Thanatos - 38
Anfänger
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:15 Uhr
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Ich hab bei mediamark einen nciht lieferbaren herd angezahlt und möchte nun von dem kauf zurück treten. Kann mir jmd. sagen, ob ich fürchten muss, dass mir mediamarkt nen gutschein andrehen wird oder bekomme ich das angezahlte geld zurück?
Danke im vorraus.....
...mit 10 € nach Mexiko
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HANZMISSION
Profi
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:17 Uhr
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Ruf halt an oder fahr vorbei...also normalerweise bekommst n gutschein, aber wenn die Ware noch nicht mal hattest!? Kp
U to the N to the C Z, we don´t care what you said
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--Joerg--
Champion
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.01.2010 um 20:23 Uhr
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was soll man auch von einem Laden erwarten,
der Mario Barth für sich werben lässt !
und die drehen Dir Ware an, die sie nicht haben
bzw. nicht liefern können .... ! *APPLAUS*
am besten hingehn und das Geld zurückverlangen !
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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LS-boy
Champion
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:24 Uhr
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Anrufen und fragen? Wird wohl das beste sein ^^
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Dissonance23 - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.01.2010 um 20:25 Uhr
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Zitat von Thanatos: Ich hab bei mediamark einen nciht lieferbaren herd angezahlt und möchte nun von dem kauf zurück treten. Kann mir jmd. sagen, ob ich fürchten muss, dass mir mediamarkt nen gutschein andrehen wird oder bekomme ich das angezahlte geld zurück?
Danke im vorraus.....
naja, du kannst das vereinbarte produkt aus dem kaufvertrag nicht bekommen ? somit ist dieser eigentlich nicht erfüllbar und hinfällig ? und sie haben unrechtmäßig eine leistung erhalten... soweit mein bauchgefühl, ich für meinen teil würde auf die herausgabe des geldes bestehen :/
edit: heißt nicht lieferbar = kurzfristig oder über lang ?
kann schon sein dass sie dich ne weile hinhalten können bis sie das produkt parat haben
“ It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society. ” -- Krishnamurti
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Kleiemaus - 41
Profi
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:24 Uhr
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die andere frage ist ob du aus dem kaufvertrag raus kommst überhaupt
oder ob du zum kauf verpflichtet bist ertmal ..
weil du ihn ja schon angezahlt hast
schau mal was drin steht beim kaufvertrag
wissen is Macht, nix wissen macht auch nix
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Terriz
Anfänger
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:24 Uhr
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Du hast ganz klar Anspruch auf das Geld, weil die ihren Vertrag nicht erfüllt haben.... Du hast jetzt das Recht zum Rücktritt und das bedeutet dass sie geleistete Anzahlungen zu erstatten haben.... (so hat mir das unser Wirtschafts- und Rechtslehrer beigebracht )
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Kleiemaus - 41
Profi
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:26 Uhr
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Zitat von Dissonance23: Zitat von Thanatos: Ich hab bei mediamark einen nciht lieferbaren herd angezahlt und möchte nun von dem kauf zurück treten. Kann mir jmd. sagen, ob ich fürchten muss, dass mir mediamarkt nen gutschein andrehen wird oder bekomme ich das angezahlte geld zurück?
Danke im vorraus.....
naja, du kannst das vereinbarte produkt aus dem kaufvertrag nicht bekommen ? somit ist dieser eigentlich nicht erfüllbar und hinfällig ? und sie haben unrechtmäßig eine leistung erhalten... soweit mein bauchgefühl, ich für meinen teil würde auf die herausgabe des geldes bestehen :/
also meldi markt muss ja im computer haben ob der lieferbar ist oder ned .. die können nicht ne anzahlung machen für ein produkt das nicht lieferbar ist ..
entweder ware oder geldraus
aber normalerweiße kann kein vertrag gültig sein wenn das produkt nicht lieferbar ist
wissen is Macht, nix wissen macht auch nix
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Kleiemaus - 41
Profi
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:28 Uhr
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Zitat von Terriz: Du hast ganz klar Anspruch auf das Geld, weil die ihren Vertrag nicht erfüllt haben.... Du hast jetzt das Recht zum Rücktritt und das bedeutet dass sie geleistete Anzahlungen zu erstatten haben.... (so hat mir das unser Wirtschafts- und Rechtslehrer beigebracht  )
normal ja .. aber heute verstecken sich doch alle hinter irgendwelchen kleingedrucken
deswegen kaufvertrag her und lesen
wissen is Macht, nix wissen macht auch nix
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-nameless-
Experte
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:30 Uhr
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Zitat von Kleiemaus: Zitat von Dissonance23: Zitat von Thanatos: Ich hab bei mediamark einen nciht lieferbaren herd angezahlt und möchte nun von dem kauf zurück treten. Kann mir jmd. sagen, ob ich fürchten muss, dass mir mediamarkt nen gutschein andrehen wird oder bekomme ich das angezahlte geld zurück?
Danke im vorraus.....
naja, du kannst das vereinbarte produkt aus dem kaufvertrag nicht bekommen ? somit ist dieser eigentlich nicht erfüllbar und hinfällig ? und sie haben unrechtmäßig eine leistung erhalten... soweit mein bauchgefühl, ich für meinen teil würde auf die herausgabe des geldes bestehen :/
also meldi markt muss ja im computer haben ob der lieferbar ist oder ned .. die können nicht ne anzahlung machen für ein produkt das nicht lieferbar ist ..
entweder ware oder geldraus
aber normalerweiße kann kein vertrag gültig sein wenn das produkt nicht lieferbar ist
zu der Sache das die des im Computer haben ob es liferbar ist bin ich mir nicht sicher, weil zumindest bei dem in Ulm haben ja 70-90% der Verkäufer überhaupt keine Ahnung worüber sie überhaupt reden
Achtung, dieser Post könnte Spuren von Ironie und Erdnüssen enthalten
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RoHaN - 45
Profi
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:31 Uhr
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Zitat von Thanatos: Ich hab bei mediamark einen nciht lieferbaren herd angezahlt und möchte nun von dem kauf zurück treten. Kann mir jmd. sagen, ob ich fürchten muss, dass mir mediamarkt nen gutschein andrehen wird oder bekomme ich das angezahlte geld zurück?
Danke im vorraus.....
falls du einen Kaufvertrag mit dem Laden hast über den besagten Herd, dann kannst du auch auf Lieferung bestehen falls er recht günstig war oder was auch immer, und wenn der dann nicht Lieferbar ist dann kannst du ein gleichwertiges Gerät zum selben Preis verlangen.
Kannst auch Schadensersatz verlangen usw..... aber das meiste wirst ohne Anwalt nicht durchbringen
Alcohol doesn't solve any problems, but if you think again, neither does Milk !!!
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Kleiemaus - 41
Profi
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.01.2010 um 20:38 Uhr
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okayyy... weiß nicht kauf da ned ein .
@ nameless.
wissen is Macht, nix wissen macht auch nix
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Andreas_M - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 20:39 Uhr
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ein einkauf ist eine beidseitige dienstleistung... wenn der eine Dienstleister die versprochene ware nicht liefern kann hat der andere ein anrecht auf Geld zurück ... wenn die dir einen gutschein andrehen wollen ... geh vor gericht ...das kann so nicht sein das sie dir einen herd versprechen und diesen besagten herd nichteimal liefern
P.s. wehe euch irgendjemand kommt mit: Schau mal dein Alter an da darfste noch nicht mitsprechen.... ich habe halt erfahrung in solchen dingen XD
Man muss den Mut haben zu leben, Sterben kann jeder
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Thanatos - 38
Anfänger
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 21:04 Uhr
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Ok, stopp!
Erstmal danke, aber ich hab mich wohl etwas unklar ausgedrückt.... ich habe für einen herd angezahlt, der in 3 wochen wieder lieferbar ist. Jetzt habe ICH beschlossen, dass ich diesen herd nichtmehr haben will.
...mit 10 € nach Mexiko
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thin-k-pad - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 21:10 Uhr
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da siehts schlecht aus.
ich tippe auf ieine klausel zum thema lieferschwierigkeiten/verzögerung.
also ich fürchte da wird nix draus (rücktritt)
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Thanatos - 38
Anfänger
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 21:24 Uhr
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nee, Jeder mitbürger hat das recht, innerhalb von 14 tagen von einem vertrag zurück zu treten.... egal von welchen, zeitschriftenabo, handyvertrag oder eben Kaufvertrag....
Ich will nur wissen, ob ich nen Gutschein bekommen werde oder mein geld wieder sehe.....
...mit 10 € nach Mexiko
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