Geschrieben am: 13.10.2010 um 17:28 Uhr
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Zitat von Hard_Eddy: Das mit der sieben ist gar nicht soweit hergeholt. Wird man von einem Radarüberwachungsgerät erfasst, so hat man 3% Gerätetoleranz und kann dann zusätzlich aber 7% Tachotoleranz einklagen. Lohnt sich oft und wissen die wenigsten
tachotoleranz? kann man schon einklagen aber entweder oder
entweder man war zu schnell oder nicht
auserdem, tachotoleranz bei nem mofa? wo will man da bitte zu schnell fahren
auserdem zeigt ein tacho immer ein bischen mehr an statt zu wenig
ps: wenn mein tacho 60 anzeigt fahr ich gute 35,
Sehet und stauned!
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