Pilot-_-RWY9 - 30
Profi
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Geschrieben am: 29.03.2010 um 14:42 Uhr
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Also ich bin bei einem Gitarrenlehrer, der sehr gut und auch sehr teuer ist. Wir kennen ihn halt und er was bisher mein Privatlehrer, hat aber eine Musikschule eröffnet. Jetzt haben wir das Problem, dass mein Gitarren-Lehrer eine Person ist, die unzuverlässig ist. Er ist oft nicht da, als ich eigentlich Unterricht hatte und jetzt reicht es mir. Ich will kündigen. Der Vertrag läuft aber noch bis Juli. Kann er da was machen, wenn wir als Kündigungsgrund "Unzuverlässigkeit und häufiges Nicht-Erscheinen" reinschreiben?
Der Meister hat gesprochen!
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-Ed87- - 38
Experte
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Geschrieben am: 29.03.2010 um 14:48 Uhr
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Wenn du das in ordentlichem Deutsch hinbekommen solltest, könnte das so klappen
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maxanderson - 38
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Geschrieben am: 29.03.2010 um 14:50 Uhr
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klaro. du zahlst für eine leistung, die der lehrer zu erbringen hat, und wenn er sie aus grober fahrlässigkeit nicht erbringt, musst du auch nicht zahlen, d.h. du kannst im besten fall den vertrag fristlos aufkündigen. er muss im grunde darauf eingehen, wenn du ihm nachweisen kannst, dass er was ganz gewaltig verbockt hat – allerdings wird er dann sagen dass das nicht mehr vorkommen wird, und wie du dann darauf reagierst, ist deine sache.
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PontiacGTO
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.03.2010 um 14:50 Uhr
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die kündigungsgründe müssten doch im vertrag drin stehen oder nich
Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz
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sannypless - 45
Profi
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Geschrieben am: 29.03.2010 um 14:50 Uhr
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Zitat von Pilot-_-RWY9: Also ich bin bei einem Gitarrenlehrer, der sehr gut und auch sehr teuer ist. Wir kennen ihn halt und er was bisher mein Privatlehrer, hat aber eine Musikschule eröffnet. Jetzt haben wir das Problem, dass mein Gitarren-Lehrer eine Person ist, die unzuverlässig ist. Er ist oft nicht da, als ich eigentlich Unterricht hatte und jetzt reicht es mir. Ich will kündigen. Der Vertrag läuft aber noch bis Juli. Kann er da was machen, wenn wir als Kündigungsgrund "Unzuverlässigkeit und häufiges Nicht-Erscheinen" reinschreiben?
was steht im vertrag drin wenn der lehrer die abgesprochene gitarrenstunde mit dir nich abhält
sollte aufgrund gewissen klauseln in einem guten deutsch sicherlich machbar sein dass du kündigen kannst
wozu braucht man eine fusszeile? treten kann ich auch selber *G*
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Pilot-_-RWY9 - 30
Profi
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Geschrieben am: 29.03.2010 um 14:59 Uhr
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Zitat von sannypless: Zitat von Pilot-_-RWY9: Also ich bin bei einem Gitarrenlehrer, der sehr gut und auch sehr teuer ist. Wir kennen ihn halt und er was bisher mein Privatlehrer, hat aber eine Musikschule eröffnet. Jetzt haben wir das Problem, dass mein Gitarren-Lehrer eine Person ist, die unzuverlässig ist. Er ist oft nicht da, als ich eigentlich Unterricht hatte und jetzt reicht es mir. Ich will kündigen. Der Vertrag läuft aber noch bis Juli. Kann er da was machen, wenn wir als Kündigungsgrund "Unzuverlässigkeit und häufiges Nicht-Erscheinen" reinschreiben?
was steht im vertrag drin wenn der lehrer die abgesprochene gitarrenstunde mit dir nich abhält
sollte aufgrund gewissen klauseln in einem guten deutsch sicherlich machbar sein dass du kündigen kannst
ich hab den Vertrag leider nicht vor mir.
Weil er halt in einer Profi-Band gespielt hat ist er wirklich gut und 1 Stunde kostet 35€, dir wir sicherlich nicht zahlen für jedes mal, das ich nicht hatte.
Der Meister hat gesprochen!
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PontiacGTO
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.03.2010 um 15:04 Uhr
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also nicht seriös abgeschlossen der vertrag....
Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz
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Pilot-_-RWY9 - 30
Profi
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Geschrieben am: 29.03.2010 um 15:07 Uhr
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Zitat von PontiacGTO: also nicht seriös abgeschlossen der vertrag....
klar serisös. wie kommst du da drauf?
Der Meister hat gesprochen!
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chris90 - 35
Champion
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Geschrieben am: 29.03.2010 um 15:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.03.2010 um 15:20 Uhr
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also.......
35€ für nicht erbrachte leistungen kannst du sicherlich zurückfordern!
sprich, notier dir wann er nicht da war, lass deinen Gitarrenlehrer jede Fehlstunde einzeln Unterschreiben, dann fordere das Geld zurück, wenn ers dann nicht rausrückt oder gar selbst vom Vertrag zurücktritt hast du ja n Beweis das er nicht angetreten ist und kannst das deinem Rechtsanwalt vorlegen, der wird dich aus dem Vetrag rausbringen!
AAABER du musst eine Liste schreiben Aufder genau steht warum du sie führst und WAS du darin führst!
wenn er die nicht Ausfüllen will habt ihr sicherlich ne Rechtsschutzverschjerung die den Fall sicherlich gerne in die hand nimmt, das ist nämlich betrug!
edit: durch den RA holst du dir das Geld für die Stunden sowie evtl. Schadensersatz!
.:so live your live:.
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Pilot-_-RWY9 - 30
Profi
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Geschrieben am: 29.03.2010 um 15:25 Uhr
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Zitat von chris90: also.......
35€ für nicht erbrachte leistungen kannst du sicherlich zurückfordern!
sprich, notier dir wann er nicht da war, lass deinen Gitarrenlehrer jede Fehlstunde einzeln Unterschreiben, dann fordere das Geld zurück, wenn ers dann nicht rausrückt oder gar selbst vom Vertrag zurücktritt hast du ja n Beweis das er nicht angetreten ist und kannst das deinem Rechtsanwalt vorlegen, der wird dich aus dem Vetrag rausbringen!
AAABER du musst eine Liste schreiben Aufder genau steht warum du sie führst und WAS du darin führst!
wenn er die nicht Ausfüllen will habt ihr sicherlich ne Rechtsschutzverschjerung die den Fall sicherlich gerne in die hand nimmt, das ist nämlich betrug!
edit: durch den RA holst du dir das Geld für die Stunden sowie evtl. Schadensersatz!
Wir zahlen das erst gar nicht.
Der Meister hat gesprochen!
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chris90 - 35
Champion
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Geschrieben am: 29.03.2010 um 15:29 Uhr
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achso, ok^^
aslo die, die er ned kommt zahlt ihr au ned?
gut..
ich nehm mal an du bist schüler.....
ausser das du ausm vertrag raus kannst iss wohl ned mehr drin....
.:so live your live:.
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Rene-Asti - 30
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Geschrieben am: 29.03.2010 um 15:52 Uhr
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Also. Du hast mit diesem lehrer ein vertrag abgeschlossen indem aufgeführt ist, dass du so und so viele std gitarrenunterricht hast. Kann dein lehrer aber aus welchen gründen auch immer die stunden nicht einhalten ist das vertragsbruch. Bei so einem sachverhalt kannst du den vertrag sofort kündigen und sogar schadensersatz für die ausgefallenen stunden fordern.
Traue nie dem Koch :D
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schlutz - 32
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Geschrieben am: 29.03.2010 um 15:54 Uhr
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Frag ihn doch einfach mal!
Wenn er oft nicht kommt bedeutet dies ja auch, dass er
1. Keine Zeit hat oder
2. Keine Lust auf dich hat.
Vielleicht liegt eine Vertragsauflösung ja im Intteresse von beiden Seiten vor.
Die Menschheit verreckt sowieso, aber diese Ente hat noch eine reelle Chance!
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