Arrowspeed - 40
Anfänger
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Geschrieben am: 08.04.2010 um 14:52 Uhr
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Zitat von Lomei: länger als 7cm sollte es auch nicht sein
ist es långer machen die grünen dir probleme
Du solltest allgemein nicht mit einem Fatenmesser am Gürttel durch die Stadt laufen. Für Hobby, Beruf und Brauchtumspflege dürfen die Klingen so lange sein wie du sie brauchst. Allerdingst solltest du dann auch erklären können warum die Klingen diese länge haben müssen.
LG Dani
http://www.traditionell-bogenschiessen.d e.tl http://www.bogensehne.de.tl
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_Spotlight - 15
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.04.2010 um 14:52 Uhr
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Zitat von Voltago: darf die klinge nich i wie nur so lang wie eine handfläche quer ist sein oder so  ?
ja genau
Fishing is Life! The rest just details!
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MissLilith - 24
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 08.04.2010 um 14:53 Uhr
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Auszug aus Messerforum.de:
"2.4 Verbotene Messer
2.4.1 Einige wenige Messertypen werden vom Gesetz (WaffG Anlage 2) als verbotene Waffe eingestuft:
Fallmesser (Messer, deren Klinge beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft aus dem Griff schnellen und selbständig festgestellt werden)
Springmesser (Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können), Ausnahmen siehe 2.4.2
Faustmesser (Das sind Messer mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden) , Ausnahmen siehe 2.4.2
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen, also so genannte Butterfly-Messer
Messer, deren Typ im Gesetz als Waffe benannt ist und die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind. Das sind zum Beispiel Spazierstöcke mit einem Degen (sogenannte Stockdegen) oder Gürtelschnallen mit einem Dolch im Inneren.
Der Besitz dieser Messer ist illegal.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Straftat, auf die eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren steht!
2.4.2 Von diesem Verbot gibt es folgende Ausnahmen
Springmesser sind erlaubt, wenn:
die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach vorne heraus),
der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist,
die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
Dabei ist unbedingt zu beachten, dass alle diese Vorgaben erfüllt sein müssen, damit ein Springmesser erlaubt ist. Wenn bereits ein Kriterium nicht erfüllt wird, ist das Messer illegal!
Auch erlaubte Springmesser sind laut Anlage 1 zum WaffG Waffen und unterliegen den entsprechenden Vorschriften.
Faustmesser: Jäger und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen dürfen zur Ausübung ihrer Tätigkeit Faustmesser verwenden.
Das Bundeskriminalamt kann im Einzelfall Zweifel (kostenpflichtig) klären. So wurde z.B. vom BKA entschieden, dass Feuerzeuge mit einer Taschenmesserklinge sowie Kugelschreiber mit Messerklinge legal sind und dass kleine Butterfly-Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 41 mm und einer Klingenbreite bis 10 mm keine Waffen sind.
2.5 Alle übrigen Messer
Für alle übrigen Messer gibt es keine Einschränkungen. Diese Messer gelten rechtlich als Werkzeuge. So wie es für Schraubenzieher, Äxte, Hämmer, Feilen, Bohrmaschinen keine Einschränkungen gibt, gibt es auch für diese Messer keine Einschränkungen im Waffengesetz bezüglich der Größe oder der Art, wie und wo man diese Messer führen darf.
nach oben
3. Verbot des Führens von Messern
3.1 Verbot des Führens für bestimmte Messertypen
Laut § 42a, Absatz 1„Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“, ist es seit dem 1. April 2008 verboten:
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen
Hieb- und Stoßwaffen (siehe 2.2) zu führen. Klassische Beispiele hierfür sind Stilette und Dolche.
Logischerweise dürfen auch die unter 2.4 als verbotene Gegenstände genannten Messer nicht geführt werden, da ja bereits deren Besitz verboten ist.
Ein Verstoß gegen WaffG §42a wird als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat, geahndet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden (WaffG §53)."
Vielleicht hilft das ja was...
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Arrowspeed - 40
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Geschrieben am: 08.04.2010 um 14:53 Uhr
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Das mit der Klinge die nicht breiter als die Handfläche sein darf ist, bleibt und war schon immer ein mega Gerücht dass sich leider nach wie vor sehr gut hält
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Voltago - 32
Experte
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Geschrieben am: 08.04.2010 um 14:55 Uhr
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Zitat von Arrowspeed: Das mit der Klinge die nicht breiter als die Handfläche sein darf ist, bleibt und war schon immer ein mega Gerücht dass sich leider nach wie vor sehr gut hält kann ich ja nich wissen bin ja noch grün hinter den ohren
Bremsen ist die Umwandlung von hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme
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huggy-bear - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.04.2010 um 14:58 Uhr
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Zitat von Voltago: Zitat von Arrowspeed: Das mit der Klinge die nicht breiter als die Handfläche sein darf ist, bleibt und war schon immer ein mega Gerücht dass sich leider nach wie vor sehr gut hält kann ich ja nich wissen bin ja noch grün hinter den ohren 
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Arrowspeed - 40
Anfänger
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Geschrieben am: 08.04.2010 um 14:59 Uhr
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Wie gut das wir in D so wenige ernsthafte Verbrechen haben, dass sich die Justiz ernsthaft um die Besitzer von Faustmessern, Stiefeldolchen, und Dolche mit zweischneidiger Klinge, so wie Springmesser kümmer kann.
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MissLilith - 24
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 08.04.2010 um 15:02 Uhr
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Naja...in unserem Arbeitsfeld (Sicherheitsdienst) werden so oft Leute mit eigentlich allem, was in die Richtung Messer geht, angegriffen und abgestochen, dass das gar nicht schlecht ist...
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Lomei - 37
Experte
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Geschrieben am: 08.04.2010 um 15:02 Uhr
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Zitat von Arrowspeed: Zitat von Lomei: länger als 7cm sollte es auch nicht sein
ist es långer machen die grünen dir probleme
Du solltest allgemein nicht mit einem Fatenmesser am Gürttel durch die Stadt laufen. Für Hobby, Beruf und Brauchtumspflege dürfen die Klingen so lange sein wie du sie brauchst. Allerdingst solltest du dann auch erklären können warum die Klingen diese länge haben müssen.
LG Dani
das war im bezug zu einem klappmesser
da sprech ich aus erfahrung
bei anderen messern hab ich kp
i survived the yellow light of death and all i got was this lousy signature
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Ganxta_Okan - 32
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Geschrieben am: 08.04.2010 um 15:07 Uhr
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Zitat von MC_Bohne: Mahlzeit,
Ich habe da mal eine Frage.
Gibt es eine ''Altersbeschränkung'' für Taschenmesser.
Wenn ja wie hoch wäre das?
Danke also
ein messer oder butterfly oder ähnliches din in der länge der hand. also wenn deine klinge und griff länger als deine hand ist ( wenn du es in der diagonale misst )
dann darfst du es benutzen wenn se kürzer ist wenn se länger ist dann ist es ab 18
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JackH - 36
Profi
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Geschrieben am: 08.04.2010 um 15:31 Uhr
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buck 119 special --> das ist ein gutes messer
[A][BE][C1E][CE][D1E][DE][MSLT]
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-NoRules- - 31
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Geschrieben am: 08.04.2010 um 15:34 Uhr
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trag immer ein messer bei mir und die grünen haben mir bei personenkontrollen immer nur die frage gestellt warum ich so etwas bei mir trage mehr nicht
» Ich bin dankbar, deshalb glaubt dieser Mann an Gott
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Dop3 - 35
Experte
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Geschrieben am: 08.04.2010 um 16:23 Uhr
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![[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]](http://www.bladezilla.com/contents/media/paragon%20para%20x%20atko%2010%20front%20opening%20otf%20automatic%20knife%20de.jpg)
leider verboten
hab mich aber verliebt in es :'(
( jokers messer )
auf diesem avatar sehen sie was ich mit leuten mach die mich reizen
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Arrowspeed - 40
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Geschrieben am: 08.04.2010 um 16:49 Uhr
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Zitat von Ganxta_Okan: Zitat von MC_Bohne: Mahlzeit,
Ich habe da mal eine Frage.
Gibt es eine ''Altersbeschränkung'' für Taschenmesser.
Wenn ja wie hoch wäre das?
Danke also
ein messer oder butterfly oder ähnliches din in der länge der hand. also wenn deine klinge und griff länger als deine hand ist ( wenn du es in der diagonale misst )
dann darfst du es benutzen wenn se kürzer ist wenn se länger ist dann ist es ab 18
Das ist genau der Mythos den ich voher schon gemeint habe, und ist absoluter Blödsinn...
Ich bin selber in der Sicherheitsbranche tätig, und weiß wie gefährlich Messer bei Gäasten sind. Aber ob ich nun mit einem legalen oder illegalen Messer abgestochen werde spielt hier keine Rolle. Zudem gehören Fatenmesser auch nicht mit auf öffentliche feste.
Ich sagte ja fürs Hobby, für den Job, oder für die Brauchtumspflege.
LG Dani
http://www.traditionell-bogenschiessen.d e.tl http://www.bogensehne.de.tl
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Jessica16 - 32
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Geschrieben am: 08.04.2010 um 16:50 Uhr
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Zitat von MC_Bohne: Zitat von Quintian: Servus!
Mein persönlicher Rat ist: lass es besser gleich sein, gibt nur Ärger.
Ansonsten schau' mal hier rein. Die können die vermutlich besser helfen als die meisten User hier...
ich will keinen abstechen oder so
ist für zeltlager camping etc.
am besten du gehst mit deinen eltern hin eine dirkete altersbeschränkung gibt es nicht es gibt nur verkäufer die darauf achten und es dir dann dennoch nicht geben oder gleich die polizei allamieren, gerade weil in letzter zeit soviel passiert ist und definitief auch noch passieren wird
......
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