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Hartz 4 Arbeitslosengeld 2

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gemma-teller
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2008
82 Beiträge

Geschrieben am: 18.08.2010 um 00:43 Uhr

ich hätt da grad mal ne frage;
wieviel muss man eigentlich davor verdient haben, um hartz 4 im falle von mutterschutz etc. zu bekommen?
ich meine, wenn jetzt jemand auf 400 euro basis angestellt war und dann in mutterschutz geht, steht derjenigen ebenfalls hartz 4 zu?
sorry, ich kenn mich da nicht so aus.
musclecar - 37
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
11519 Beiträge

Geschrieben am: 18.08.2010 um 01:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.08.2010 um 01:14 Uhr

Zitat von gemma-teller:

ich hätt da grad mal ne frage;
wieviel muss man eigentlich davor verdient haben, um hartz 4 im falle von mutterschutz etc. zu bekommen?
ich meine, wenn jetzt jemand auf 400 euro basis angestellt war und dann in mutterschutz geht, steht derjenigen ebenfalls hartz 4 zu?
sorry, ich kenn mich da nicht so aus.
im normalfall ja!
allerdings nur, wenn du ü25 bist (also ab dem 25lj)

Ich bin Hänsel aus dem Ghetto und schieb Hexen in den Ofen

Venus1984 - 40
Profi (offline)

Dabei seit 10.2002
406 Beiträge

Geschrieben am: 18.08.2010 um 07:04 Uhr

Zitat von musclecar:

Zitat von gemma-teller:

ich hätt da grad mal ne frage;
wieviel muss man eigentlich davor verdient haben, um hartz 4 im falle von mutterschutz etc. zu bekommen?
ich meine, wenn jetzt jemand auf 400 euro basis angestellt war und dann in mutterschutz geht, steht derjenigen ebenfalls hartz 4 zu?
sorry, ich kenn mich da nicht so aus.
im normalfall ja!
allerdings nur, wenn du ü25 bist (also ab dem 25lj)


das stimmt so nicht.

erstens wenn du eine abgeshlossene berufausbildung hast, bist du bereits vorher aus der so genannten bedarfsgemeinschaft deiner eltern raus. also bekommst selber geld.
allerdings solltest du dazu glaube nicht mehr im elterlichen haushalt wohnen.

und wenn du mutter wirst, dann bist du eine eigene bedrafsgemeinschaft, weshlab du auch auf dem amt unabhängig von deinen eltern geführt wirst. (wie das allerdings mit minderjährigen ist, weiß ich nicht)

Schöne tage: nicht weinen das sie vergehen sonder lächeln dass sie gewesen

buddafly - 40
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2284 Beiträge

Geschrieben am: 18.08.2010 um 08:24 Uhr

Zitat von Kontra-st:

stimmt nich.muss überall gleichschnell ankommen. 1 tag dauert ne überweisung.dat is gesetzliches gesetz.


Wenn es die selbe Bank ist ja ansonsten sind es immer noch 3 Werktage^^

is halt so.. :P

gemma-teller
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2008
82 Beiträge

Geschrieben am: 18.08.2010 um 09:16 Uhr

ah, okay. also dann müsste ich auf jeden fall eine abgeschlossene ausbildung haben und dürfte nicht mehr im haushalt meiner eltern wohnen?
im falle meiner freundin:sie hat abi gemacht und wollte ein jahr "aussetzen", um zu jobben und ein bisschen geld auf die seite zu legen, wurde aber genau in der zeit schwanger. seit einem monat wohnt sie mit einer freundin zusammen, also nicht mehr im elterlichen haushalt. soweit ich weiß, ist siie aber nur auf 400euro basis angestellt. also würde sie rein theoretisch nichts kriegen, oder?
sannypless - 45
Profi (offline)

Dabei seit 05.2008
878 Beiträge
Geschrieben am: 18.08.2010 um 16:45 Uhr

Zitat von gemma-teller:

ich hätt da grad mal ne frage;
wieviel muss man eigentlich davor verdient haben, um hartz 4 im falle von mutterschutz etc. zu bekommen?
ich meine, wenn jetzt jemand auf 400 euro basis angestellt war und dann in mutterschutz geht, steht derjenigen ebenfalls hartz 4 zu?
sorry, ich kenn mich da nicht so aus.


rein theoretisch nach deinen angaben solltest du ca 934 euro hartz 4 bekommen, jedoch kann es sein dass das elterngeld dir gegen gerechnet wird.
daher würde ich dir jetzt schon vorher empfehlen erstausstattung beim zuständigen landratsamt zu beantragen ggf. bei der caritas .

aber bei google gibt es einen hartz 4 berechner, während der schwangerschaft gibt es dann nochmal 60 euro oben drauf da die schwangerschaft als "krankheit " berechnet wird und daher für verteuerte lebensmittel einen zuschlag von 60 euro bekommen solltest.
da die landratsämter aber derzeit sehr knausrig sind mit der harzt 4 verteilung würde ich rechtzeitig alles beantragen was geht

wozu braucht man eine fusszeile? treten kann ich auch selber *G*

musclecar - 37
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
11519 Beiträge

Geschrieben am: 18.08.2010 um 16:50 Uhr

Zitat von Venus1984:

erstens wenn du eine abgeshlossene berufausbildung hast, bist du bereits vorher aus der so genannten bedarfsgemeinschaft deiner eltern raus. also bekommst selber geld.
allerdings solltest du dazu glaube nicht mehr im elterlichen haushalt wohnen.

nein, das stimmt nicht!
bis einschl. 25 haften in einem solchen fall deine eltern für dich! du bekommst dann kein alg2 da bin ich mir so sicher, wie dass es grad regnet!
außer du bist umgezogen wegen einer neuen arbeit (nach der lehre) und wurdest dort dann (betriebsbedingt) entlassen, dann bekommst es! anderst nicht unter 25

Ich bin Hänsel aus dem Ghetto und schieb Hexen in den Ofen

musclecar - 37
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
11519 Beiträge

Geschrieben am: 18.08.2010 um 16:53 Uhr

Zitat von gemma-teller:

ah, okay. also dann müsste ich auf jeden fall eine abgeschlossene ausbildung haben und dürfte nicht mehr im haushalt meiner eltern wohnen?

Zitat:

das 2. stimmt! aber die ausbildung brauchst du nicht

im falle meiner freundin:sie hat abi gemacht und wollte ein jahr "aussetzen", um zu jobben und ein bisschen geld auf die seite zu legen, wurde aber genau in der zeit schwanger. seit einem monat wohnt sie mit einer freundin zusammen, also nicht mehr im elterlichen haushalt. soweit ich weiß, ist siie aber nur auf 400euro basis angestellt. also würde sie rein theoretisch nichts kriegen, oder?
nein, normal nicht!
ich kenne auch eine die ist 18 und ihr kind ist 2! die wohnt seit sie 16ist aus platzgründen nicht mehr bei den eltern! sie bekommt seit dem auszug alg2, aber wenn sie 400euro machen würde, bekäme sie das alg2 nur weiterhin, wenn sie unter 160€ verdient

Ich bin Hänsel aus dem Ghetto und schieb Hexen in den Ofen

Venus1984 - 40
Profi (offline)

Dabei seit 10.2002
406 Beiträge

Geschrieben am: 18.08.2010 um 17:53 Uhr

Zitat von musclecar:

Zitat von Venus1984:

erstens wenn du eine abgeshlossene berufausbildung hast, bist du bereits vorher aus der so genannten bedarfsgemeinschaft deiner eltern raus. also bekommst selber geld.
allerdings solltest du dazu glaube nicht mehr im elterlichen haushalt wohnen.

nein, das stimmt nicht!
bis einschl. 25 haften in einem solchen fall deine eltern für dich! du bekommst dann kein alg2 da bin ich mir so sicher, wie dass es grad regnet!
außer du bist umgezogen wegen einer neuen arbeit (nach der lehre) und wurdest dort dann (betriebsbedingt) entlassen, dann bekommst es! anderst nicht unter 25


ich bin wärend der aubsildung ausgezogen, war nach der aubsildung 22 und arbeitslos und bekam alg2... also weiß ich genau das man das bekommt.

weil wie gesagt nach beendigung der ersten ausbildung sind die eltern ihrer führsorge pflicht nachgekommen und nur noch in ausnahme fällen verpflichtet unterhalt zu zahlen

Schöne tage: nicht weinen das sie vergehen sonder lächeln dass sie gewesen

gemma-teller
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2008
82 Beiträge

Geschrieben am: 18.08.2010 um 18:52 Uhr

mein gott ist das kompliziert.
vor allem, wenn man wirklich kaum ahnung davon hat, was einem zusteht und was nicht. also vielen dank mal für die erklärungen!
musclecar - 37
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
11519 Beiträge

Geschrieben am: 18.08.2010 um 19:09 Uhr

Zitat von Venus1984:

Zitat von musclecar:

Zitat von Venus1984:

erstens wenn du eine abgeshlossene berufausbildung hast, bist du bereits vorher aus der so genannten bedarfsgemeinschaft deiner eltern raus. also bekommst selber geld.
allerdings solltest du dazu glaube nicht mehr im elterlichen haushalt wohnen.

nein, das stimmt nicht!
bis einschl. 25 haften in einem solchen fall deine eltern für dich! du bekommst dann kein alg2 da bin ich mir so sicher, wie dass es grad regnet!
außer du bist umgezogen wegen einer neuen arbeit (nach der lehre) und wurdest dort dann (betriebsbedingt) entlassen, dann bekommst es! anderst nicht unter 25


ich bin wärend der aubsildung ausgezogen, war nach der aubsildung 22 und arbeitslos und bekam alg2... also weiß ich genau das man das bekommt.

weil wie gesagt nach beendigung der ersten ausbildung sind die eltern ihrer führsorge pflicht nachgekommen und nur noch in ausnahme fällen verpflichtet unterhalt zu zahlen
hm, bei mir wäre das nicht möglich!
ich weiß allerdings nicht wieso! kann es auch sein, dass die beim amt (vorallem in ehingen) nur rechte 0-checker sind und es deshalb nicht gehen würde?

(nein, ich arbeite schon, dennoch würde das bei mir nicht gehen)

Ich bin Hänsel aus dem Ghetto und schieb Hexen in den Ofen

Kontra-st - 46
Experte (offline)

Dabei seit 08.2010
1274 Beiträge

Geschrieben am: 18.08.2010 um 20:48 Uhr

Zitat von buddafly:

Zitat von Kontra-st:

stimmt nich.muss überall gleichschnell ankommen. 1 tag dauert ne überweisung.dat is gesetzliches gesetz.


Wenn es die selbe Bank ist ja ansonsten sind es immer noch 3 Werktage^^

nein.is immer und überall 1 tag.is gesetzlich so geregelt.frag doch nach bei der bank,wennde mir nich glaubst.

get the balance right

gemma-teller
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2008
82 Beiträge

Geschrieben am: 18.08.2010 um 23:17 Uhr

Zitat von Kontra-st:

Zitat von buddafly:

Zitat von Kontra-st:

stimmt nich.muss überall gleichschnell ankommen. 1 tag dauert ne überweisung.dat is gesetzliches gesetz.


Wenn es die selbe Bank ist ja ansonsten sind es immer noch 3 Werktage^^

nein.is immer und überall 1 tag.is gesetzlich so geregelt.frag doch nach bei der bank,wennde mir nich glaubst.


geb ich dir recht, bei mir hat die überweisung auch 3 tage gedauert. ->andere bank
buddafly - 40
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2284 Beiträge

Geschrieben am: 19.08.2010 um 08:23 Uhr

Zitat von Kontra-st:

Zitat von buddafly:

Zitat von Kontra-st:

stimmt nich.muss überall gleichschnell ankommen. 1 tag dauert ne überweisung.dat is gesetzliches gesetz.


Wenn es die selbe Bank ist ja ansonsten sind es immer noch 3 Werktage^^

nein.is immer und überall 1 tag.is gesetzlich so geregelt.frag doch nach bei der bank,wennde mir nich glaubst.


Ich brauch bei keiner Bank fragen ich hab täglich mit Überweisungen zu tun.
Solltest dich besser informieren

is halt so.. :P

Kontra-st - 46
Experte (offline)

Dabei seit 08.2010
1274 Beiträge

Geschrieben am: 19.08.2010 um 15:21 Uhr

kleiner auszug:
Bei Überweisungen in Euro: Im Allgemeinen 1 Bankgeschäftstag; bis Ende 2011 dürfen abweichende Vereinbarungen zwischen Bank und Kunde noch bis zu 3 Bankgeschäftstage vorsehen.
also ihr habts recht,es darf noch 3 tage dauern.aber nur wenn man ne dumme bank hat.
die meisten richten sich nämlich schon nach der neuen regelung.
mach ma so,ihr habts recht und ich bald dafür :winker:
yours ratgeber recht-


get the balance right

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