Broti - 35
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 18:32 Uhr
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Zitat von Kleinisworld: kinder unter 12-14 jahren sind nicht strafmündig...
jeder hat das recht die aussage zu verweigern.!!!!!
am besten empfele ich einen anwalt ..das muß sein !!!!!
nur adresse - namen- mehr nicht bei der kripo bekannt geben !!!!
alles andere wird dern anwalt regeln ---beste empfelung!!!!
das mit dem aussageverweigerungsrecht stimmt nicht.. nicht jeder hat das recht die aussage zu verweigern.. kommt immer auf den verwandtheitsgrad an.. aber die kinder dürfen die aussage schon verweigern...
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darkmaus1002 - 42
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 18:47 Uhr
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Zitat von Terrormurmel: Aber 3 Beamte für ein Kind?
Da würde ich als Kind nichts sagen, das ist doch zuviel das arme Kind
dass seh ich genauso
Lern mich erstmal kennen, bevor du dir das Maul über mich zerreist
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darkmaus1002 - 42
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 18:49 Uhr
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Zitat von NoOneKnows: interessant wäre ja eher das wieso und warum....
was ist so schlimm das kind vor gericht aussagen zu lassen? wollen sie dich absichtlich nicht dabeihaben da das kind _gegen_ dich o.ä aussagen soll / muss / kann ?
ansonsten: machen sie eh was sie wollen und wie sie es wollen :D
polizei des hasses....
meine tochter ist 5 und wurde missbraucht, das ist bewiesen, deshalb soll sie vernommen werden
Lern mich erstmal kennen, bevor du dir das Maul über mich zerreist
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Broti - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 18:52 Uhr
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würde mich ganz schön wundern, wenn du da net mit rein darfst.. wann is die vernehmung? geh zum anwalt, damit is net zu spaßen... wirklich.. hol dir jemanden, der dir da rechtlichen beistand leistet...
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darkmaus1002 - 42
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 19:04 Uhr
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ich habe einen anwalt, der kann da aber auch nichts machen, mit dem hab ich schon telefoniert
Lern mich erstmal kennen, bevor du dir das Maul über mich zerreist
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Broti - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 19:05 Uhr
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ja wenn dein anwalt nix tun kann, was erhoffst du dir dann hier?
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darkmaus1002 - 42
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 19:51 Uhr
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ich wollt einfach nur mit jemanden drüber reden der das schon mal durch hat, mehr nicht.........
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Lerouxe - 45
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 20:07 Uhr
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Ich glaube Du wirst hier nicht wirklich viele finden die eine derartige Situation schon mitgemacht haben und/oder bereit sind darüber zu "reden".
Was Du jedoch beachten solltest:
- Du hast auf jeden Fall das Recht bei der Befragung dabei zu sein, sofern Dein Kind nicht selbst einer Straftat beschuldigt wird (was in dem Alter nicht möglich ist): § 67 JGG bzw. § 406f StPO (falls beschuldigt).
Einzig wenn gegen Dich ermittelt wird, kann die Polizei Deine Anwesenheit verbieten, in diesem Fall hat Dein Kind jedoch das Recht von einer anderen Vertrauensperson begleitet zu werden.
- Hol auf jeden Fall einen Anwalt und/oder jemanden von der Jugendhilfe o.ä. hinzu um sicherzustellen, dass Dein Kind bei der Befragung nicht übermäßig belastet wird.
Just when I discovered the meaning of life, they change it.
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darkmaus1002 - 42
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 20:14 Uhr
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Zitat von Lerouxe: Ich glaube Du wirst hier nicht wirklich viele finden die eine derartige Situation schon mitgemacht haben und/oder bereit sind darüber zu "reden".
Was Du jedoch beachten solltest:
- Du hast auf jeden Fall das Recht bei der Befragung dabei zu sein, sofern Dein Kind nicht selbst einer Straftat beschuldigt wird (was in dem Alter nicht möglich ist): § 67 JGG bzw. § 406f StPO (falls beschuldigt).
Einzig wenn gegen Dich ermittelt wird, kann die Polizei Deine Anwesenheit verbieten, in diesem Fall hat Dein Kind jedoch das Recht von einer anderen Vertrauensperson begleitet zu werden.
- Hol auf jeden Fall einen Anwalt und/oder jemanden von der Jugendhilfe o.ä. hinzu um sicherzustellen, dass Dein Kind bei der Befragung nicht übermäßig belastet wird.
ich werde nicht beschuldigt, deshalb versteh i ch das nicht
Lern mich erstmal kennen, bevor du dir das Maul über mich zerreist
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Lerouxe - 45
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 22:26 Uhr
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Falls Du nicht beschuldigt wirst oder die Aussage Deines Kindes beeinflussen könntest (z.B. bei einem Verdacht gegen Deinen Partner), darf Dir die Polizei das Beisein bei der Vernehmung nicht untersagen.
In diesem Fall am besten direkt mit einem Anwalt aufkreuzen, der wird die Beamten dann schon "katholisch" machen.
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Broti - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 22:29 Uhr
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hab mir das alles nochmal überlegt... also ich glaub du hast voll den scheiß anwalt.. wenn das wirklich so is, dass da drei polizisten, ein 5 jähriges mädchen verhören, dass sexuell missbraucht wurde.. also das kann net sein.. vorallem wenn das n mann war, hat die kleine sowieso schon voll angst vor männern.. un dann gleich drei.. also soweit ich weiß, steht in all unseren akten immer nur drin, dass die leute von nur einem polizisten verhört wurden.. un bei kindern machen das sogar oft geschulte leute... un wenn dein anwalt dann sagt er kann nix machen.. also da läuft doch irgendwie was net ganz richtig...
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provokativ - 48
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.01.2010 um 19:23 Uhr
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Zitat von Broti: hab mir das alles nochmal überlegt... also ich glaub du hast voll den scheiß anwalt.. wenn das wirklich so is, dass da drei polizisten, ein 5 jähriges mädchen verhören, dass sexuell missbraucht wurde.. also das kann net sein.. vorallem wenn das n mann war, hat die kleine sowieso schon voll angst vor männern.. un dann gleich drei.. also soweit ich weiß, steht in all unseren akten immer nur drin, dass die leute von nur einem polizisten verhört wurden.. un bei kindern machen das sogar oft geschulte leute... un wenn dein anwalt dann sagt er kann nix machen.. also da läuft doch irgendwie was net ganz richtig...
"in all unseren akten" ? was für akten??
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Broti - 35
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Geschrieben am: 27.01.2010 um 20:00 Uhr
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ich arbeite beim anwalt.. da hat man akteneinsichten...
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provokativ - 48
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.01.2010 um 20:03 Uhr
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Zitat von Broti: ich arbeite beim anwalt.. da hat man akteneinsichten... bei welchem?
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Broti - 35
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Geschrieben am: 27.01.2010 um 20:05 Uhr
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kennst net.. wohn nemme in ulm
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