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Anhörung vor Gericht !!!!WICHTIG

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Star82 - 42
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2009
92 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2010 um 19:23 Uhr

richtig :-D

selbst vom Dümmsten kann man noch was lernen.....

kFactor - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2008
83 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2010 um 19:23 Uhr

Zitat von Star82:

manche haben ihren Kopf nur als Deko

glaub kaum dass sein kopf sehr dekorativ is
Star82 - 42
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2009
92 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2010 um 19:25 Uhr

manche dinge möcht ich auch einfach gar nicht sehn ;-)

selbst vom Dümmsten kann man noch was lernen.....

Sunshine_89 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 04.2006
1077 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2010 um 19:36 Uhr

Zitat von G-zu-dem-M:


Ausserdem was soll passieren Ok gut hätte durch wirklich viel pech einen umfahren können aber auch wenn ich nüchtern bin kann ich durch ne secunde die ich ned aufpasse einen tod fahren das is BLÖDSINN man autofahren hat immer risiken dabei das is so und wird immer so bleiben .....
Und wie viele andere haben Menschen schon überfahren nur weil sie kurzweilig abgelenkt waren oder ausweichen mussten wie auch immer

DAS IS WOHL KEIN GRUND MAN


boa ich könnte kotzen! bei jedem gottverdammten wort von dir könnt ich kotzen..

Unterschätze nie einen Menschen der einen Schritt zurück geht. Er könnte Anlauf nehmen!

DeZziuM - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2007
331 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2010 um 19:47 Uhr

Zitat von G-zu-dem-M:

Hay Leute ,

also mein Problem is folgendes .....
Ich wurde am 16 Januar 2009 vor Gericht verurteilt zu 2 jahren Bewährung und 90 Sozialstunden ......
Vor kurzem erreichte mich ein brief das ich zu einer Anhörung muss weil der Stattsanwalt auf wiederuf der bewährung plediert weil ich meinen Sozialstunden nicht nachgekommen bin und 2 mal unentschuldigt nicht bei der bewährungshilfe war .....

Heute is diese ANhörung und ich frage mich nun was mich erwartet als Strafe

Was kann passieren mehr Sozial stunden bewährungsverlängerung ????? HABT IHR EINE AHNUNG


genau des gleiche war bei mir
ciao du gehst nach Adelsheim. mindestens 8 Monate.
Lerouxe - 45
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
950 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2010 um 20:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.01.2010 um 20:10 Uhr

Zitat von G-zu-dem-M:


WOW einer der's mal Versteht :daumenhoch:

Und zum thema Verfolgungsjagdt :-D
das ich nicht lache also ich habe Menschen gefährdet
FUCKIT wie viel Assoziale penner fahren jedes WE betrunken von der Disco heim ( am arsch gefährdet )
wenn das der grund is müsste jeder betrunkerne in Knast wandern aber NEIN dei bekommen Bußgelg oder Führerschein sperre also überleg vorher was du verzapfst !!!!!

Ausserdem was soll passieren Ok gut hätte durch wirklich viel pech einen umfahren können aber auch wenn ich nüchtern bin kann ich durch ne secunde die ich ned aufpasse einen tod fahren das is BLÖDSINN man autofahren hat immer risiken dabei das is so und wird immer so bleiben .....
Und wie viele andere haben Menschen schon überfahren nur weil sie kurzweilig abgelenkt waren oder ausweichen mussten wie auch immer

DAS IS WOHL KEIN GRUND MAN


Du scheinst wirklich schwere Defizite in der Auffassungsgabe zu haben...

Lass uns das ganze mal aufdröseln:

1. Fahren ohne Fahrerlaubnis:
Ist ansich schon eine Straftat, wird jedoch meistens mit einer Geldstrafe und/oder einer verlängerten Führerscheinsperre bestraft.
Fakt ist jedoch, es ist immer eine vorsätzliche Tat (aus Versehen kann man kaum Auto fahren).
Nachdem Du Deinen Führerschein schon verloren hattest, muss ja schon etwas vorher passiert sein, ergo wiederholt negativ aufgefallen beim Führen eines Fahrzeugs

2. Alkohol am Steuer:
Wird (zu Recht) als Gefährungsdelikt angesehen. Soll heißen, Du gefährdest vorsätzlich nicht nur Dein Leben, sondern auch das der anderen Verkehrsteilnehmer.
Als Ersttäter kommt man auch hier häufig mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davon.

3. Deine "Fahrerflucht":
Schon allein das Entziehen vor dem Zugriff ist strafbar. In Verbindung mit Alkohol und der fehlenden Fahrerlaubnis reagieren die Richter i.d.R. sehr humorlos (auch das zu Recht).
Durch diese Aktion gefährdest noch mehr das Leben anderer Verkehrsteilnehmer.

4. Beleidigung:
Im deutschen Recht wird per Gesetz zwischen "normal Sterblichen" und Beamten kein Unterschied gemacht, einzig die Strafverfolgung ist eine andere.
Hier gibts i.d.R. nur eine Geldstrafe, je nach Wortwahl.

Das Du für die vier Sachen zusammen nur eine Bewährungsstrage bekommen hast ist schon sehr sehr gnädig vom Gericht, auch nach Jugendstrafrecht. Wäre das mein Fall als Staatsanwalt, wäre ich sofort in Berufung bzw. Revision gegangen (je nachdem vor welchem Gericht verhandelt wurde).
Die Tatsache, dass Du dann die wirklich laschen Auflagen der Bewährung nicht auf die Reihe bekommst wäre für mich ein eindeutiges Zeichen, dass Du aus der Ganzen Sache überhaupt nichts gelernt hast.
Auch wenn man eine schwere Zeit durchmacht - was ich Dir garnicht absprechen will - sollte man dennoch in der Lage sein dies auch Kund zu tun. Häufig reicht ein Anruf und eine entsprechende Begründung und man ist aus dem Schneider.

Der erzieherische Charakter der Bewährungsstrafe fällt in Deinem Fall jedoch eindeutig weg, ergo Vollzug.

Bin wirklich gespannt ob die Berufung überhaupt von der kleinen Strafkammer des Landesgerichts zugelassen wird.

*Edit*
Ich hoffe, dass Deine Wortwahl und Deine "Begründungen" im Gericht ähnlich unterhaltsam sind wie hier im Thread. Dann hättest zumindest noch die Chance als unzurechnungsfähig eingestuft zu werden.
Ich will wirklich nicht beleidigend sein, aber auf Deinem Niveau hilft wohl wirklich nur der "Bau", über den Verstand wird man bei Dir nicht wirklich viel ausrichten können...

Just when I discovered the meaning of life, they change it.

Tr1n1ty - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2009
244 Beiträge
Geschrieben am: 21.01.2010 um 20:36 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.01.2010 um 20:37 Uhr

Zitat von Lerouxe:

Zitat von G-zu-dem-M:


WOW einer der's mal Versteht :daumenhoch:

Und zum thema Verfolgungsjagdt :-D
das ich nicht lache also ich habe Menschen gefährdet
FUCKIT wie viel Assoziale penner fahren jedes WE betrunken von der Disco heim ( am arsch gefährdet )
wenn das der grund is müsste jeder betrunkerne in Knast wandern aber NEIN dei bekommen Bußgelg oder Führerschein sperre also überleg vorher was du verzapfst !!!!!

Ausserdem was soll passieren Ok gut hätte durch wirklich viel pech einen umfahren können aber auch wenn ich nüchtern bin kann ich durch ne secunde die ich ned aufpasse einen tod fahren das is BLÖDSINN man autofahren hat immer risiken dabei das is so und wird immer so bleiben .....
Und wie viele andere haben Menschen schon überfahren nur weil sie kurzweilig abgelenkt waren oder ausweichen mussten wie auch immer

DAS IS WOHL KEIN GRUND MAN


Du scheinst wirklich schwere Defizite in der Auffassungsgabe zu haben...

Lass uns das ganze mal aufdröseln:

1. Fahren ohne Fahrerlaubnis:
Ist ansich schon eine Straftat, wird jedoch meistens mit einer Geldstrafe und/oder einer verlängerten Führerscheinsperre bestraft.
Fakt ist jedoch, es ist immer eine vorsätzliche Tat (aus Versehen kann man kaum Auto fahren).
Nachdem Du Deinen Führerschein schon verloren hattest, muss ja schon etwas vorher passiert sein, ergo wiederholt negativ aufgefallen beim Führen eines Fahrzeugs

2. Alkohol am Steuer:
Wird (zu Recht) als Gefährungsdelikt angesehen. Soll heißen, Du gefährdest vorsätzlich nicht nur Dein Leben, sondern auch das der anderen Verkehrsteilnehmer.
Als Ersttäter kommt man auch hier häufig mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davon.

3. Deine "Fahrerflucht":
Schon allein das Entziehen vor dem Zugriff ist strafbar. In Verbindung mit Alkohol und der fehlenden Fahrerlaubnis reagieren die Richter i.d.R. sehr humorlos (auch das zu Recht).
Durch diese Aktion gefährdest noch mehr das Leben anderer Verkehrsteilnehmer.

4. Beleidigung:
Im deutschen Recht wird per Gesetz zwischen "normal Sterblichen" und Beamten kein Unterschied gemacht, einzig die Strafverfolgung ist eine andere.
Hier gibts i.d.R. nur eine Geldstrafe, je nach Wortwahl.

Das Du für die vier Sachen zusammen nur eine Bewährungsstrage bekommen hast ist schon sehr sehr gnädig vom Gericht, auch nach Jugendstrafrecht. Wäre das mein Fall als Staatsanwalt, wäre ich sofort in Berufung bzw. Revision gegangen (je nachdem vor welchem Gericht verhandelt wurde).
Die Tatsache, dass Du dann die wirklich laschen Auflagen der Bewährung nicht auf die Reihe bekommst wäre für mich ein eindeutiges Zeichen, dass Du aus der Ganzen Sache überhaupt nichts gelernt hast.
Auch wenn man eine schwere Zeit durchmacht - was ich Dir garnicht absprechen will - sollte man dennoch in der Lage sein dies auch Kund zu tun. Häufig reicht ein Anruf und eine entsprechende Begründung und man ist aus dem Schneider.

Der erzieherische Charakter der Bewährungsstrafe fällt in Deinem Fall jedoch eindeutig weg, ergo Vollzug.

Bin wirklich gespannt ob die Berufung überhaupt von der kleinen Strafkammer des Landesgerichts zugelassen wird.

*Edit*
Ich hoffe, dass Deine Wortwahl und Deine "Begründungen" im Gericht ähnlich unterhaltsam sind wie hier im Thread. Dann hättest zumindest noch die Chance als unzurechnungsfähig eingestuft zu werden.
Ich will wirklich nicht beleidigend sein, aber auf Deinem Niveau hilft wohl wirklich nur der "Bau", über den Verstand wird man bei Dir nicht wirklich viel ausrichten können...

Da kommt noch was dazu was er vll. verschwiegen hatte...
bzw verschwiegen hat .... damit meine iczh mindestens eine Straftat fehlt hier
Star82 - 42
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2009
92 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2010 um 20:44 Uhr

ich glaube die Dummheiten die er aufgezählt hat reichen, mehr will ich gar nicht mehr wissen, sonst wirds mir nur noch schlecht.

selbst vom Dümmsten kann man noch was lernen.....

Tr1n1ty - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2009
244 Beiträge
Geschrieben am: 21.01.2010 um 20:45 Uhr

Zitat von Star82:

ich glaube die Dummheiten die er aufgezählt hat reichen, mehr will ich gar nicht mehr wissen, sonst wirds mir nur noch schlecht.

ja da haste recht ....
---Tobi - 38
Profi (offline)

Dabei seit 10.2004
445 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2010 um 22:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.01.2010 um 22:38 Uhr

Leute, Leute!!! Jetzt kommt mal wieder runter - bei Euren Kommentaren wie "wir müssen dich noch ne Weile ertragen" oder "für immer und ewig hinter Gittern" seid Ihr kein bischen besser.

Das Wichtigste ist: GG §1 Abs1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar!" - und das gilt für jeden Menschen!

Richtig finde ich auch nicht, dass er es gemacht hat. Aber urteilen will ich darüber nicht - das ist die Aufgabe der Judikative! Und ich bin zwar kein Bibel Fanatiker, aber: Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein!

Bin ich froh, dass ich in Deutschland wohne, wo ein Beschuldigter solange als unschuldig gilt, bis seine Schuld bewiesen wurde!

Andererseits muss ich sagen: Der Staat sollte konsequent bleiben. Wenn du eine Bewährungsstrafe bekommen hast, wird dir klar gewesen sein, was passiert wenn du nochmal Scheiße baust. Auch ohne Anwalt hat dir das der Richter sicherlich mitgeteilt. Dass deine Eltern dich da rauskaufen finde ich moralisch falsch.
iwie_fabi
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2009
95 Beiträge
Geschrieben am: 21.01.2010 um 22:41 Uhr

Zitat von Tr1n1ty:

Zitat von Star82:

ich glaube die Dummheiten die er aufgezählt hat reichen, mehr will ich gar nicht mehr wissen, sonst wirds mir nur noch schlecht.

ja da haste recht ....
:-D

elepsi - 83
Profi (offline)

Dabei seit 02.2004
509 Beiträge
Geschrieben am: 21.01.2010 um 22:42 Uhr

He Leute, glaubt ihr eigentlich, dass der Fragesteller eure Beiträge noch liest ??

Man könnte doch den Thread jetzt schliessen ...
---Tobi - 38
Profi (offline)

Dabei seit 10.2004
445 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2010 um 23:32 Uhr

Zitat von elepsi:

He Leute, glaubt ihr eigentlich, dass der Fragesteller eure Beiträge noch liest ??

Man könnte doch den Thread jetzt schliessen ...

ganz ehrlich: ja! er liest sie noch ...
freche_40
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2008
6 Beiträge
Geschrieben am: 22.01.2010 um 00:32 Uhr

Ab in den Bau mit dir
G-zu-dem-M - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2009
72 Beiträge

Geschrieben am: 22.01.2010 um 00:55 Uhr

Klar Lese ich alles noch !!!!

Nur kann ich auch nicht 24 Stunden dauer online sein :-D
Joah was soll ich sagen mot der Sache habe ich mich allmälich abgefunden das ich einmarschiere !!!

Wie ich schon ansprach es is sicherlich Verdient KEINE FRAGE
aber ich setzte trozdem alles daran es i-wie zu Verhindern ....
Es kann nur entweder klappen oder nicht klappen !
Das heisst im Grunde was sind halbstraffe 5 Monate und die bekomme ich zu 100% da es meine erste Strafauffäligkeit is ....
LAUT ANWALT ---- hoffe er hat auch Recht er muss es ja wissen !

Und 5 Monate bekommt man auch i-wie rum wird gewöhnungsbedürftig is aber machbar ....
Und sollte es aus was für einem Grund auch immer mit der Berufung klappen naja dann mal HEFTIGST SCHWEINN GEHABT und sich im zimmer verkriechen und nie mehr was anstellen .....

Ach ja was ich vllt verschwiegen hab wie hier einer meinte
Joah diagnostiziertes ALCOHOLPROBLEM und vom Psycho doc. wurde mir dringenst zu einer Entzugskur geraten...
Werde ich auch mit vor Gericht nehmen besser gesagt mein Anwalt also das Ärtzliche attest wird vorgelegt ...

Könnte auch dazu beitragen das ich statt Knast eben auf ne langzeit Therapie muss was immerhin besser is wie Knast ....
Klar man kann jetzt sagen ich spiel ein Alc. Problem vor um ned rein zu müssen aber ich schätze so nach all den jahre wenn ich mal zurück denke is es schon angebracht .

Troz all dem ----- man kann drum Streiten wer aus welchen Fehlern lernt

denn es wird immer einen / eine geben die sagen wird ER LERNT NIE DRAUSS aber das muss jeder für sich wissen ich werde drauss lernen das ganze hat mich schon zu viel gekostet ( Freundin , fam , freunde) um das ich es nochmal soweit kommen lassen würde .


PS: könnte passieren das extrem viele schreibfehler drinn sind aber es is spät und wollte noch unbediengt meinen Senf dazu geben ....

Defeat the Fate Crew - Ulmer underground rap

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