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Rechtsfragen

pinkibrain - 53
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2009
6 Beiträge
Geschrieben am: 21.01.2010 um 14:08 Uhr

Was steht wohl auf Verdacht der Körperverletzung durch Abgabe von Alkohol???

Wie hoch ist das Strafmaß mit welchem Alter?
Loup_Blanc
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
253 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2010 um 14:16 Uhr

zwischen 18 und 21 entscheidet eine/r vom jugendamt nach welchem strafmaß man verurteilt wird

Erst Lesen dann nachdenken, wenn man dann keine Ahnung hat Klappe halten

pinkibrain - 53
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2009
6 Beiträge
Geschrieben am: 21.01.2010 um 14:21 Uhr

Und unter 18?
Budd - 37
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
493 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2010 um 14:25 Uhr

jugendgerichtshilfe macht ein gutachten
hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 21.01.2010 um 14:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.01.2010 um 14:29 Uhr

Also ein verdacht wird nie bestraft, wenn dann muss es(für das Gericht) erwießen sein.
UNd dann ists auch egal durch was die Körperverletzung erfolgt.

Wichtig ist da eher noch ob fahrlässig oder vorsätzlich war.
Und natürlich wie schwer die Körperverletzung war.
Ich nehme aber mal an Alkoholvergiftug und damit wohl schwere Körperverletzung^^

FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!

bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2010 um 14:54 Uhr

Hab mal an ner Tanke gearbeitet, ein Kollege musste deswegen so knapp 300€ strafe zahlen

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

Scholastik - 53
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2009
17 Beiträge

Geschrieben am: 22.01.2010 um 12:21 Uhr

Kommt es nicht auf das Alter des Angeklagten an?
Mit 14 ist man ja noch nicht mal voll strafmündig, oder?
Und wenn die in der Gruppe saufen und einer hatte den Alk dabei haben die sicher nicht so weit gedacht. Die wollen doch nur cool sein und hauen sich dabei die Hucke zu. Wenn da jemand über den Durst trinkt hat er das doch aus freien Stücken getan. Da darf man doch niemanden Vorsatz zur Körperverletzung anhaften.
Wenn derjenige von dem der Alkohol kommt älter ist als der Rest oder sogar schon Volljährig dann würde ich es eher verstehen...

Frag mich doch.....

anitalisa - 47
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2003
3 Beiträge

Geschrieben am: 22.01.2010 um 20:12 Uhr

Zitat von hipi:


Ich nehme aber mal an Alkoholvergiftug und damit wohl schwere Körperverletzung^^


Ich denke das bleibt - wenn überhaupt - bei der (einfachen) Körperverletzung. Die ist Vergehen und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verurteilt.
Falls die Folgen echt übel waren, dann kommt eventuell eine gefährliche KV infrage. Aber so wie oben erwähnt, beim Gruppensaufen unterbricht wohl eigenverantwortliches Handeln den Zurechnungszusammenhang - sprich der Vorsatz fällt weg. Dann bleibt nur die Fahrlässige KV übrig.


Haihappen! Uaa!

pinkibrain - 53
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2009
6 Beiträge
Geschrieben am: 25.01.2010 um 13:15 Uhr

Aha, danke...
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