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Mieter Kündigen!

Hohenheim - 33
Profi (offline)

Dabei seit 09.2007
478 Beiträge

Geschrieben am: 17.05.2010 um 19:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.05.2010 um 19:07 Uhr

Hey!

Ich wohne in einer WG und bin Hauptmieter.
Ich will einem Untermieter fristlos kündigen da er mehr als zwei Monate im Zahlungsverzug ist und das ja eine fristlose Kündigung möglich macht.
Nun wollte ich wissen was nach der Übergabe der Kündigung passieren müsste und ob ich mein Geld jemals wieder sehe...
Kann ich ihn sofort auf die Straße setzen?

MfG
KrAnKerTrAum ;-)

"Everybody lies!"

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 17.05.2010 um 19:11 Uhr

wie sieht denn der vertrag zwischen dir und ihm aus


Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

septicus
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 08.2002
4436 Beiträge
Geschrieben am: 17.05.2010 um 19:12 Uhr

Schau mal BGB ab §535 an.
GuidesMutter
Profi (offline)

Dabei seit 10.2008
402 Beiträge

Geschrieben am: 17.05.2010 um 19:16 Uhr

häng ihm die zimmertüre aus, so hat es ein kumpel auch gemacht, dann hat der typ bald bezahlt :D
Hohenheim - 33
Profi (offline)

Dabei seit 09.2007
478 Beiträge

Geschrieben am: 17.05.2010 um 19:16 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

wie sieht denn der vertrag zwischen dir und ihm aus

Naja... ganz normal?
Wie ein (Unter)Mietvertrag?

"Everybody lies!"

GuidesMutter
Profi (offline)

Dabei seit 10.2008
402 Beiträge

Geschrieben am: 17.05.2010 um 19:19 Uhr

Zitat von Hohenheim:

Zitat von GuidesMutter:

häng ihm die zimmertüre aus, so hat es ein kumpel auch gemacht, dann hat der typ bald bezahlt :D


Als nächstes Strom abstellen? :-)
Falls mans darf^^


ne, nicht strom, aber einfach die türe wegnehmen!! :D
la-insania - 35
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
490 Beiträge

Geschrieben am: 17.05.2010 um 19:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.05.2010 um 19:23 Uhr

:-D:-D geile Idee..einfach Tür raushängen haha

Edit: Das dürfte wohl noch ein bisschen mehr helfen als der erste Link
Gomez_girl - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2010
66 Beiträge

Geschrieben am: 17.05.2010 um 19:37 Uhr

was ist das für einer???
vielleicht nochmal mit ihm reden???
Drohen???
Handeln???

Euer Hass- ist Unser Stolz.....

Hohenheim - 33
Profi (offline)

Dabei seit 09.2007
478 Beiträge

Geschrieben am: 17.05.2010 um 19:38 Uhr

Zitat von Gomez_girl:

was ist das für einer???
vielleicht nochmal mit ihm reden???
Drohen???
Handeln???

Bin an drohen vorbei...^^

"Everybody lies!"

Steph_87 - 38
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2008
2 Beiträge
Geschrieben am: 17.05.2010 um 19:46 Uhr

Mh, schreib ihm ne Kündigung und begründe die Fristlosigkeit mit § 543 II Nr. 3 lit. a BGB.

Dadurch muss er in einem bestimmten Zeitraum (1 Woche oder so) das Zimmer geräumt haben und ausgezogen sein. Ansonsten eben die Räumungsklage.
Hohenheim - 33
Profi (offline)

Dabei seit 09.2007
478 Beiträge

Geschrieben am: 17.05.2010 um 19:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.05.2010 um 20:04 Uhr

Zitat:

Fristlose Kündigung

Sehr geehrter Herr xxx,

hiermit kündige ich ihnen fristlos
den am 01.01.10 mit mir abgeschlossen Mietvertrag
über die Wohnung in der Straße in xxxx
fristlos nach § 543 II Nr. 3 lit. a BGB.

Mit freundlichen Grüßen

ICH^^


Reicht das?^^

Und bekomme ich eigentlich noch die zwei Monatsmieten? -.-

"Everybody lies!"

Gomez_girl - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2010
66 Beiträge

Geschrieben am: 17.05.2010 um 20:16 Uhr

hmmm zeig ihn an???
ist das der Junki???

Euer Hass- ist Unser Stolz.....

la-insania - 35
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
490 Beiträge

Geschrieben am: 17.05.2010 um 20:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.05.2010 um 20:21 Uhr

Bekommen wirst dein Geld wohl nur unter 2 Umständen:

1. Er ist kulant und gibt es dir fairerweise.
2. Du beschaffst dir einen Anwalt, was ebenfalls mit Kosten verbunden ist.
Hohenheim - 33
Profi (offline)

Dabei seit 09.2007
478 Beiträge

Geschrieben am: 17.05.2010 um 20:19 Uhr

Zitat von Gomez_girl:

hmmm zeig ihn an???
ist das der Junki???

Ok :-D


O.O Junki? kennste ihn?^^

"Everybody lies!"

Gomez_girl - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2010
66 Beiträge

Geschrieben am: 17.05.2010 um 20:26 Uhr

Zitat von Hohenheim:

Zitat von Gomez_girl:

hmmm zeig ihn an???
ist das der Junki???

Ok :-D


O.O Junki? kennste ihn?^^


neine vom hören sagen :-D (la_......)

Euer Hass- ist Unser Stolz.....

bluerosenu - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2005
177 Beiträge

Geschrieben am: 17.05.2010 um 22:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.05.2010 um 22:09 Uhr

Also, du solltest ihm kündigen, einem Zeitraum zum Auszug einräumen. Geht er nicht, musst du ihn rausklagen. Anders hast Du kaum eine Chance. Ob du die Kohle wieder siehst kommt auf ihn drauf an, ansonsten auch das einklagen. Du hast als Vermieter in der Hinsicht kaum Möglichkeiten. Ihn einfach vor die Tür setzen oder Schlösser austauschen ist Nötigung und dir untersagt...

Nur ein Kleingeist hält Ordnung - das Genie überblickt das Chaos

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