DocLove - 44
Champion
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Geschrieben am: 04.07.2010 um 18:52 Uhr
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Zitat von Pratsch: Du willst nicht wie oft ich schon Abo´s und sonstiges abgeschlossen habe. Auch Ratenzahlungen betrieben hab und Sachen gekauft hab die mir später nichtmehr gefallen haben und sie zurückgegeben hab, mit dem Grund das ich nicht Volljährig bin.
Das geht unter der Rubrik "Betrug" und hat mit seinem Problem nix am Hut
Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker
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Buhjaa - 31
Profi
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Geschrieben am: 04.07.2010 um 18:52 Uhr
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Zitat von party-paddy: hey
hab mich bequatschen lassen von so tussen in ulm...und les jetzt erst den "vertrag" hab so n abo abgeschlosssen
wegen ner zeitschrift oder so xD
und jetzt möcht ich den wiederruf schicken aber ich find keine email adresse von denen o0
die assis sind. gerd c. meys handelsonderneming GmbH
kann man unter 18 eig nen vertrag abschleißen ich glaub nicht xD einfach mal mitm anwalt reden xD
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party-paddy - 32
Experte
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Geschrieben am: 04.07.2010 um 18:52 Uhr
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Zitat von Pratsch: Du willst nicht wie oft ich schon Abo´s und sonstiges abgeschlossen habe. Auch Ratenzahlungen betrieben hab und Sachen gekauft hab die mir später nichtmehr gefallen haben und sie zurückgegeben hab, mit dem Grund das ich nicht Volljährig bin.
wenns bei mir nur absicht gewesen wäre xD
http://www.profiseller.de/shop1/index.ph p3?ps_id=p156910060
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Pratsch - 31
Champion
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Geschrieben am: 04.07.2010 um 18:55 Uhr
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Zitat von party-paddy: Zitat von Pratsch: Du willst nicht wie oft ich schon Abo´s und sonstiges abgeschlossen habe. Auch Ratenzahlungen betrieben hab und Sachen gekauft hab die mir später nichtmehr gefallen haben und sie zurückgegeben hab, mit dem Grund das ich nicht Volljährig bin.
wenns bei mir nur absicht gewesen wäre xD
Hab auch schon Abo´s ausversehn abgeschlossen, passiert mal.
Müsst bis jetzt kein Cent dafür zahlen.
Warum? Weil ich noch nicht geschäftsfähig bin. : )
awa
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YoloMcSWAG
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.07.2010 um 18:55 Uhr
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Zitat von party-paddy: hey
hab mich bequatschen lassen von so tussen in ulm...und les jetzt erst den "vertrag" hab so n abo abgeschlosssen
wegen ner zeitschrift oder so xD
und jetzt möcht ich den wiederruf schicken aber ich find keine email adresse von denen o0
die assis sind. gerd c. meys handelsonderneming GmbH
Du bist nicht 18, also können die dir nichts
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sc30 - 24
Anfänger
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Geschrieben am: 04.07.2010 um 18:57 Uhr
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Zitat von Buhjaa: Zitat von party-paddy: hey
hab mich bequatschen lassen von so tussen in ulm...und les jetzt erst den "vertrag" hab so n abo abgeschlosssen
wegen ner zeitschrift oder so xD
und jetzt möcht ich den wiederruf schicken aber ich find keine email adresse von denen o0
die assis sind. gerd c. meys handelsonderneming GmbH
kann man unter 18 eig nen vertrag abschleißen ich glaub nicht xD einfach mal mitm anwalt reden xD
Ja kann man, wenn man es im Weiten Sinne betrachtet. Du gehst zum Bäcker und kaufst dir ein Brötchen. -> Vertrag ist zustande gekommen.
Bestimmte Verträge, die dem Jugendlichen einen erheblichen Nachteil verschaffen (z.B. durch erhebliche Folgekosten) sind schwebend unwirksam, bis die Erziehungsberechtigten die Einwilligung erteilt haben.
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party-paddy - 32
Experte
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Geschrieben am: 04.07.2010 um 18:57 Uhr
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Zitat von YoloMcSWAG: Zitat von party-paddy: hey
hab mich bequatschen lassen von so tussen in ulm...und les jetzt erst den "vertrag" hab so n abo abgeschlosssen
wegen ner zeitschrift oder so xD
und jetzt möcht ich den wiederruf schicken aber ich find keine email adresse von denen o0
die assis sind. gerd c. meys handelsonderneming GmbH
Du bist nicht 18, also können die dir nichts
die können vermutlich mehr als man denkt,
was amch ich wenn sie einfach was abbuchen ?
http://www.profiseller.de/shop1/index.ph p3?ps_id=p156910060
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Pratsch - 31
Champion
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Geschrieben am: 04.07.2010 um 18:58 Uhr
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Zitat von sc30: Zitat von Buhjaa: Zitat von party-paddy: hey
hab mich bequatschen lassen von so tussen in ulm...und les jetzt erst den "vertrag" hab so n abo abgeschlosssen
wegen ner zeitschrift oder so xD
und jetzt möcht ich den wiederruf schicken aber ich find keine email adresse von denen o0
die assis sind. gerd c. meys handelsonderneming GmbH
kann man unter 18 eig nen vertrag abschleißen ich glaub nicht xD einfach mal mitm anwalt reden xD
Ja kann man, wenn man es im Weiten Sinne betrachtet. Du gehst zum Bäcker und kaufst dir ein Brötchen. -> Vertrag ist zustande gekommen.
Bestimmte Verträge, die dem Jugendlichen einen erheblichen Nachteil verschaffen (z.B. durch erhebliche Folgekosten) sind schwebend unwirksam, bis die Erziehungsberechtigten die Einwilligung erteilt haben.
Jap, aber beide Vertragspartner müssen der gleichen Meinung sein.
awa
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sc30 - 24
Anfänger
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Geschrieben am: 04.07.2010 um 18:59 Uhr
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Zitat von party-paddy: Zitat von YoloMcSWAG: Zitat von party-paddy: hey
hab mich bequatschen lassen von so tussen in ulm...und les jetzt erst den "vertrag" hab so n abo abgeschlosssen
wegen ner zeitschrift oder so xD
und jetzt möcht ich den wiederruf schicken aber ich find keine email adresse von denen o0
die assis sind. gerd c. meys handelsonderneming GmbH
Du bist nicht 18, also können die dir nichts
die können vermutlich mehr als man denkt,
was amch ich wenn sie einfach was abbuchen ?
Zurückfordern geht nicht, da du ihnen eine Einzugsermächtigung erteilt hast. (Zurückfordern geht nur bei Lastschriften).
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talpadea - 44
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 04.07.2010 um 18:59 Uhr
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Wegen der Adresse das könnte evlt die hier sein:
Gerd C. Meyd Handelsonderneming GmbH
65549 Limburg
Hessen
Bundesrepublik Deutschland Telefonnummer: (06431) 958113
Telefaxnummer: (06431) 52585
Bist du eigentlich 18? Wenn nein mach dich doch ma schlau ob du oder deine Eltern evtl. den Vertrag (wenn der Tag der Unterschrift nicht zu lange her ist) nicht rückgängig machen könnt wegen Beschränkte Geschäftsfähigkeit.
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).
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Pratsch - 31
Champion
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Geschrieben am: 04.07.2010 um 18:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.07.2010 um 19:00 Uhr
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Zitat von party-paddy: Zitat von YoloMcSWAG: Zitat von party-paddy: hey
hab mich bequatschen lassen von so tussen in ulm...und les jetzt erst den "vertrag" hab so n abo abgeschlosssen
wegen ner zeitschrift oder so xD
und jetzt möcht ich den wiederruf schicken aber ich find keine email adresse von denen o0
die assis sind. gerd c. meys handelsonderneming GmbH
Du bist nicht 18, also können die dir nichts
die können vermutlich mehr als man denkt,
was amch ich wenn sie einfach was abbuchen ?
Hast du deine Kontonummer angegeben?
Und wenn schon -> Zur Bank gehn -> Und sagen das sie das Geld zurückholen sollen -> Fertig!
awa
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 04.07.2010 um 19:01 Uhr
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Zitat von sc30: Zurückfordern geht nicht, da du ihnen eine Einzugsermächtigung erteilt hast. (Zurückfordern geht nur bei Lastschriften).
Ah, und was ist es, wenn sie was Abbuchen? Eine Lastschrift.
awa
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Sundown73 - 52
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Geschrieben am: 04.07.2010 um 19:06 Uhr
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Warum hat man kein Widerrufsrecht? Bei jedem Vertrag muss man über das Widerrufsrecht aufgeklärt werden.
Man muss ja Zeit haben sich etwas zu überlegen. Im Notfall würde ich mich bei der Verbraucherzentrale informieren.
Grundsätzlich würde ich empfehlen nie etwas sofort zu unterschreiben. Immer den Vertrag mitnehmen und durchlesen. Wenn dann jemand Druck macht und so weiter dann würde ich gleich verzichten.
GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73
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sc30 - 24
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Geschrieben am: 04.07.2010 um 19:34 Uhr
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Zitat von Sundown73: Warum hat man kein Widerrufsrecht? Bei jedem Vertrag muss man über das Widerrufsrecht aufgeklärt werden.
Man muss ja Zeit haben sich etwas zu überlegen. Im Notfall würde ich mich bei der Verbraucherzentrale informieren.
Grundsätzlich würde ich empfehlen nie etwas sofort zu unterschreiben. Immer den Vertrag mitnehmen und durchlesen. Wenn dann jemand Druck macht und so weiter dann würde ich gleich verzichten.
Siehe o.g. Paragraphen zum Widerruf.
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buddafly - 40
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Geschrieben am: 06.07.2010 um 11:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.07.2010 um 11:43 Uhr
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Zitat von sc30: Zitat von Pratsch: Zitat von party-paddy: hey
hab mich bequatschen lassen von so tussen in ulm...und les jetzt erst den "vertrag" hab so n abo abgeschlosssen
wegen ner zeitschrift oder so xD
und jetzt möcht ich den wiederruf schicken aber ich find keine email adresse von denen o0
die assis sind. gerd c. meys handelsonderneming GmbH
Nicht Volljährig -> Also einfach ignorieren. -.-
Das wird bestimmt nicht viel bringen, da es ja noch den Taschengeldparagraphen gibt... (siehe hierzu § 110 BGB)
Joa Schlaubi, nur der greift nicht bei immer wiederkehrenden gleich bleibenden Zahlungen (Abo/ Ratenzahlung).
Fakt ist der Vertrag ist nichtig aufgrund des Alters.
Fakt ist auch das Verträge auf der Straße auch unter Haustürgeschäfte fallen und eine gesetzl. Wiederrufsfrist von 2 Wochen haben. Das aber schriftlich per Post am besten noch mit Einschreiben.
is halt so.. :P
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