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Thanatos - 38
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2006
14 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:15 Uhr

Ich hab bei mediamark einen nciht lieferbaren herd angezahlt und möchte nun von dem kauf zurück treten. Kann mir jmd. sagen, ob ich fürchten muss, dass mir mediamarkt nen gutschein andrehen wird oder bekomme ich das angezahlte geld zurück?

Danke im vorraus.....

...mit 10 € nach Mexiko

HANZMISSION
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
622 Beiträge
Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:17 Uhr

Ruf halt an oder fahr vorbei...also normalerweise bekommst n gutschein, aber wenn die Ware noch nicht mal hattest!? Kp

U to the N to the C Z, we don´t care what you said

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.01.2010 um 20:23 Uhr

was soll man auch von einem Laden erwarten,
der Mario Barth für sich werben lässt ! :kotzer:

und die drehen Dir Ware an, die sie nicht haben
bzw. nicht liefern können .... ! *APPLAUS*

am besten hingehn und das Geld zurückverlangen !

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

LS-boy
Champion (offline)

Dabei seit 10.2006
3405 Beiträge
Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:24 Uhr

Anrufen und fragen? Wird wohl das beste sein ^^
Dissonance23 - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
141 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.01.2010 um 20:25 Uhr

Zitat von Thanatos:

Ich hab bei mediamark einen nciht lieferbaren herd angezahlt und möchte nun von dem kauf zurück treten. Kann mir jmd. sagen, ob ich fürchten muss, dass mir mediamarkt nen gutschein andrehen wird oder bekomme ich das angezahlte geld zurück?

Danke im vorraus.....


naja, du kannst das vereinbarte produkt aus dem kaufvertrag nicht bekommen ? somit ist dieser eigentlich nicht erfüllbar und hinfällig ? und sie haben unrechtmäßig eine leistung erhalten... soweit mein bauchgefühl, ich für meinen teil würde auf die herausgabe des geldes bestehen :/


edit: heißt nicht lieferbar = kurzfristig oder über lang ?
kann schon sein dass sie dich ne weile hinhalten können bis sie das produkt parat haben

“ It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society. ” -- Krishnamurti

Kleiemaus - 41
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
480 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:24 Uhr

die andere frage ist ob du aus dem kaufvertrag raus kommst überhaupt
oder ob du zum kauf verpflichtet bist ertmal ..
weil du ihn ja schon angezahlt hast

schau mal was drin steht beim kaufvertrag


wissen is Macht, nix wissen macht auch nix

Terriz
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2009
7 Beiträge
Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:24 Uhr

Du hast ganz klar Anspruch auf das Geld, weil die ihren Vertrag nicht erfüllt haben.... Du hast jetzt das Recht zum Rücktritt und das bedeutet dass sie geleistete Anzahlungen zu erstatten haben.... (so hat mir das unser Wirtschafts- und Rechtslehrer beigebracht ;-) )
Kleiemaus - 41
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
480 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:26 Uhr

Zitat von Dissonance23:

Zitat von Thanatos:

Ich hab bei mediamark einen nciht lieferbaren herd angezahlt und möchte nun von dem kauf zurück treten. Kann mir jmd. sagen, ob ich fürchten muss, dass mir mediamarkt nen gutschein andrehen wird oder bekomme ich das angezahlte geld zurück?

Danke im vorraus.....


naja, du kannst das vereinbarte produkt aus dem kaufvertrag nicht bekommen ? somit ist dieser eigentlich nicht erfüllbar und hinfällig ? und sie haben unrechtmäßig eine leistung erhalten... soweit mein bauchgefühl, ich für meinen teil würde auf die herausgabe des geldes bestehen :/


also meldi markt muss ja im computer haben ob der lieferbar ist oder ned .. die können nicht ne anzahlung machen für ein produkt das nicht lieferbar ist ..

entweder ware oder geldraus

aber normalerweiße kann kein vertrag gültig sein wenn das produkt nicht lieferbar ist



wissen is Macht, nix wissen macht auch nix

Kleiemaus - 41
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
480 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:28 Uhr

Zitat von Terriz:

Du hast ganz klar Anspruch auf das Geld, weil die ihren Vertrag nicht erfüllt haben.... Du hast jetzt das Recht zum Rücktritt und das bedeutet dass sie geleistete Anzahlungen zu erstatten haben.... (so hat mir das unser Wirtschafts- und Rechtslehrer beigebracht ;-) )


normal ja .. aber heute verstecken sich doch alle hinter irgendwelchen kleingedrucken
deswegen kaufvertrag her und lesen

wissen is Macht, nix wissen macht auch nix

-nameless-
Experte (offline)

Dabei seit 07.2008
1529 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:30 Uhr

Zitat von Kleiemaus:

Zitat von Dissonance23:

Zitat von Thanatos:

Ich hab bei mediamark einen nciht lieferbaren herd angezahlt und möchte nun von dem kauf zurück treten. Kann mir jmd. sagen, ob ich fürchten muss, dass mir mediamarkt nen gutschein andrehen wird oder bekomme ich das angezahlte geld zurück?

Danke im vorraus.....


naja, du kannst das vereinbarte produkt aus dem kaufvertrag nicht bekommen ? somit ist dieser eigentlich nicht erfüllbar und hinfällig ? und sie haben unrechtmäßig eine leistung erhalten... soweit mein bauchgefühl, ich für meinen teil würde auf die herausgabe des geldes bestehen :/


also meldi markt muss ja im computer haben ob der lieferbar ist oder ned .. die können nicht ne anzahlung machen für ein produkt das nicht lieferbar ist ..

entweder ware oder geldraus

aber normalerweiße kann kein vertrag gültig sein wenn das produkt nicht lieferbar ist



zu der Sache das die des im Computer haben ob es liferbar ist bin ich mir nicht sicher, weil zumindest bei dem in Ulm haben ja 70-90% der Verkäufer überhaupt keine Ahnung worüber sie überhaupt reden

Achtung, dieser Post könnte Spuren von Ironie und Erdnüssen enthalten

RoHaN - 45
Profi (offline)

Dabei seit 04.2006
698 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:31 Uhr

Zitat von Thanatos:

Ich hab bei mediamark einen nciht lieferbaren herd angezahlt und möchte nun von dem kauf zurück treten. Kann mir jmd. sagen, ob ich fürchten muss, dass mir mediamarkt nen gutschein andrehen wird oder bekomme ich das angezahlte geld zurück?

Danke im vorraus.....


falls du einen Kaufvertrag mit dem Laden hast über den besagten Herd, dann kannst du auch auf Lieferung bestehen falls er recht günstig war oder was auch immer, und wenn der dann nicht Lieferbar ist dann kannst du ein gleichwertiges Gerät zum selben Preis verlangen.

Kannst auch Schadensersatz verlangen usw..... aber das meiste wirst ohne Anwalt nicht durchbringen

Alcohol doesn't solve any problems, but if you think again, neither does Milk !!!

Kleiemaus - 41
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
480 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.01.2010 um 20:38 Uhr



okayyy... weiß nicht kauf da ned ein .

@ nameless.

wissen is Macht, nix wissen macht auch nix

Andreas_M - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2007
52 Beiträge
Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:39 Uhr

ein einkauf ist eine beidseitige dienstleistung... wenn der eine Dienstleister die versprochene ware nicht liefern kann hat der andere ein anrecht auf Geld zurück ... wenn die dir einen gutschein andrehen wollen ... geh vor gericht ...das kann so nicht sein das sie dir einen herd versprechen und diesen besagten herd nichteimal liefern

P.s. wehe euch irgendjemand kommt mit: Schau mal dein Alter an da darfste noch nicht mitsprechen.... ich habe halt erfahrung in solchen dingen XD

Man muss den Mut haben zu leben, Sterben kann jeder

Thanatos - 38
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2006
14 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2010 um 21:04 Uhr

Ok, stopp!

Erstmal danke, aber ich hab mich wohl etwas unklar ausgedrückt.... ich habe für einen herd angezahlt, der in 3 wochen wieder lieferbar ist. Jetzt habe ICH beschlossen, dass ich diesen herd nichtmehr haben will.

...mit 10 € nach Mexiko

thin-k-pad - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2008
340 Beiträge
Geschrieben am: 18.01.2010 um 21:10 Uhr

da siehts schlecht aus.

ich tippe auf ieine klausel zum thema lieferschwierigkeiten/verzögerung.

also ich fürchte da wird nix draus (rücktritt)
Thanatos - 38
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2006
14 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2010 um 21:24 Uhr

nee, Jeder mitbürger hat das recht, innerhalb von 14 tagen von einem vertrag zurück zu treten.... egal von welchen, zeitschriftenabo, handyvertrag oder eben Kaufvertrag....

Ich will nur wissen, ob ich nen Gutschein bekommen werde oder mein geld wieder sehe.....

...mit 10 € nach Mexiko

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