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Krankheitstag - Kündigung

incredable - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2006
141 Beiträge
Geschrieben am: 08.03.2010 um 20:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.03.2010 um 20:41 Uhr

wenn ich mich krank melde, es mir aber am abend wieder besser geht (und ich am Folgetag wieder ins geschäfte gehe) und ich dann am selben tag am abend auf eine öffentliche Veranstatlung/Konzert gehe und werde dort gesehen, kann ich dann gekündigt werden?
EuroEde - 37
Experte (offline)

Dabei seit 08.2005
1954 Beiträge

Geschrieben am: 08.03.2010 um 20:42 Uhr

nein ;-)

Kraft macht keinen Lärm. Sie ist da und wirkt.

WritersPawn - 36
Champion (offline)

Dabei seit 11.2007
3834 Beiträge

Geschrieben am: 08.03.2010 um 20:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.03.2010 um 20:43 Uhr

Ja, eigentlich schon, denn du bist für den ganzen Tag krank geschrieben. Zumindest handelst du dir da keine Pluspunkte ein - auf der andern Seite - isses das Wert?! Das erinnert mich wieder an den "isses schlimm wenn ich Antibiotika nehme und saufen geh"-Thread. Isses so schwer nen Abend daheim zu bleiben? *rolleyes*

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-H2O- - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2009
260 Beiträge

Geschrieben am: 08.03.2010 um 20:43 Uhr

ich glaube nicht
weil es ja auserhalb der arbeitszeiten ist und du gesht ja wieder arbeiten ^^

Alt + F4 und der Tag gehört dir!

Hix - 47
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2006
6 Beiträge
Geschrieben am: 08.03.2010 um 20:44 Uhr

Kommt daruf an ob du Bettlägrig geschrieben bist oder nicht...Wenn nicht dann kann es dir dann egal sein!Du sollst ja dann nicht im Bett liegen und dann is es nicht mehr so schlimm...Kommt drauf an wie man es denn sieht...
EuroEde - 37
Experte (offline)

Dabei seit 08.2005
1954 Beiträge

Geschrieben am: 08.03.2010 um 20:45 Uhr

Zitat von WritersPawn:

Ja, eigentlich schon


Was kann ich dafür wenn es mir morgens kotzübel geht? Bin ich dann den restlichen Tag verpflichtet mich nicht sehen zu lassen? Wie gesagt, wenn man am nächsten Tag zum arbeitet geht, darf man was unternehmen.

Kraft macht keinen Lärm. Sie ist da und wirkt.

WritersPawn - 36
Champion (offline)

Dabei seit 11.2007
3834 Beiträge

Geschrieben am: 08.03.2010 um 20:47 Uhr

Zitat von EuroEde:

Zitat von WritersPawn:

Ja, eigentlich schon


Was kann ich dafür wenn es mir morgens kotzübel geht? Bin ich dann den restlichen Tag verpflichtet mich nicht sehen zu lassen? Wie gesagt, wenn man am nächsten Tag zum arbeitet geht, darf man was unternehmen.


Weil man dich für nen Tag krank schreibt, und net fürn paar Stunden. Wenn Sie an dem Tag ne Nachtschicht hätte müsst Sie ja arbeiten, muss Sie aber net weil sie für -> den ganzen Tag <- Krank geschrieben ist.


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Bladde - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2009
86 Beiträge

Geschrieben am: 08.03.2010 um 20:47 Uhr

soweit mir bekannt ist, darfst net mal wieder zum arbeiten wegen versicherung und so n stuhl, ab ich aber nur mal gehört, weiss es daher auch net genau!!!

Ein Mann muss tun was ein Mann tun muss... ZOCKN !?

EuroEde - 37
Experte (offline)

Dabei seit 08.2005
1954 Beiträge

Geschrieben am: 08.03.2010 um 20:49 Uhr

Zitat von WritersPawn:

Zitat von EuroEde:

Zitat von WritersPawn:

Ja, eigentlich schon


Was kann ich dafür wenn es mir morgens kotzübel geht? Bin ich dann den restlichen Tag verpflichtet mich nicht sehen zu lassen? Wie gesagt, wenn man am nächsten Tag zum arbeitet geht, darf man was unternehmen.


Weil man dich für nen Tag krank schreibt, und net fürn paar Stunden. Wenn Sie an dem Tag ne Nachtschicht hätte müsst Sie ja arbeiten, muss Sie aber net weil sie für -> den ganzen Tag <- Krank geschrieben ist.


Kurzkrank und Krank geschrieben sind 2 paar Stiefel. Ich darf bis zu 3Tagen kurz Krank sein. Da muss ich nicht zum Arzt.
Solltest du allerdings vom Arzt für 3 Tage krank geschrieben werden, darfst du am selben Abend nicht weg.
Wenn ich kurz Krank mache, darf ich weg, sofern ich am nächsten Tag wieder komm.

Kraft macht keinen Lärm. Sie ist da und wirkt.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 08.03.2010 um 20:50 Uhr

Zitat von Bladde:

soweit mir bekannt ist, darfst net mal wieder zum arbeiten wegen versicherung und so n stuhl, ab ich aber nur mal gehört, weiss es daher auch net genau!!!


eben, an dem tag darfst du absolut nichts machen, außer daheim zu sitzen und evtl einkaufen, das wars

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Genki81 - 43
Experte (offline)

Dabei seit 09.2006
1575 Beiträge

Geschrieben am: 08.03.2010 um 20:51 Uhr

Zitat von incredable:

wenn ich mich krank melde, es mir aber am abend wieder besser geht (und ich am Folgetag wieder ins geschäfte gehe) und ich dann am selben tag am abend auf eine öffentliche Veranstatlung/Konzert gehe und werde dort gesehen, kann ich dann gekündigt werden?


hm eigentlich nicht
aber sogesehn wenn dein cheff es genau nimmt kann er dich nach hause schicken weil wenn er dich arbeiten läst obwohl du krank bist und was passiert is er der schuldige.

von demher ka genau..

denkmal wenn du da hingehst und man dich sieht und danach was is kann er dich kündigen ...

~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻ͅ​̬͎̝̘̻͍~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̾͒ͪ̆​̸͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚​҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎

-_-Black-_-
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
182 Beiträge
Geschrieben am: 08.03.2010 um 21:16 Uhr

Kommt drauf an wegen was du krankgeschrieben bist.

Wenn du dir nen Finger brichst zum beispiel kann der garnix machen, aber wenn du sagt du hast fieber oder sowas dann haste halt arschkarte wenn mann dich sieht. kommt auch wieder auf den grund an warum du drausen bist.

Alkohol, der Ursprung und die Lösung all unserer Probleme.

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