Geschrieben am: 02.08.2010 um 12:02 Uhr
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Zitat von facepalm_: War das nicht immer so: Vollzeitschüler, die ihre Karte schon im Voraus bekommen haben, können mit der Septemberkarte im August fahren und Auszubildende die sich ihre Fahrkarten jeden Monat kaufen müssen, brauchen für den August eine extra Karte?
Zitat: Regelung für die Nutzung der Septemberkarte im Monat August
Schüler, die ihre Schülermonatskarte über das Listenverfahren an den Schulen erhalten, können die Septemberkarte des neuen Schuljahres bereits im Monat August im Gesamtnetz (ohne die Waben 211 bis 225 - htv-Waben) nutzen. Dies gilt auch für alle anderen Schüler an allgemeinbildenden Schulen - sie können dazu eine Septemberkarte im Vorverkauf erwerben.Auszubildende können von dieser Regelung keinen Gebrauch machen. Ab 15 Jahre ist eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte Bestandteil des Fahrausweises und muss stets zusammen mit der Schülermonatskarte vorgezeigt werden.
Man hat ja noch nicht oft genug auf ding.eu verwiesen...
Ich darf jetzt close schreiben, ohne ne Kopfnuss zu bekommen! :)
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