Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Sonstiges

Hund mit Gartenschlauch abgespritzt -> Anzeige?

<<< zurück   -1- -2-  
dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 19.04.2010 um 19:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.04.2010 um 19:49 Uhr

Zitat von WHAAAY_:

Abend Leuts,
und zwar hab ich vorhin unseren Nachbarsköter mit einem Gartenschlauch abgespritzt, weil der auf mich draufgesprungen ist. Und jetzt drohen die mir mit einer Anzeige? Haben die oder ich die schlechteren Karten?

Danke für die Antworten und so ;-)


wenn er dich außerhalb des grundstücks des Halters anspringt darfst du dich natürlich wehren. Afaik gilt auch Leinenpflicht um sowas zu verhindern.
als Jäger darfst du sogar noch ganz andere Sachen auch wenn ich sowas für unangemessen halte.

Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

-Ventilator- - 33
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
809 Beiträge

Geschrieben am: 19.04.2010 um 19:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.04.2010 um 19:51 Uhr

Zitat von Babygirl_94:

also ich glaub nicht das die dich anzeigen können, du hast den hund ja nicht verletzt...
aber ich glaub wenn der hund dich nicht verletzt hat kannst du die auch nicht anzeigen - es sei denn es ist eine amerikansiche dogge - ich glaub das es diese rasse war - denn für die gilt maulkorbpflicht...



hmm ich weiß ja nicht auf welchem planeten du lebst, aber amerikanische doggen sind nicht die einzigen hunde mit maulkorbpflicht....

und @ topic:
ich würd auch sagen dass deine nachbarn die schlechten karten haben.
wenn der hund bei dir aufm grundstück war dann sind sie echt blöd wenn se dich anzeigen :-D

achso! achso...!

WHAAAY_ - 30
Experte (offline)

Dabei seit 03.2009
1348 Beiträge

Geschrieben am: 19.04.2010 um 19:56 Uhr

Danke für die Antworten und so ;-)
kann geclosed werden ;-)

`Dreh den Swag auf` :D

ich-ss - 34
Profi (offline)

Dabei seit 07.2005
569 Beiträge
Geschrieben am: 19.04.2010 um 20:13 Uhr

also meiner meinung nach sollte der hundebesitzer froh sein, ich hätt den hund mitm gartenschlauch erwürgt...
WodK4 - 32
Experte (offline)

Dabei seit 12.2008
1663 Beiträge

Geschrieben am: 19.04.2010 um 20:18 Uhr

Zitat von WHAAAY_:

Zitat von WodK4:

wenn der hund dich auf deinem grundstück "angegriffen" hat oder auf nem öffentlichen grundstück dann haben sie die schlechten karten.

da du mit nem gartenschlauch gespritzt hast denk ich du warst zuhause und der war in deinem garten.

also würd ich sagen, das is nur dummes gelaber, weil er nich angeleint war und somit auf DEIN gelände gekommen ist.

da brauchste dir keine sorgen zu machen, die würden sich ja sozusagen selbst anzeigen :D

Ja des hab ich auch gedacht, aber der Besitzer ist halt Lehrer und hat dann mit i.welchen Gesetzen und so gedroht ._.


nur dummes gelaber ;)
selbst wenn du dem hund weh getan hättest, wäre es notwehr gewesen.

brauchste dir keine sorgen machen.
zepfi - 30
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
532 Beiträge

Geschrieben am: 19.04.2010 um 20:22 Uhr

Zitat von WHAAAY_:

Abend Leuts,
und zwar hab ich vorhin unseren Nachbarsköter mit einem Gartenschlauch abgespritzt, weil der auf mich draufgesprungen ist. Und jetzt drohen die mir mit einer Anzeige? Haben die oder ich die schlechteren Karten?

Danke für die Antworten und so ;-)


wenn er dich angesprungen hat hast du ganz in deinem recht gehandelt..
schließlich hast du dich nur gewehrt ;)

Wenn ich dir Recht geben würde, hätten wir beide unrecht.

Buumann - 30
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2379 Beiträge

Geschrieben am: 19.04.2010 um 20:27 Uhr

wart mal, warum will dich der mann/frau den anzeigen? du hast dem hund keine schmerzen bereitet, und wenn keine schäden bleiben ist da nix dabei
wenn du en stein auf ne wildsau wirfst zeigt dich der förster ja schlieslich auch nicht an

Sehet und stauned!

Oli94 - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2006
267 Beiträge

Geschrieben am: 19.04.2010 um 20:34 Uhr

also ehrlich, das ist ja mal voll lächerlich oder?
Der Hund springt dich an und der will dich anzeigen^^
ich glaube meine erste Reaktion wäre nen lachkrampf^^

Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin..... dann kommt der Krieg zu DIR!!!

marwie - 53
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2010
1 Beitrag
Geschrieben am: 19.04.2010 um 23:04 Uhr

Hi, nur als Info, Du hast sicher nur gegossen... was kannst Du dafür, wenn er Dir vor den Schlauch läuft....
Im Ernst, der Besitzer soll froh sein, wenn Du ihn nicht rechtlich belangst.
GTA_JESUS
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2007
231 Beiträge
Geschrieben am: 19.04.2010 um 23:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.04.2010 um 23:13 Uhr

du musst deinen garten so absichern das es gegen fremdes begehen geschützt ist
das heisst mit einem zaun wo keine kleinen kinder bzw hunde rüber kommen dieser zaun muss mit einer tür versehen sein und ein schloss muss dafor abgeschlossen sein

ansonsten ist es scheiss egal du bist dafür haftbar wenn einer anderen person etwas auf deinem gelände passiert auch wenn sie mit absicht von deinem haus springt

einzigste bedingung ist diese betroffene person benutzt kein werkzeug
darunter versteht man eben werkzeug oder leute die einem die räuberleiter machen

aber sachen die bei dir im garten stehen sind zur verfügung gestellten gefahren

also würdest du zurecht angezeigt werden weil du dein geländer nicht gegen das betretten von fremden personen abgesichert hast und somit ist der hund reingerannt gekommen und tja ... keine sorge ich habe das in der schule bei einem meister gelernt ^^


edit: aber wenn sie es wirklich ernsthaft meinen dann könnten die dich
bzw deine eltern da diese ja die grundstückshalter sind auf mehrere 10.000 euro verknacken und euch zwingen das ihr euren garten dem entsprächend umbaut und das auf EURE kosten
DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 19.04.2010 um 23:18 Uhr

Zitat von GTA_JESUS:

du musst deinen garten so absichern das es gegen fremdes begehen geschützt ist
das heisst mit einem zaun wo keine kleinen kinder bzw hunde rüber kommen dieser zaun muss mit einer tür versehen sein und ein schloss muss dafor abgeschlossen sein

ansonsten ist es scheiss egal du bist dafür haftbar wenn einer anderen person etwas auf deinem gelände passiert auch wenn sie mit absicht von deinem haus springt

einzigste bedingung ist diese betroffene person benutzt kein werkzeug
darunter versteht man eben werkzeug oder leute die einem die räuberleiter machen

aber sachen die bei dir im garten stehen sind zur verfügung gestellten gefahren

also würdest du zurecht angezeigt werden weil du dein geländer nicht gegen das betretten von fremden personen abgesichert hast und somit ist der hund reingerannt gekommen und tja ... keine sorge ich habe das in der schule bei einem meister gelernt ^^


edit: aber wenn sie es wirklich ernsthaft meinen dann könnten die dich
bzw deine eltern da diese ja die grundstückshalter sind auf mehrere 10.000 euro verknacken und euch zwingen das ihr euren garten dem entsprächend umbaut und das auf EURE kosten


Es ist doch niemandem was passiert.. also was sollten sie ihm nun vorwerfen können??
Außerdem gibt es auch ohne einen Zaun mit Tür und verschlossenem Schloss den Tatbestand von Hausfriedensbruch. Den würde es bei dir also bei einem nichtumzäunten Gelände nicht geben...

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

<<< zurück
 
-1- -2- [Antwort schreiben]

Forum / Sonstiges

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -