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zahlt die versicherung wenn...

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sannypless - 45
Profi (offline)

Dabei seit 05.2008
878 Beiträge
Geschrieben am: 02.08.2010 um 08:05 Uhr

Zitat von BScorpy2:

typischer Fall von Eigenverschulden.

Du hast den Zahnriemen innerhalb der Intervallzeiten oder der Laufzeiten zu wechseln. Wenn nicht wird dir keiner dafür Garantie geben.



kann ich nur beipflichten,
mir wäre auch neu dass verschleissteile von einer versicherung ersetzt werden,
hier wäre ein regelmässiger kundendienst sinnvoll gewesen,
somit kann ich dir nur sagen
du hast am falschen ende gespart , und der keilriehmen riss kann dich bis zum motorschaden bringen...



wozu braucht man eine fusszeile? treten kann ich auch selber *G*

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