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Scheidung

  -1- -2- vorwärts >>>  
Kaffeeolee - 42
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2010
9 Beiträge
Geschrieben am: 16.06.2010 um 06:19 Uhr

Ist es rechtens, wenn der zukünftige Ex Ehemann einer Frau mit zwei Kindern komplett die Bude ausräumt, mit der Begründung er hätte alles vor der Ehe gekauft?
dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 16.06.2010 um 06:34 Uhr

gegenfrage: steht da oben bei dir:

"team-ulm.de
Das Online-Magazin"
oder steht da
"der billige Scheidungsanwalt der gerne umsonst arbeitet"

1. es gibt hier sogar ein Gruppe mit dem Namen "Jura" Versuchs mal da.
2. ich hab was in der Richtung gehört. Das neue Scheidungsrecht ist mir allerdings nicht besonders geläufig.
3. wenn ihm das aber alles schon vor der ehe gehört hat und er es nicht nachweislich zu Allgemeingut erklärt hat könnte das sogar auf rechtlich halbwegs tragbarer Grundlage stehen.
aber und da wäre ich bei
4. Da ich vermute dass es dich betrifft: geh zu einem Scheidungsanwalt.
das Internet ist für so was nicht der richtige platz besonders da du dort kaum kostenlose und besonders gute Hilfe finden wirst da ein mensch der so was beruflich macht wohl unüberlegt handeln würde wenn er sich selbst die Kundschaft weg nimmt und alle anderen kein Plan von sowas haben. im übrigen gibt es ein Haufen karitativer Einrichtungen die eine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

crazypulp - 56
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2008
325 Beiträge

Geschrieben am: 16.06.2010 um 06:40 Uhr

Zitat von Kaffeeolee:

Ist es rechtens, wenn der zukünftige Ex Ehemann einer Frau mit zwei Kindern komplett die Bude ausräumt, mit der Begründung er hätte alles vor der Ehe gekauft?


Eigentlich ja, denn die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft. Alles was nach der Eheschliessung erworben wurde, wird geteilt. Alles davor schon besessene nicht.

"Wir irren allesamt, nur jeder irrt anders"

Kaffeeolee - 42
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2010
9 Beiträge
Geschrieben am: 16.06.2010 um 06:47 Uhr

Zitat von dax_rider:

gegenfrage: steht da oben bei dir:

"team-ulm.de
Das Online-Magazin"
oder steht da
"der billige Scheidungsanwalt der gerne umsonst arbeitet"

1. es gibt hier sogar ein Gruppe mit dem Namen "Jura" Versuchs mal da.
2. ich hab was in der Richtung gehört. Das neue Scheidungsrecht ist mir allerdings nicht besonders geläufig.
3. wenn ihm das aber alles schon vor der ehe gehört hat und er es nicht nachweislich zu Allgemeingut erklärt hat könnte das sogar auf rechtlich halbwegs tragbarer Grundlage stehen.
aber und da wäre ich bei
4. Da ich vermute dass es dich betrifft: geh zu einem Scheidungsanwalt.
das Internet ist für so was nicht der richtige platz besonders da du dort kaum kostenlose und besonders gute Hilfe finden wirst da ein mensch der so was beruflich macht wohl unüberlegt handeln würde wenn er sich selbst die Kundschaft weg nimmt und alle anderen kein Plan von sowas haben. im übrigen gibt es ein Haufen karitativer Einrichtungen die eine kostenlose Rechtsberatung anbieten.



Ich hab eine Frage gestellt und wollte nicht deine Belehrungen. Danke

schnaebber
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
6006 Beiträge

Geschrieben am: 16.06.2010 um 06:53 Uhr

Ich hoffe ihr seid euch im Klaren, dass Rechtsberatung durch Laien verboten und strafbar ist.

There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.

Eisregen - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
246 Beiträge
Geschrieben am: 16.06.2010 um 08:41 Uhr

Zitat von schnaebber:

Ich hoffe ihr seid euch im Klaren, dass Rechtsberatung durch Laien verboten und strafbar ist.


wo steht das?


Feng_huang - 37
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2009
16 Beiträge
Geschrieben am: 16.06.2010 um 08:49 Uhr

ich würd sagen hier:

§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).
(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.

quelle:http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/BJNR284010007.html#BJNR284010007BJNG000100000
death_angel - 37
Champion (offline)

Dabei seit 09.2003
2269 Beiträge

Geschrieben am: 16.06.2010 um 08:56 Uhr

Zitat von crazypulp:

Zitat von Kaffeeolee:

Ist es rechtens, wenn der zukünftige Ex Ehemann einer Frau mit zwei Kindern komplett die Bude ausräumt, mit der Begründung er hätte alles vor der Ehe gekauft?


Eigentlich ja, denn die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft. Alles was nach der Eheschliessung erworben wurde, wird geteilt. Alles davor schon besessene nicht.


Jupp, richtig. Aber ich würde trotzdem nen Gang zum Anwalt empfehlen. Wenn ne Scheidung ansteht und es schon so unschön beginnt, wird der eh mötig sein...

... i'm a loser baby, so why don't you kill me?

Trinkschoki - 56
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2009
47 Beiträge
Geschrieben am: 16.06.2010 um 08:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.06.2010 um 08:58 Uhr

@ Feng_huang:

Aber drüber reden darf man noch:

§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
...
5.
die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
...

http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/BJNR284010007.html#BJNR284010007BJNG000100000

Trotzdem würde ich mir auch Rat bei einem Fachmann einholen und nicht hier in TU....
schnaebber
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
6006 Beiträge

Geschrieben am: 16.06.2010 um 08:58 Uhr

Zitat von Eisregen:

Zitat von schnaebber:

Ich hoffe ihr seid euch im Klaren, dass Rechtsberatung durch Laien verboten und strafbar ist.


wo steht das?


Im Rechtsdienstleistungsgesetz.

There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.

DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 16.06.2010 um 09:26 Uhr

Zitat von Trinkschoki:

@ Feng_huang:

Aber drüber reden darf man noch:


Sicher, aber Sie hatte eine konkrete rechtliche Frage, da ist nix mit "drüber reden"

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

pau-la - 42
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2010
21 Beiträge
Geschrieben am: 16.06.2010 um 10:06 Uhr

Zitat von Feng_huang:

ich würd sagen hier:

§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).
(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.

quelle:http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/BJNR284010007.html#BJNR284010007BJNG000100000


Also dieser wunderbare quelltext is für Anwälte gedacht nicht für privatpersonen u bezieht sich auf rechtsverbindliche Auskünfte. Diese werden hier gerad wohl laun gemacht. Ich weiß wovon ich rede. Und nun zu der Frage. Nein es ist net unbedingt rechtens. Wenn die Möbel vor der Ehe gekauft wurden u deine Möbel dadurch ersetzt wurden weil sie euch nicht mehr gefallen haben etc gehören euch die Möbel zusammen u müssen geteilt werden. Habe es selber durchgemacht u eindeutig gewonnen. Aber ich empfehle dir den schritt zu einem Anwalt. Anders kommst du da nicht weiter.
Kaffeeolee - 42
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2010
9 Beiträge
Geschrieben am: 16.06.2010 um 13:36 Uhr

Was ist an einer Frage bitte Dienstleistung???


pau-la - 42
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2010
21 Beiträge
Geschrieben am: 16.06.2010 um 18:52 Uhr

Gar nichts. Es gibt dir hier niemand eine rechtsverbindliche Auskunft sondern nur rat. Und rat ist nicht verboten.
buddafly - 40
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2284 Beiträge

Geschrieben am: 17.06.2010 um 09:04 Uhr

Zitat von pau-la:

Gar nichts. Es gibt dir hier niemand eine rechtsverbindliche Auskunft sondern nur rat. Und rat ist nicht verboten.


Joa verboten wäre es nicht wenn es in der 3ten Person nicht in Ichform formuliert wäre.



is halt so.. :P

Kaffeeolee - 42
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2010
9 Beiträge
Geschrieben am: 17.06.2010 um 15:25 Uhr

Es ist nichts in der Ich Form formuliert. Es ist eine allgemeine Frage
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