xbreakdown - 33
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 18:41 Uhr
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Zitat von Lukas1985: Zitat von xbreakdown: Zitat von Lukas1985: ich denke, geldstrafe und das er seinen führerschein erst später machen darf
nope.
fette strafe.
gefährung des straßenverkehrs,fahrerflucht, widerstand gegen staatsgewalt, führen eines kraftfahrzeuges ohne zulassung.
er wird den führerschein NIE machen dürfen 
sicher?
die erkennen, dass er untauglich für einen führerschein ist...
Alkohol am Steuer
Fahren ohne Zulassung
Fahrerflucht
Frühere Delikte.
Er wird höchstwahrscheinlich MPU machen müssen. Die schlägt teuer ins Geld. Natürlich muss er auch seine Strafe absitzen/abarbeiten.
Und ob die führerscheinstelle zufrieden ist....naja.
Würdest du jemanden den führerschein machen lassen, der so ist/war?
Österreichisches Sprichwort.Frauen sind wie ein guter Wein, am besten lässt man sie im Keller reifen
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werschaf
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 18:41 Uhr
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fahren ohne fahrerlaubnis,
eng betrachtet fahrzeugdiebstahl
fahren unter alkoholeinfluss
flucht vor der polizei (kp wie das offiziell heißt)
gibt auf alle fälle ne führerscheinsperre (wegen fahren ohne FE) und ne MPU (trunkenheitsfahrt)
was ihn darüber hinaus erwartet weiß ich nich, ich hoffe nur der depp kriegt ordentlich eine auf die eier und darf heftig dafür blechen. mit 16 sollte man eigentlich ein gewisses maß an geistiger reife erwarten.
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
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Nobody-11 - 49
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 18:41 Uhr
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Zitat von Sommer1987: er hat das auto von der Mutter genommen
Die kann nur hoffen das er den Schlüssel ohne ihr wissen genommen hat und das auch noch glaubhaft ist. Sonst droht ihr auch noch ne Strafe weil sie jemanden ohne Führerschein und mit Alkohol hat fahren lassen.
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Lukas1985 - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 18:42 Uhr
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Zitat von _Nac_Nac_: Zitat von Lukas1985: Zitat von Sommer1987: es ist auch nicht sein erstes Strafvergehen
AM ARSCH!!!!!!!
 , Fällt dir nicht mehr ein ausser : AM ARSCH!!  
das reicht auch, mehr brauchst nicht zu sagen
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Sommer1987 - 38
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 18:42 Uhr
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Zitat von Torture: Zitat von 7bored: Straftaten die er begangen hat:
Fahren ohne Führerschein
Betrunkenes Fahren
Fahren ohne Licht (bei Nacht denk ich mal)
summa sumarum= VIIIEEEEL Ärger
Straftaten:
- Gefährdung des Verkehrs
- Fahen ohne Fahrerlaubnis
- Betrunkenes Fahren eines Kraftfahrzeuges
- ......und diese Licht nummer die er abgezogen hat ! => Täuschung ? Fahrerflucht ?
Dazu wird überprüft woher er die 0,9 o/oo erreicht hat ! Wenn es Schnaps war bekommt derjenige Ärger der ihm den Alkohol gegeben hat. Evtl. noch nach 12 Uhr stattgefunden, (was ich denk, weil meist wird man nachts anghalten, oder ?) Eltern bekommen noch von Jugendamt Ärger.
Wenn ich das zusammenrechne bemerke ich seine Chance da heil rauszukommen liegt bei 0 %, oder mit anderen Wort,er ist zu 100 % gefickt mein Freund !
Geldbuße ? Freiheitsstrafe ? Verspätete Führerscheinzulassung ?
Ich weiss nur das wein getrunken wurde. Ich denke auch das er mit jugendarrest rechnen muss. Ja es war nachts wo es passiert ist
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Harl_Dephin - 36
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 18:42 Uhr
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also:
fahren unter alkohol:
- Geldstrafe oder
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- Entzug der Fahrerlaubnis
- 7 Punkte
fahren ohne fahrerlaubnis:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
fahren ohne licht:
10 € 
widerstand gegen staatsgewalt
isch die frage ob des zählt, wüsste aber grad net unter was des no fallen würde
Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
aber wär auf jedenfall n nettes vorstrafenregister nach dem urteil 
und seinen führerschein wird er net so schnell machen dürfen^^
http://www.myspace.com/daysinmarch | Hört's euch an
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Sommer1987 - 38
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 18:44 Uhr
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Zitat von Nobody-11: Zitat von Sommer1987: er hat das auto von der Mutter genommen
Die kann nur hoffen das er den Schlüssel ohne ihr wissen genommen hat und das auch noch glaubhaft ist. Sonst droht ihr auch noch ne Strafe weil sie jemanden ohne Führerschein und mit Alkohol hat fahren lassen.
ja der schlüssel wurde einfach genommen ohne ihr wissen im auto waren noch 2 andere die 16 waren ich hoffen auch das die strafe eine Lehre für ihn sein wird
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CSB* - 31
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 18:44 Uhr
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Zitat von luftprinzip: 5000 Sozialstunden, viel Spass.
Oder/und n paar Wochenenden im Knast.
5000? war das "viel spaß" jetzt auf deinen post bezogen dass des n witz war, oder sollte der 16jährige viel spaß bei der arbeit haben ?
the price of freedom is deep...
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Max_Powers - 27
Profi
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 18:45 Uhr
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Oh, wenn er schon n Eintrag im Strafregister hat?
Na dann aber Hallo!
S wird sicher ne FETTE Geldstrafe geben, Freiheitsentzug (also sowas wie Jugendarrest etc), womöglich auch ends viele Sozialstunden Führerscheinsperre, MPU vorm Führerschein etc!
Autsch würde ich sagen!
Wo is'n die Elm-Street?
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Max_Powers - 27
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 18:46 Uhr
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Zitat von Sommer1987: Zitat von Nobody-11: Zitat von Sommer1987: er hat das auto von der Mutter genommen
Die kann nur hoffen das er den Schlüssel ohne ihr wissen genommen hat und das auch noch glaubhaft ist. Sonst droht ihr auch noch ne Strafe weil sie jemanden ohne Führerschein und mit Alkohol hat fahren lassen.
ja der schlüssel wurde einfach genommen ohne ihr wissen im auto waren noch 2 andere die 16 waren ich hoffen auch das die strafe eine Lehre für ihn sein wird
Ich denke die beiden Anderen werden auch mit ner Strafe rechnen müssen, wegen Beihilfe einer Straftat!
Wo is'n die Elm-Street?
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luftprinzip - 81
Champion
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 18:47 Uhr
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Zitat von Max_Powers: Oh, wenn er schon n Eintrag im Strafregister hat?
Na dann aber Hallo!
S wird sicher ne FETTE Geldstrafe geben, Freiheitsentzug (also sowas wie Jugendarrest etc), womöglich auch ends viele Sozialstunden Führerscheinsperre, MPU vorm Führerschein etc!
Autsch würde ich sagen!
Bei Jugendlichen gibts doch afaik keine Geldstrafen?
I still don't believe in Germanys right to exist.
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Sommer1987 - 38
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 18:47 Uhr
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Zitat von luftprinzip: Zitat von Max_Powers: Oh, wenn er schon n Eintrag im Strafregister hat?
Na dann aber Hallo!
S wird sicher ne FETTE Geldstrafe geben, Freiheitsentzug (also sowas wie Jugendarrest etc), womöglich auch ends viele Sozialstunden Führerscheinsperre, MPU vorm Führerschein etc!
Autsch würde ich sagen!
Bei Jugendlichen gibts doch afaik keine Geldstrafen?
mein ich auch nur sozialstunden oder arrest?
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broeklyn - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 18:48 Uhr
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und ich hatte schon schiss als ich in der probezeit geblitzt wurde..ich danke gott jeden tag dafür dass er mir mehr gehirn geschenkt hat als anderen :)
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neuulmer77 - 47
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 18:49 Uhr
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schwarzfahren, alkohol am steuer und für die flucht wird er wahtscheinlich nix bekommen.
schwarzfahren bekommt er eine saftige geldstrafe und 7 punkte und das gleiche für die trunkenheitsfahrt.
habe das gleiche auch schon hinter mir.
lieber HARTZ4 als S04
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_SpeEdCoRE_ - 15
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Geschrieben am: 17.06.2010 um 18:49 Uhr
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KLICK
http://www.youtube.com/watch?v=6rZVB274Q v8&feature=related
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