L_O_V_E_4EVA - 35
Anfänger
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Geschrieben am: 21.05.2010 um 13:36 Uhr
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Hallo,
Habe mal eine Frage und ich hoff ihr könnt mir weiterhelfen!
Also ich habe die Wohnung in der ich 6 Monate wohne, fristlos zum Monatsende gekündigt obwohl ich einen Einheitsmietvertrag habe (ist 3 Monate kündigungsfrist) jetzt will der Vermieter die Kaution einbehalten, für die restlichen 2 Monate. Darf der Vermieter dies einfach so?
Danke im vorraus!
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heroc - 39
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Geschrieben am: 21.05.2010 um 13:38 Uhr
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...ich denk schon. du brichst ja den vertrag 
die kaution is dazu da, dass du dies nicht machst....
..wer hat, der hat...
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DocLove - 44
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Geschrieben am: 21.05.2010 um 13:41 Uhr
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Zitat von L_O_V_E_4EVA: Hallo,
Habe mal eine Frage und ich hoff ihr könnt mir weiterhelfen!
Also ich habe die Wohnung in der ich 6 Monate wohne, fristlos zum Monatsende gekündigt obwohl ich einen Einheitsmietvertrag habe (ist 3 Monate kündigungsfrist) jetzt will der Vermieter die Kaution einbehalten, für die restlichen 2 Monate. Darf der Vermieter dies einfach so?
Danke im vorraus!
Jep, du musst ja noch die restlichen Monate bezahlen. Vertrag ist Vertrag.
Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker
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Silent-Angel - 41
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Geschrieben am: 21.05.2010 um 13:43 Uhr
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ich denke es kommt darauf an aus was für einem grund du gekündigt hast!
Wenn du jetzt zum Beispiel wegen Schimmel gekündigt hast dann ist es glaub was anderes, dann darf er die Kaution nicht einbehalten!
Aber informier dich doch mal ganz unverbindlich bei einem Anwalt!
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Silent-Angel - 41
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Geschrieben am: 21.05.2010 um 13:44 Uhr
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Zitat von heroc: ...ich denk schon. du brichst ja den vertrag 
die kaution is dazu da, dass du dies nicht machst....
Soweit ich weiß ist die Kaution dazu da, dass wenn man auszieht und was kaputt gemacht hat, dass der Vermieter das damit richten lassen kann!
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DocLove - 44
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Geschrieben am: 21.05.2010 um 13:46 Uhr
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Zitat von Silent-Angel: Zitat von heroc: ...ich denk schon. du brichst ja den vertrag 
die kaution is dazu da, dass du dies nicht machst....
Soweit ich weiß ist die Kaution dazu da, dass wenn man auszieht und was kaputt gemacht hat, dass der Vermieter das damit richten lassen kann!
Nein, es dient allgemein der "Sicherheit" d.h. die Kaution kann auch bei Mietrückstand einbehalten werden.
Wer ohne wichtigen Grund vertragswidrig kündigt, muss die restlichen Monate bezahlen. Wie gesagt, Vertrag ist Vertrag.
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nemesis1981 - 44
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Geschrieben am: 21.05.2010 um 13:56 Uhr
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Einfach so fristlos kündigen kann weder der Mieter noch der Vermieter ...
wenn Du keinen Nachmieter besorgst kann er die Miete für die 2 Monate von Dir verlangen. Ich glaub aber nur, wenn die Wohnung dann in dieser Zeit leer steht und er Mietausfälle hat.
Warum suchst du nicht einen nachmieter ...z.B. über eine Zeitung ?
Es gibt doch genug Wohnungssuchende ...
http://kazantipe.myminicity.com/
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L_O_V_E_4EVA - 35
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Geschrieben am: 21.05.2010 um 13:58 Uhr
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Zitat von Silent-Angel: ich denke es kommt darauf an aus was für einem grund du gekündigt hast!
Wenn du jetzt zum Beispiel wegen Schimmel gekündigt hast dann ist es glaub was anderes, dann darf er die Kaution nicht einbehalten!
Aber informier dich doch mal ganz unverbindlich bei einem Anwalt!
Ich kündige, da hier nichts gemacht wird in der Wohnung, der Paket schiebt wellen und hat schon fugen, wurde bis jetzt noch nicht gemacht, sprechanlage funktioniert nicht, es kommt kein wasser aus der Amatur der Badewanne! Ich habe alles von Anfang an dem Vermieter mitgeteilt, dennoch hat er es angeschaut aber nie gerichtet.
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L_O_V_E_4EVA - 35
Anfänger
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Geschrieben am: 21.05.2010 um 14:02 Uhr
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Zitat von nemesis1981: Einfach so fristlos kündigen kann weder der Mieter noch der Vermieter ...
wenn Du keinen Nachmieter besorgst kann er die Miete für die 2 Monate von Dir verlangen. Ich glaub aber nur, wenn die Wohnung dann in dieser Zeit leer steht und er Mietausfälle hat.
Warum suchst du nicht einen nachmieter ...z.B. über eine Zeitung ?
Es gibt doch genug Wohnungssuchende ...
Ich suche schon seit 1 Mai. einen Nachmieter, dennoch haben schon um die 50 Personen die Wohnung angeschaut und niemand möchte die Wohnung haben, ich versteh dies auch nicht, da die Wohnung eig. ganz okay ist, bis auf ein paar Mängel.
Ich muss kündigen, da ich jetzt Arbeitslos geworden bin und mir das Arbeitsamt so eine große Wohnung nicht bezahlt. Soll ich dem Vermieter, die Miete einfach nicht bezahlen? Also da bin ich schon so fair und mache gleich von vorn ab reinen Tisch.
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bumble_beee - 36
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Geschrieben am: 21.05.2010 um 14:13 Uhr
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ganz normal die wohnung kündigen, du wirst max. 3 monate frist haben... solange wirst du wohl zahlen müssen!
solltest du dann nach bereits 1 monat n nachmieter finden lässt dich der vermieter bestimmt früher aus m vertrag und du hast glück
Faulheit-ist die Angewohnheit sich auszuruhen, bevor man müde ist
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bumble_beee - 36
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Geschrieben am: 21.05.2010 um 14:14 Uhr
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Zitat von Hohenheim: Zitat von L_O_V_E_4EVA: Zitat von nemesis1981: Einfach so fristlos kündigen kann weder der Mieter noch der Vermieter ...
wenn Du keinen Nachmieter besorgst kann er die Miete für die 2 Monate von Dir verlangen. Ich glaub aber nur, wenn die Wohnung dann in dieser Zeit leer steht und er Mietausfälle hat.
Warum suchst du nicht einen nachmieter ...z.B. über eine Zeitung ?
Es gibt doch genug Wohnungssuchende ...
Ich suche schon seit 1 Mai. einen Nachmieter, dennoch haben schon um die 50 Personen die Wohnung angeschaut und niemand möchte die Wohnung haben, ich versteh dies auch nicht, da die Wohnung eig. ganz okay ist, bis auf ein paar Mängel.
Ich muss kündigen, da ich jetzt Arbeitslos geworden bin und mir das Arbeitsamt so eine große Wohnung nicht bezahlt. Soll ich dem Vermieter, die Miete einfach nicht bezahlen? Also da bin ich schon so fair und mache gleich von vorn ab reinen Tisch.
Setz dich doch mit dem Vermieter zusammen und besprecht das einfach. Erklär ihm deine Situation, er ist ja auch nur ein Mensch.^^
Aso und die Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt nur mit gutem Grund (z.B. Schimmel,...).
An sonsten 6 Monate ohne Grund.
Bin selber (Unter-) Vermieter. 
nicht ganz, ist vertragsabhängig
wir können OHNE Grund mit 3 monate frist kündigen
ist bei viele so wo ich kenn, vorallem bei älteren wohnungen halt auch
Faulheit-ist die Angewohnheit sich auszuruhen, bevor man müde ist
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bumble_beee - 36
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Geschrieben am: 21.05.2010 um 14:16 Uhr
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Zitat von L_O_V_E_4EVA: Zitat von Silent-Angel: ich denke es kommt darauf an aus was für einem grund du gekündigt hast!
Wenn du jetzt zum Beispiel wegen Schimmel gekündigt hast dann ist es glaub was anderes, dann darf er die Kaution nicht einbehalten!
Aber informier dich doch mal ganz unverbindlich bei einem Anwalt!
Ich kündige, da hier nichts gemacht wird in der Wohnung, der Paket schiebt wellen und hat schon fugen, wurde bis jetzt noch nicht gemacht, sprechanlage funktioniert nicht, es kommt kein wasser aus der Amatur der Badewanne! Ich habe alles von Anfang an dem Vermieter mitgeteilt, dennoch hat er es angeschaut aber nie gerichtet.
würde auch sagen, bei dem fall frag am besten ein anwalt... da könntest du evtl. sogar chancen haben!
Faulheit-ist die Angewohnheit sich auszuruhen, bevor man müde ist
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L_O_V_E_4EVA - 35
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Geschrieben am: 21.05.2010 um 14:17 Uhr
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Ja also ich hab auch 3 Monate kündigungsfrist! Leider lässt der Vermieter garnicht mit sich reden, weil er einfach nur Geldgeil ist :(
Naja dann muss ich dies wohl so hinnehmen.
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Hohenheim - 33
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Geschrieben am: 21.05.2010 um 14:17 Uhr
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Ja stimmt... deswegen hab ich ja meinen beitrag gelöscht.
"Everybody lies!"
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MisterX1905 - 43
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Geschrieben am: 21.05.2010 um 14:32 Uhr
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wie jetzt?? im einen Post schreibst du, du hättest gekündigt, weil der Vermieter vorhandene Mängel nicht beseitigt...im nächsten Post schreibst du, du würdest ausziehen müssen, weil das Arbeitsamt so ne große Wohnung nicht bezahlt!! Was davon stimmt jetzt??
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LAbLaCk - 35
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Geschrieben am: 21.05.2010 um 14:34 Uhr
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Zitat von L_O_V_E_4EVA: Hallo,
Habe mal eine Frage und ich hoff ihr könnt mir weiterhelfen!
Also ich habe die Wohnung in der ich 6 Monate wohne, fristlos zum Monatsende gekündigt obwohl ich einen Einheitsmietvertrag habe (ist 3 Monate kündigungsfrist) jetzt will der Vermieter die Kaution einbehalten, für die restlichen 2 Monate. Darf der Vermieter dies einfach so?
Danke im vorraus!
du hast ein vertag und in den 2 monaten musst du weiter zahlen ist normal
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