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Waffengesetz

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Froebbi - 32
Profi (offline)

Dabei seit 03.2006
515 Beiträge

Geschrieben am: 22.09.2010 um 19:13 Uhr

Hallo erstmal
Ich hab ne Frage zu dem unübersichtlichen Waffengesetz va bei Messern
Darf ich mit 18 Jahren ein Einhandmesser führen? ( Walter Blacktack )
Oder darf ich es nur zu nem "Gesellschaftlich anerkannten Zweck" zB Fischen benutzen?
Oder ist es verboten es in der Öffentlichkeit dabei zu haben ...? #

Wäre cool wenn ihr eure Beiträge belegen könntet, weil bei sowas möchte keine Halbwissen

MFG

PS nein ich will nicht damit in der Fuzo oder in Clubs rummrennen sondern es zum Campen mitnehmen und da fahr ich nunmal mit der Bahn

Wer Tippfehler findet darf sie behalten.Hans Söllner --Eine Legende...

D3ATHPROOF
Champion (offline)

Dabei seit 09.2010
2624 Beiträge

Geschrieben am: 22.09.2010 um 19:16 Uhr

Klingen bis 13 CM dürfen, sicher verwahrt versteht sich, in der öffentlichkeit ab 18 bei sich getragen werden

Ich verlinke deinen Arsch !!!

Froebbi - 32
Profi (offline)

Dabei seit 03.2006
515 Beiträge

Geschrieben am: 22.09.2010 um 19:17 Uhr

Sicher verwahrt definiert der Gesetzgeber wie?

Wer Tippfehler findet darf sie behalten.Hans Söllner --Eine Legende...

D3ATHPROOF
Champion (offline)

Dabei seit 09.2010
2624 Beiträge

Geschrieben am: 22.09.2010 um 19:18 Uhr

Zitat von Froebbi:

Sicher verwahrt definiert der Gesetzgeber wie?

In dert Tasche und nicht offen in der hand

Ich verlinke deinen Arsch !!!

-NoRules- - 31
Experte (offline)

Dabei seit 10.2009
1177 Beiträge

Geschrieben am: 22.09.2010 um 19:18 Uhr

[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]

So eins ?

» Ich bin dankbar, deshalb glaubt dieser Mann an Gott

Froebbi - 32
Profi (offline)

Dabei seit 03.2006
515 Beiträge

Geschrieben am: 22.09.2010 um 19:19 Uhr

Zitat von -NoRules-:

[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]

So eins ?


Ja genau das



Wer Tippfehler findet darf sie behalten.Hans Söllner --Eine Legende...

Froebbi - 32
Profi (offline)

Dabei seit 03.2006
515 Beiträge

Geschrieben am: 22.09.2010 um 19:20 Uhr

Zitat von D3ATHPROOF:

Zitat von Froebbi:

Sicher verwahrt definiert der Gesetzgeber wie?

In dert Tasche und nicht offen in der hand

Am Gürtel in der Gürteltasche?

Wer Tippfehler findet darf sie behalten.Hans Söllner --Eine Legende...

D3ATHPROOF
Champion (offline)

Dabei seit 09.2010
2624 Beiträge

Geschrieben am: 22.09.2010 um 19:20 Uhr

Zitat von Froebbi:

Zitat von -NoRules-:

[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]

So eins ?


Ja genau das


Dürfte eig. kein Problem sein, außer du hast i-welche Psychischen störungen oder anfälle :-D

Ich verlinke deinen Arsch !!!

D3ATHPROOF
Champion (offline)

Dabei seit 09.2010
2624 Beiträge

Geschrieben am: 22.09.2010 um 19:21 Uhr

Zitat von Froebbi:

Zitat von D3ATHPROOF:

Zitat von Froebbi:

Sicher verwahrt definiert der Gesetzgeber wie?

In dert Tasche und nicht offen in der hand

Am Gürtel in der Gürteltasche?

Jackentasche,Rucksack bei einer normalen Hosentasche kann ich dir keine garantie geben

Ich verlinke deinen Arsch !!!

39 - 30
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
7448 Beiträge
Geschrieben am: 22.09.2010 um 19:23 Uhr

Zitat von D3ATHPROOF:

Zitat von Froebbi:

Sicher verwahrt definiert der Gesetzgeber wie?

In dert Tasche und nicht offen in der hand

:-D

Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig!

Froebbi - 32
Profi (offline)

Dabei seit 03.2006
515 Beiträge

Geschrieben am: 22.09.2010 um 19:23 Uhr

Dem Führungsverbot unterliegenden "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge". Das umfasst alle Klappmesser, deren Klingen (unabhängig von der Klingenlänge) mit nur einer Hand geöffnet werden können, und bei denen zum Einklappen der Klingen eine mechanische Sperrvorrichtung gelöst werden muss. Die Verriegelung verhindert das unbeabsichtigte Einklappen der geöffneten Klinge und schützt dadurch den Benutzer vor Verletzungen.

Die am weitesten verbreiteten Öffnungsmechanismen sind:

Daumenpin oder Daumenstift, ein seitlich an der Klinge angebrachter Metallstift, mittels dem man mit dem Daumen die Klinge öffnen kann
Daumenloch oder Öffnungsloch, ein in die Klinge gebohrtes Loch oder eine Ausfräsung, in die man mit dem Daumen greifen kann
Flipper, aus den Messergriffen herausstehende und mit der Klingenachse verbundene Öffnungshebel
Federmechanismen wie sie bei Automatikmessern (Springmessern) zu finden sind
Federunterstützte Öffnungsmechanismen, so genannte „Assisted-Opening“ Systeme
Die bekanntesten Beispiele für Arretierungen sind Linerlock, Framelock, Backlock und Axis Lock.

Im Folgenden werden diese Messer "Einhandmesser" genannt.

Neben diesen, dem Führungsverbot unterliegenden "Einhandmessern" sind auch Messer im Handel, die zwar mit einer Hand geöffnet werden können, die aber nicht verriegeln, bei denen also zum Einklappen der Klinge keine mechanische Sperrvorrichtung gelöst werden muss. Diese Messer fallen nicht unter das Führungsverbot.
Insbesondere sind dies alle Messer, deren Klinge nur durch eine Feder in der geöffneten Position gehalten wird, und bei denen zum Schließen lediglich die Federkraft überwunden werden muss. Diese Messerklingen gelten als nicht feststellbar.

Ebenso sind solche Messer keine "Einhandmesser“ im Sinne des Gesetzes, deren Klinge zwar arretiert, die aber mit beiden Händen geöffnet werden muss (Typisches Beispiel: Buck 110 Folding Hunter, Backlockmesser mit einer Fingernagelrille in der Klinge).

Logischerweise unterliegen auch Klappmesser, die keine der im Gesetz genannten Eigenschaften besitzen, die also weder feststellbar, noch mit einer Hand zu öffnen sind, nicht dem Führungsverbot. Typische Vertreter hiefür sind die klassischen Schweizer Messer, deren Klinge mittels eine Fingernagelrille geöffnet und nur durch Federkraft in der geöffneten Position gehalten wird (sogenannte SlipJoints).


Wer Tippfehler findet darf sie behalten.Hans Söllner --Eine Legende...

marzl - 35
Experte (offline)

Dabei seit 10.2005
1420 Beiträge

Geschrieben am: 22.09.2010 um 19:25 Uhr

Führverbot § 42 a WaffG

Unter das Führverbot (Führen in der Öffentlichkeit) fallen folgende Gegenstände:

Hieb- und Stoßwaffen (Kampfmesser, EINHANDMESSER, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm)

beschreibung des messers genau durchlessen.

\"Einhandmesser\" mit Tantoklinge, die einen partiellen Wellenschliff aufweist. Durch den \"Flipper\" lässt sich das Taschenmesser blitzschnell und bequem öffnen. Die Klinge arretiert zuverlässig im \"Liner-Lock System\"

1. Einhandmesser gilt als kampfmesser (auch wenn es ein taschenmesserist)

2. rastet das messer fest ein nach dem öffnen und ist somit eine feststehende klinge

Ene mene muh und raus bist du!

Froebbi - 32
Profi (offline)

Dabei seit 03.2006
515 Beiträge

Geschrieben am: 22.09.2010 um 19:32 Uhr

Tja das heisst dann wohl nix wars mit dem Messer ...

Ich würde den Leuten die solche Gesetzte entwerfen mal gerne die Hand schütteln, wenn jmd böse Absichten hat dann juckt es ihn nicht ob er so ein Messer nimmt oder n Küchenmesser ...und der Witz ist das man Messer mit fester Klinge (Küchenmesser ) bis 12 cm führen darf, mit dem könnte man auch Blödsinn machen. Wer was tun will wird es auch so tun und ich seh kein Sinn in dem Gesetz

Wer Tippfehler findet darf sie behalten.Hans Söllner --Eine Legende...

Killer-16
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2007
187 Beiträge
Geschrieben am: 22.09.2010 um 19:36 Uhr

Zitat von Froebbi:

Tja das heisst dann wohl nix wars mit dem Messer ...

Ich würde den Leuten die solche Gesetzte entwerfen mal gerne die Hand schütteln, wenn jmd böse Absichten hat dann juckt es ihn nicht ob er so ein Messer nimmt oder n Küchenmesser ...und der Witz ist das man Messer mit fester Klinge (Küchenmesser ) bis 12 cm führen darf, mit dem könnte man auch Blödsinn machen. Wer was tun will wird es auch so tun und ich seh kein Sinn in dem Gesetz


das is mal wieder die deutsche gesetzgebung ;-)

F_I_A_L

Shazzam - 29
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2010
21 Beiträge
Geschrieben am: 22.09.2010 um 19:48 Uhr

Dazu kommt auch noch, dass immer wieder neue Gesetze erfunden werden, weil sie einfach oft nicht weiter wissen.
Ich hab von der Polizei beispielsweise eine Ermahnung und eine Geldstrafe bekommen, da ich mit einer sogennanten "Anscheinswaffe", genauer gesagt mit einem Plastikgewehr.
Ja, ich versteh auch, dass sie denken, es könnte eine echte Waffe sein, aber dass sie dann einen, mit Schusswaffen besetzen Wagen losschicken, ist übertrieben.
Vor allem, wieso soll man Jugendliche festnehmen, die mit Spielzeugen rumspielen, wenn die Polizisten woanders viel mehr gebraucht werden.
Ich meine, sie werden doch nicht bald Wasserpistolen von 7 Jahrigen untersuchen. Wozu braucht man da überhaupt eine Ausbildung außer mei einem Schreibtischjob.

Und bevor ihr mich jetzt alle lynchen wollt ( wie immer man das auch schreibt) , laut § 14 oder so, hab ich vergessen... fällt eine "Anscheinswaffe" unter das Waffengesetz.

Ach ja, ein 12 cm Messer natürlich nicht. Ist doch klar.

mehr Meer.

jogibär - 38
Champion (offline)

Dabei seit 11.2002
2409 Beiträge

Geschrieben am: 22.09.2010 um 19:55 Uhr

Also bitte. Das Messer, dass du da hast, ist doch wahrlich n Jagd/Fischer/Outdoormesser.

Da würd ich gar nix drauf geben und das Ding mitnehmen.


Kawack Kawack - Wie die Wildgänse!

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