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Alu-Einkaufskorb bei Neckermann

sweeeeeeeety
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2008
7 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2010 um 23:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.08.2010 um 23:18 Uhr

Hi,

Ich habe bei neckermann folgendes gefunden:

Hier klicken

Meine frage ist, ob rechtlich gesehen beim Bestellen ein Kaufvetrag zustande kommt, so dass ich mir z.b. 1000 Stück für 0€ bestellen könnte und sie es mir zuschicken müssen! :O

Hoffe es kommen hilfreiche antworten.

^^
-Paradox
Profi (offline)

Dabei seit 03.2010
574 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2010 um 23:08 Uhr

seit wann gibt es eigentlich mal was umsonst ?

(;

Schairerle - 34
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 07.2003
4835 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2010 um 23:10 Uhr

Du brauchst jedenfalls mal einen Mindestbestellwert von 9,80 ^^

Scheiß auf Urlaub, ich kauf mir Hardware!

noctilux - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2010
84 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2010 um 23:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.08.2010 um 23:10 Uhr

... mal ganz davon abgesehen ob du so einen potthässliches ding überhaupt willst, gilt der preis, der ausgezeichnet ist – und das ist 0,00 euro.
ProWeb - 31
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2010
92 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2010 um 23:10 Uhr

Versandkosten bedenken.
sweeeeeeeety
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2008
7 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2010 um 23:11 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.08.2010 um 23:12 Uhr

Ich hab so nen 10€ Gutschein für Neckermann und wollte es halt soweit ausnutzen, dass ich nur den Versand zahle und ich bin zufällig auf diesen Korb gestoßen :O
Wäre aber schon geil diese Dinger bei Ebay wieder los zu werden :-D

Versand kostet pauschal 5,90 oder so o.O
-Paradox
Profi (offline)

Dabei seit 03.2010
574 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2010 um 23:12 Uhr

Zitat von noctilux:

... mal ganz davon abgesehen ob du so einen potthässliches ding überhaupt willst, gilt der preis, der ausgezeichnet ist – und das ist 0,00 euro.


:-D

(;

Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2010 um 23:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.08.2010 um 23:15 Uhr

Soweit ich informiert bin, kann auch der Anbieter einen Irrtum geltend machen wenn das Ding falsch ausgezeichnet ist aufgrund eines Fehlers.

Sollte das also nicht beabsichtigt sein, werden die dich darauf eventuell hinweisen. Und falls es Absicht ist: Wenn schon der Versanddienst die für 0€ raus wirft um sie endlich los zu werden, glaubst du echt du machst da bei eBay Geld mit? ;)

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

scw - 41
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2010 um 23:15 Uhr

Zitat von sweeeeeeeety:

Hi,

Ich habe bei neckermann folgendes gefunden:

Hier klicken

Meine frage ist, ob rechtlich gesehen beim Bestellen ein Kaufvetrag zustande kommt, so dass ich mir z.b. 1000 Stück für 0€ bestellen könnte und sie es mir zuschicken müssen! :O

Hoffe es kommen holfreiche antworten.

^^


Beim Bestellen kommt noch kein Kaufvertrag zu stande, da ein Kaufvertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft ist und das, was du da im Onlineshop siehst nur ein Angebot ist.
Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2010 um 23:21 Uhr

Zitat von scw:


Beim Bestellen kommt noch kein Kaufvertrag zu stande, da ein Kaufvertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft ist und das, was du da im Onlineshop siehst nur ein Angebot ist.


Kaufvertrag kommt doch durch 2 Willenserklärungen zu stande. Der Onlineshop macht eben durch dieses Angebot seine Willenserklärung das Ding zu verkaufen und du durch die Bestellung deine Willenserklärung zum kauf der Ware.

Ein Lehrer hat mal die Geschichte erzählt, dass das übernehmen des befüllten Einkaufswagens eines anderen Diebstahl sei, da beim in den Einkaufswagen legen bereits ein Kaufvertrag zustande kommt, dieser kann aber durch zurücklegen wieder aufgehoben werden.

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

scw - 41
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2010 um 23:28 Uhr

Zitat von Ketzu:



Kaufvertrag kommt doch durch 2 Willenserklärungen zu stande. Der Onlineshop macht eben durch dieses Angebot seine Willenserklärung das Ding zu verkaufen und du durch die Bestellung deine Willenserklärung zum kauf der Ware.


Liegst du leider falsch. Die Ware, die er im Onlineshop anbietet ist noch keine Willenserklärung, seitens des Verkäufers. Es ist nur ein Angebot, was er unterbreitet. Meistens kommt der Kaufvertrag erst beim Versenden bzw. bei Rechnungserstellung zustande.
sweeeeeeeety
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2008
7 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2010 um 23:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.08.2010 um 23:31 Uhr

Es muss ein Kaufvertrag zustande kommen - logischer Weise.
Wozu überweis ich dem Verkäufer dann das Geld? :o
Nicht bei Neckermann, aber bei anderen Verkäufern (Also Vorkasse).


Ich denke so einfach geht das sicher nicht durch. Der Konzern will ja auch Gewinn machen :)
romanos - 33
Profi (offline)

Dabei seit 05.2010
603 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2010 um 23:39 Uhr

Die sacheist dass das bestimmt restposten sind die neckermann jetzt unter die leute schleudern will, so läuft man mit deren marke unter der hand rum und alle sind froh. Vielleicht machen sies aber auch wie apple mit dem ipad und sagen eine später genannte begrenzung, z.b. 3 taschen pro haushalt.

Warum sind die Hälfte der User eigentlich unter 5 oder über 90?

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