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Einbrecher ersticht 4 Jährigen

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Lolitakomplex - 8
Profi (offline)

Dabei seit 06.2010
457 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2010 um 14:32 Uhr

Zitat von -_-badboy-_-:

Zitat:

Wie krank sind die Menschen? Einbrecher ersticht 4 Jährigen Jungen in den USA......die Staatsanwaltschaft fordert die Todesstraffe.
Ich fordere........ oh böse Gedanken pfui..........


stimmt schon...
warum immer gleich todestrafe??
des is doch viel zu nett!!
solche menschen sollte man echt leiden lassen!!

Nein. Schonmal was von Menschenrchten gehört?

Dieser Beitrag ist sehr gut. 1+.

Goemo - 127
Profi (offline)

Dabei seit 04.2005
573 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2010 um 14:32 Uhr

Zitat von sabbse:

Und? In Deutschland sitzen Steuerhinterzieher länger wie Menschen, die Kinder vergewaltigen...

Belege?
39 - 30
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
7448 Beiträge
Geschrieben am: 16.11.2010 um 14:33 Uhr

Zitat von -_-badboy-_-:

Zitat:

Wie krank sind die Menschen? Einbrecher ersticht 4 Jährigen Jungen in den USA......die Staatsanwaltschaft fordert die Todesstraffe.
Ich fordere........ oh böse Gedanken pfui..........


stimmt schon...
warum immer gleich todestrafe??
des is doch viel zu nett!!
solche menschen sollte man echt leiden lassen!!


Genau... Steineklopfen auf Lebenszeit!

Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig!

2307
Experte (offline)

Dabei seit 06.2008
1041 Beiträge
Geschrieben am: 16.11.2010 um 14:36 Uhr

Zitat von 39:

Zitat von -_-badboy-_-:

Zitat:

Wie krank sind die Menschen? Einbrecher ersticht 4 Jährigen Jungen in den USA......die Staatsanwaltschaft fordert die Todesstraffe.
Ich fordere........ oh böse Gedanken pfui..........


stimmt schon...
warum immer gleich todestrafe??
des is doch viel zu nett!!
solche menschen sollte man echt leiden lassen!!


Genau... Steineklopfen auf Lebenszeit!


In den Wald zum Holzhacken...

Okay, das war sehr schlecht...
cof84 - 40
Profi (offline)

Dabei seit 07.2005
576 Beiträge
Geschrieben am: 16.11.2010 um 14:37 Uhr

Zitat von sabbse:

Zitat von D3ATHPROOF:

Zitat von sabbse:

Und? In Deutschland sitzen Steuerhinterzieher länger wie Menschen, die Kinder vergewaltigen...

Zitat:

Deutschland

;-)


Joa, ich mein ja den Vergleich, in den USA ersticht n Mensch nen 4 jährigen und in Deutschland sitzt n Steuerhinterzieher länger als jemand, der n Kind vergewaltigt hat. Find da Deutschland dann doch bissle kranken wie der Typ da in den USA ;-)


deutschland ist also kränker als der typ der ein 4 jähriges kind ersticht? was hat ist das für ein blöder vergleich^^
Markus_93
Experte (offline)

Dabei seit 10.2007
1491 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2010 um 14:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.11.2010 um 14:46 Uhr

Zitat von Goemo:

Zitat von sabbse:

Und? In Deutschland sitzen Steuerhinterzieher länger wie Menschen, die Kinder vergewaltigen...

Belege?


Zitat:

§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


Zitat:

Steuerhinterziehung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht,
3. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht,
4. unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, oder
5. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach Absatz 1 verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchssteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchssteuervorteile erlangt.

(4) Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden; dies gilt auch dann, wenn die Steuer vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wird oder eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. Steuervorteile sind auch Steuervergütungen; nicht gerechtfertigte Steuervorteile sind erlangt, soweit sie zu Unrecht gewährt oder belassen werden. Die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 sind auch dann erfüllt, wenn die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können.

(5) Die Tat kann auch hinsichtlich solcher Waren begangen werden, deren Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr verboten ist.

(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch dann, wenn sich die Tat auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften verwaltet werden oder die einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation oder einem mit dieser assoziierten Staat zustehen. Das Gleiche gilt, wenn sich die Tat auf Umsatzsteuern oder auf harmonisierte Verbrauchsteuern, für die in Artikel 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 (ABl. EG Nr. L 76 S. 1) genannten Waren bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften verwaltet werden. Die in Satz 2 bezeichneten Taten werden nur verfolgt, wenn die Gegenseitigkeit zur Zeit der Tat verbürgt und dies in einer Rechtsverordnung nach Satz 4 festgestellt ist. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates in einer Rechtsverordnung festzustellen, im Hinblick auf welche Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften Taten im Sinne des Satzes 2 wegen Verbürgung der Gegenseitigkeit zu verfolgen sind.

(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten unabhängig von dem Recht des Tatortes auch für Taten, die außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes begangen werden.


Wer es sich nicht durchlesen will:
Das Strafmaß beträgt im schlimmsten Fall sowohl bei Vergewaltigung, als auch bei Steuerhinterziehung mindestens 10 Jahre.

Jedoch kommt man für eine 'simple' Vergewaltigung ca. 2 Jahre ins Gefängnis. Wenn man steuern über 10.000€ hinterzieht sind es mindestens 5 Jahre, also ist an dieser Aussage wohl was dran.

Quelle1
Quelle2

Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln.

sabbse
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 01.2006
5471 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2010 um 14:44 Uhr

Danke @ Mipfy fürs Belege raussuchen :)

Ich darf jetzt close schreiben, ohne ne Kopfnuss zu bekommen! :)

werner97 - 103
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2010
11 Beiträge
Geschrieben am: 16.11.2010 um 14:50 Uhr

schlimm :weiner:
-_-SeZeR-_-
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2010
51 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2010 um 14:51 Uhr

man das wer hart :weiner:
Barmonster - 41
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2010 um 14:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.11.2010 um 14:55 Uhr

Zitat von Markus_93:


Wer es sich nicht durchlesen will:
Das Strafmaß beträgt im schlimmsten Fall sowohl bei Vergewaltigung, als auch bei Steuerhinterziehung mindestens 10 Jahre.

Jedoch kommt man für eine 'simple' Vergewaltigung ca. 2 Jahre ins Gefängnis. Wenn man steuern über 10.000€ hinterzieht sind es mindestens 5 Jahre, also ist an dieser Aussage wohl was dran.

Quelle1
Quelle2


liest du eigentlich deine eigenen Beiträge? Ich nehme mal an, mit einer "simplen Vergewaltigung" meinst du den vollzogenen Akt ohne Waffe. Dafür werden in dem von dir zitierten Text nicht CA. sondern MINDESTENS 2 Jahre veranschlagt. Die Obergrenze von 10 Jahren gilt nur bei minder schweren Fällen, also nicht bei Vergewaltigung, sondern "nur" bei sexueller Nötigung.

EDIT: und ob 10.000 € ein besonders schwerer Fall von Steuerhinterziehung sind, steht da auch nirgends, also woher nimmst du diesen Betrag?

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

-_-badboy-_- - 30
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2008
17 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2010 um 14:55 Uhr

Zitat von Lolitakomplex:

Zitat von -_-badboy-_-:

Zitat:

Wie krank sind die Menschen? Einbrecher ersticht 4 Jährigen Jungen in den USA......die Staatsanwaltschaft fordert die Todesstraffe.
Ich fordere........ oh böse Gedanken pfui..........


stimmt schon...
warum immer gleich todestrafe??
des is doch viel zu nett!!
solche menschen sollte man echt leiden lassen!!

Nein. Schonmal was von Menschenrchten gehört?


schon aber findest du wirklich dass jemand noch irgendein recht verdient hat nachdem man jemand anderem das wichtigste recht, nämlich das recht zu leben genommen hat??

he...das gefühl kenn ich!!

Barmonster - 41
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2010 um 14:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.11.2010 um 14:59 Uhr

Zitat von -_-badboy-_-:

schon aber findest du wirklich dass jemand noch irgendein recht verdient hat nachdem man jemand anderem das wichtigste recht, nämlich das recht zu leben genommen hat??


Das ist der Grundgedanke von Menschenrechten. Wenn du anfängst, irgendwem diese Rechte abzuerkennen, aus welchem Grund auch immer, kannst du Sie auch gleich ganz in die Tonne treten

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

_anita_ - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2007
151 Beiträge
Geschrieben am: 16.11.2010 um 14:58 Uhr

Zitat von Titus1972:

Wie krank sind die Menschen? Einbrecher ersticht 4 Jährigen Jungen in den USA......die Staatsanwaltschaft fordert die Todesstraffe.
Ich fordere........ oh böse Gedanken pfui..........


der arsch gehört lebenslänglich in den knast und soll da verrecken.
der kleine junge hat ihm nichts getan und ist so unschuldig und musste wegen nichts sterben.
solche leute sollen solange im knast bleiben bis die streben die einem sowas antun. die haben aber noch nicht mal den knast verdient sondern den tod

mein schatz und meine tochter 4 ever >>>liebe euch beiden über alles

Markus_93
Experte (offline)

Dabei seit 10.2007
1491 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2010 um 15:00 Uhr

Zitat von Barmonster:

Zitat von Markus_93:


Wer es sich nicht durchlesen will:
Das Strafmaß beträgt im schlimmsten Fall sowohl bei Vergewaltigung, als auch bei Steuerhinterziehung mindestens 10 Jahre.

Jedoch kommt man für eine 'simple' Vergewaltigung ca. 2 Jahre ins Gefängnis. Wenn man steuern über 10.000€ hinterzieht sind es mindestens 5 Jahre, also ist an dieser Aussage wohl was dran.

Quelle1
Quelle2


liest du eigentlich deine eigenen Beiträge? Ich nehme mal an, mit einer "simplen Vergewaltigung" meinst du den vollzogenen Akt ohne Waffe. Dafür werden in dem von dir zitierten Text nicht CA. sondern MINDESTENS 2 Jahre veranschlagt. Die Obergrenze von 10 Jahren gilt nur bei minder schweren Fällen, also nicht bei Vergewaltigung, sondern "nur" bei sexueller Nötigung.

EDIT: und ob 10.000 € ein besonders schwerer Fall von Steuerhinterziehung sind, steht da auch nirgends, also woher nimmst du diesen Betrag?


Ich hatte nirgends eine Obergrenze erwähnt.
Das Prinzip bleibt weiterhin das Selbe:
Vergewaltigung = 2 Jahre
Steuerhinterziehung = 5 Jahre
Ein 'ca.' kann auch 'mehr als 2 Jahre' mit einschließen. Entschuldige die falsche Formulierung...

'Quelle 2' behandelt einen spezifischen Fall von Steuerhinterziehung in dem diese Angaben gemacht wurden. Du liest meine Beiträge wohl auch nicht ganz...

Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln.

choclam
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
154 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2010 um 15:00 Uhr

Zitat von Titus1972:

........ oh böse Gedanken pfui..........

habt ihr gesetz der rache gesehen? sowas wär angemessen
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