Geschrieben am: 10.04.2010 um 11:23 Uhr
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Zitat von KnC: Bin mir bei beiden Themen nicht sicher, aber ich versuche es mal durch meinen Verstand herzuleiten.
zu 1.) Umsatzsteuer tangiert das Unternehmen eigentlich nicht. Erst wenn die Waren verkauft werden, aber das zahlt ja dann der Kunde. Da gibt's ja das Modell der Umsatzsteuerneutralität, falls du das kennst. Deswegen glaube ich nicht das Rückstellungen versteuert gebucht werden.
zu 2.) Eine Rückstellung drückt den Gewinn immer, deswegen wird es eine Verbindlichkeit sein.
Rückstellung bei Wiki: Gleich der erste Satz. Sind ungewisse Verbindlichkeiten.
Für Verbesserungsvorschläge bin ich offen.
1) stimmt
2) stimmt auch ;) nur dass du durch ne offene Selbstfinanzierung theoretisch einen gewinn machen kannst, da wenn z.b. die Rückstellungen zu hoch angesetzt wurde logischerweise mehr geld übrig bleibt
aber zum buchen immer als verbindlichkeit
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