Auf privaten Basis darf man das jedenfalls nicht verbieten, nur ist TU nicht privat. TU ist ein gewerblicher Anbieter einer Internetdienstleistung der damit Geld verdient. Sonst wäre TU ja auch ein Verein und evtl. gemeinnützig, so aber ist TU eine GbR, also eine Firma, ein Zusammenschuß mehrer Privatmenschen zu gewerblichen Zwecken mit Gewinnerzielungsabsicht.
ich denke mal bei den meisten anfragen sind die leute einfach so weit unten, dass sie von der Bank nichts mehr bekommen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man es zurückbekomm ist vermutlich auch minimalst.
ich denke mal bei den meisten anfragen sind die leute einfach so weit unten, dass sie von der Bank nichts mehr bekommen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man es zurückbekomm ist vermutlich auch minimalst.
wobei sich viele Banken auch oft einfach quer stellen.
Wobei es wie gesagt als geprellter Gläubiger zu überdenken wäre, da TU am Traffic/Werbung verdient, mal ermitteln zu lassen ob man da Tu nicht als Vermittler im Sinne der Finanzdienstleister in die Beratungshaftung nehmen könnte.