Geschrieben am: 12.10.2010 um 18:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.10.2010 um 18:06 Uhr
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Zitat von Schlingel86: Zitat von -Addy--: Zitat von Schlingel86:
LOL du darfst keine nicht Serienmäßigen Leuchten ausserhalb des Autos genauso wenig wie innerhalb des Autos anbringen die während der fahrt leuchten, d.h. du kannst die Röhren an das Austiegslicht von deinen Türen anschließen, dann passiert nichts ob das dann widerrum den Effekt bringt den du dir erhofft hattest weiß ich nicht, und wenn ich du wäre würde ich bei sowas eh immer Tüv, Dekra oder was in der Richtung fragen ...
welches gesetz verbietet dir das denn explizit?
soweit ich weis is das, vorallem für den innenraum, ne grauzone...
Ich weiß den § leider net auswendig, aber der Herr Droxner, seines Zeichens bei Dekra oder Tüv angestellt (weiß es grad nimmer ganz genau) kann dir das sicherlich bestätigen ...
dann hier eben nochmal die antwort der DEKRA !!! auf die Frage der Innenraumbeleuchtung mit den paragraphen der StVO:
Bezugnehmend auf den §49a (Absatz 1) der StVZO teilen wir Ihnen mit, dass
an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und
die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein
dürfen.
Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht
explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche
gilt
für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung bzw. eine Taster und
Tachobeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten
aber die §§19, 30 StVZO.
Dringt diese Beleuchtung nach außen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der
vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das
Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere
Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt,
falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder
behindert werden könnte.
Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.
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