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Sonderurlaub

Chris12345 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2007
128 Beiträge

Geschrieben am: 21.04.2010 um 18:13 Uhr

Hey leute, meine Eltern Heiraten .... bekomm ich da sonderurlaub von meinem Chef???

MFG. Chris

Trabant 601 26PS und 600CCM der Burner auf allen Straßen

bredator - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
5319 Beiträge

Geschrieben am: 21.04.2010 um 18:15 Uhr

Zitat von Chris12345:

Hey leute, meine Eltern Heiraten .... bekomm ich da sonderurlaub von meinem Chef???

MFG. Chris


Normal nur für die eigene Hochzeit. Ausser, es läuft unter "seltene Familiäre Feier", dann könntest du Urlaub kriegen.

Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

Elcattivo - 38
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2007
4 Beiträge
Geschrieben am: 21.04.2010 um 18:22 Uhr

Sonderurlaub
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Sonderurlaub ist eine Form des Urlaubs, die dem Beschäftigten aus besonderen, in seiner Person liegenden Gründen gewährt wird.
Inhaltsverzeichnis
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* 1 Arbeitnehmer
* 2 Beamte
* 3 Weblinks
o 3.1 Jugendhilferecht
o 3.2 Beamtenrecht

Arbeitnehmer [Bearbeiten]

In Deutschland ist der Arbeitgeber laut § 616 BGB verpflichtet, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitspflicht freizustellen, wenn er für eine „verhältnismäßig“ nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund schuldlos an der Arbeitsleistung gehindert wird. Welche Umstände einen solchen Grund darstellen können, ist im Detail umstritten. Genannt werden u.a.: Schwere Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen, Pflege eines erkrankten Kindes, eigene Eheschließung, Erfüllung religiöser Pflichten, Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin, Teilnahme an seltener Familienfeier, teilweise auch Umzug. Bisweilen enthalten Tarifverträge konkretisierende Regelungen.

Daneben sehen viele Tarifverträge auch Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge vor (so z. B. § 28 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst). In einem engeren Sinne wird sogar nur dieser Fall begrifflich als Sonderurlaub betrachtet, während die Fälle des § 616 BGB als „Freistellung“, „Arbeitsbefreiung“ etc. deklariert werden. Unabhängig davon ist Bildungsurlaub, der in vielen Bundesländern aufgrund spezieller Weiterbildungsgesetze gewährt wird.

Für die Mitarbeit in der Jugendhilfe (Jugendgruppenleiter) bieten die Bundesländer Sonderurlaubsregelungen.
Beamte [Bearbeiten]

Für Beamte ist der Sonderurlaub in der SonderurlaubsVO des Bundes bzw. den Parallelvorschriften der Länder geregelt. Sie enthalten detaillierte kasuistische Aufzählungen, der die Gewährung von Sonderurlaub rechtfertigenden Umstände.

Zu nennen sind insbesondere

* Die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten (Muss, bezahlt)
* Zwecke der militärischen oder zivilen Verteidigung (Soll, bezahlt)
* Die Ableistung eines Jugendfreiwilligendienstes (früher: Freiwilliges Soziales Jahr oder Freiwilliges Ökologisches Jahr) (Muss, unbezahlt, nur Beamte auf Probe/auf Widerruf)
* Die Fortbildung zur Schwesternhelferin (Soll, bezahlt)
* Gewerkschaftliche Zwecke (Soll, bezahlt)
* Fachliche, staatspolitische, kirchliche, sportliche Zwecke (Kann, bezahlt)
* Tätigkeit bei überstaatlichen/zwischenstaatlichen Einrichtungen (Muss, unbezahlt)
* Fremdsprachen-Ausbildung/-fortbildung im Ausland (Kann, bezahlt)
* Familienheimfahrten von Trennungsgeldberechtigten (Muss, bezahlt)
* Ärztliche Untersuchungen/ Behandlungen/ Heilkuren (Muss, bezahlt)
* wichtige persönliche Anlässe: Tod naher Angehöriger, Niederkunft der Ehefrau, dienstlicher Umzug, Dienstjubiläum, Pflegeurlaub bzw. schwere Erkrankung von Angehörigen (Muss, bezahlt)
* Andere persönliche Anlässe, z. B. privater Umzug, Taufe oder Begräbnis nicht nah Verwandter (Kann, bezahlt)

Weblinks [Bearbeiten]
Jugendhilferecht [Bearbeiten]

* Sonderurlaubsbestimmungen Baden-Württemberg (PDF-Datei; 95 kB)
* Sonderurlaub Hamburg
* Sonderurlaub Hessen
* Sonderurlaub NRW (PDF-Datei)
* Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit, Rheinland-Pfalz

Beamtenrecht [Bearbeiten]

* Sonderurlaubsverordnung (Bundesbeamte)
* Urlaubsverordnung Hessen
* Sonderurlaubsverordnung Niedersachsen
* Urlaubsverordnung Rheinland-Pfalz
* Sonderurlaubsverordnung Schl.-Holstein

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!


da du dau google und wiki helfen immer !!! -----> Lurch
bredator - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
5319 Beiträge

Geschrieben am: 21.04.2010 um 18:27 Uhr

Riesen Absatz zum Beamten, aber nichts konkretes zu einem "normalen" Arbeitnehmer.

Am einfachsten ist es, wenn du deinen Chef einfach fragst, ob du da Sonderurlaub bekommst und fertig.

Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

OMG_Ein_Alex - 33
Champion (offline)

Dabei seit 04.2009
2073 Beiträge

Geschrieben am: 21.04.2010 um 18:29 Uhr

Zitat von bredator:

Riesen Absatz zum Beamten, aber nichts konkretes zu einem "normalen" Arbeitnehmer.

Am einfachsten ist es, wenn du deinen Chef einfach fragst, ob du da Sonderurlaub bekommst und fertig.


Exakt so siehts aus, weil im Endeffekt das dein Chef bzw. Personalabteilung entscheidet

|~ |)~ |*)~ |-*)~ |*-*)~ |(*-*)~ |~(*-*)~

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