 jahre jünger sein als ich ...Naja egal 18 muss man sein laut dem Deutschen Gesetzbuch
_diabolo66_ - 26
Profi (offline)

Dabei seit 10.2010
431 Beiträge
Geschrieben am: 01.12.2010 um 15:05 Uhr

dass darf man nie
denn da steht
Unterschrift eines Elternteils
Klee_
Profi (offline)

Dabei seit 03.2009
842 Beiträge
Geschrieben am: 01.12.2010 um 15:07 Uhr

Zitat von _diabolo66_:

dass darf man nie
denn da steht
Unterschrift eines Elternteils

Da steht "Unterschrift des Erziehungsberechtigten" und so einen hast du mit 18 nichtmehr, du Stratege..

Singen für unsre Stadt, die den Brustring im Herzen hat! ♥

cheesemaker - 43
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2563 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2010 um 15:39 Uhr

Zitat von Klee_:

Zitat von _diabolo66_:

dass darf man nie
denn da steht
Unterschrift eines Elternteils

Da steht "Unterschrift des Erziehungsberechtigten" und so einen hast du mit 18 nichtmehr, du Stratege..


Wenn mans ganz genau nimmt, müsste dort sogar "Personensorgeberechtigter" stehen.

Ich schließe mich den Ausführungen meiner Vorredner an. Ab 18 ist man volljährig und somit berechtigt seinen Kram selbst zu unterschreiben. Mit allen Vor- und Nachteilen die einem das einbringt.

"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire

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