Zitat von Lerouxe:
Zitat von G-zu-dem-M:
WOW einer der's mal Versteht
Und zum thema Verfolgungsjagdt

das ich nicht lache also ich habe Menschen gefährdet
FUCKIT wie viel Assoziale penner fahren jedes WE betrunken von der Disco heim ( am arsch gefährdet )
wenn das der grund is müsste jeder betrunkerne in Knast wandern aber NEIN dei bekommen Bußgelg oder Führerschein sperre also überleg vorher was du verzapfst !!!!!
Ausserdem was soll passieren Ok gut hätte durch wirklich viel pech einen umfahren können aber auch wenn ich nüchtern bin kann ich durch ne secunde die ich ned aufpasse einen tod fahren das is BLÖDSINN man autofahren hat immer risiken dabei das is so und wird immer so bleiben .....
Und wie viele andere haben Menschen schon überfahren nur weil sie kurzweilig abgelenkt waren oder ausweichen mussten wie auch immer
DAS IS WOHL KEIN GRUND MAN
Du scheinst wirklich schwere Defizite in der Auffassungsgabe zu haben...
Lass uns das ganze mal aufdröseln:
1. Fahren ohne Fahrerlaubnis:
Ist ansich schon eine Straftat, wird jedoch meistens mit einer Geldstrafe und/oder einer verlängerten Führerscheinsperre bestraft.
Fakt ist jedoch, es ist immer eine vorsätzliche Tat (aus Versehen kann man kaum Auto fahren).
Nachdem Du Deinen Führerschein schon verloren hattest, muss ja schon etwas vorher passiert sein, ergo wiederholt negativ aufgefallen beim Führen eines Fahrzeugs
2. Alkohol am Steuer:
Wird (zu Recht) als Gefährungsdelikt angesehen. Soll heißen, Du gefährdest vorsätzlich nicht nur Dein Leben, sondern auch das der anderen Verkehrsteilnehmer.
Als Ersttäter kommt man auch hier häufig mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davon.
3. Deine "Fahrerflucht":
Schon allein das Entziehen vor dem Zugriff ist strafbar. In Verbindung mit Alkohol und der fehlenden Fahrerlaubnis reagieren die Richter i.d.R. sehr humorlos (auch das zu Recht).
Durch diese Aktion gefährdest noch mehr das Leben anderer Verkehrsteilnehmer.
4. Beleidigung:
Im deutschen Recht wird per Gesetz zwischen "normal Sterblichen" und Beamten kein Unterschied gemacht, einzig die Strafverfolgung ist eine andere.
Hier gibts i.d.R. nur eine Geldstrafe, je nach Wortwahl.
Das Du für die vier Sachen zusammen nur eine Bewährungsstrage bekommen hast ist schon sehr sehr gnädig vom Gericht, auch nach Jugendstrafrecht. Wäre das mein Fall als Staatsanwalt, wäre ich sofort in Berufung bzw. Revision gegangen (je nachdem vor welchem Gericht verhandelt wurde).
Die Tatsache, dass Du dann die wirklich laschen Auflagen der Bewährung nicht auf die Reihe bekommst wäre für mich ein eindeutiges Zeichen, dass Du aus der Ganzen Sache überhaupt nichts gelernt hast.
Auch wenn man eine schwere Zeit durchmacht - was ich Dir garnicht absprechen will - sollte man dennoch in der Lage sein dies auch Kund zu tun. Häufig reicht ein Anruf und eine entsprechende Begründung und man ist aus dem Schneider.
Der erzieherische Charakter der Bewährungsstrafe fällt in Deinem Fall jedoch eindeutig weg, ergo Vollzug.
Bin wirklich gespannt ob die Berufung überhaupt von der kleinen Strafkammer des Landesgerichts zugelassen wird.
*Edit*
Ich hoffe, dass Deine Wortwahl und Deine "Begründungen" im Gericht ähnlich unterhaltsam sind wie hier im Thread. Dann hättest zumindest noch die Chance als unzurechnungsfähig eingestuft zu werden.
Ich will wirklich nicht beleidigend sein, aber auf Deinem Niveau hilft wohl wirklich nur der "Bau", über den Verstand wird man bei Dir nicht wirklich viel ausrichten können...