Dead_Memory - 35
Experte
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Dabei seit 01.2009
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Geschrieben am: 15.01.2010 um 09:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.01.2010 um 09:35 Uhr
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Guten morgen an alle,
ich habe folgende frage/anliegen.
ich beziehe krankengeld, da ich seit februar 09 krankgeschrieben bin ( autounfall).
Nun zu meiner frage:
habe ich ansprüche auf wohngeld?
ich danke für sinnvolle beiträge 
EDIT: Ich habe im Monat nach fixen kosten 200 € zum leben, da ich viele rechnungen des unfalls zu begleichen habe.
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--Joerg--
Champion
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Dabei seit 03.2009
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Geschrieben am: 15.01.2010 um 09:42 Uhr
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Musst eben mal zur Wohngeldstelle gehn.
Wer erhält Wohngeld?
Seit über 40 Jahren schon hilft das Wohngeld einkommensschwache Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Ob Sie Wohngeld in Ansprch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
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der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
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der Höhe des Gesamteinkommens,
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der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wie wird Wohngeld beantragt?
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde, der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie auch eine umfassende Beratung.
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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Rubinella - 57
Halbprofi
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Dabei seit 04.2009
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Geschrieben am: 15.01.2010 um 10:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.01.2010 um 10:55 Uhr
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um wohngeld zu bekommen mußt du deine ganzen "einnahmen" und ausgaben offen legen..... dann wird entschieden ob du was bekommst....
aufgrund deiner beschreibung aber denke ich schon dass sowas möglich ist... frag doch mal bei der zuständigen behörde bzw. amt nach....
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-misses- - 55
Anfänger
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Dabei seit 05.2009
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Geschrieben am: 15.01.2010 um 11:38 Uhr
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du hast auf alle fälle anspruch bekommst doch auch nur 60% krankengeld ........musst aufs rathaus und nen antrag stellen
♥♥♥ 100% glücklich vergeben♥♥♥
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LAbLaCk - 35
Profi
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Dabei seit 12.2005
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Geschrieben am: 15.01.2010 um 11:59 Uhr
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Zitat von -misses-: du hast auf alle fälle anspruch bekommst doch auch nur 60% krankengeld ........musst aufs rathaus und nen antrag stellen
muss nicht sein ich bekomme es voll bezahlt 100%
Diese Nachricht kann leider nicht angezeigt werden. Bitte wenden sie sich an den Admin LAbLaCk
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D_Pressiv - 38
Fortgeschrittener
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Dabei seit 05.2009
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Geschrieben am: 15.01.2010 um 12:11 Uhr
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Einfach antrag stellen und abwarten...
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Rubinella - 57
Halbprofi
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Dabei seit 04.2009
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Geschrieben am: 15.01.2010 um 12:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.01.2010 um 12:28 Uhr
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Zitat von LAbLaCk: Zitat von -misses-: du hast auf alle fälle anspruch bekommst doch auch nur 60% krankengeld ........musst aufs rathaus und nen antrag stellen
muss nicht sein ich bekomme es voll bezahlt 100%
aber nur eine bestimmte zeit..... ab der 7. woche bekommst auch du nur noch 60 %
es sei denn bei dir gelten besondere umstände
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Tinaalexa - 48
Anfänger
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Dabei seit 12.2009
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Beitrag
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Geschrieben am: 15.01.2010 um 12:56 Uhr
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ann viel Spaß beim warten bist Du den Bescheid in den Händen halten darft. Ich stellte letztes Jahr im April einen und bekam im Okt. bescheid, daß bezahlt wird.
Dann stellte ich im Nov. letzten Jahr den Folgeantrag da man das Jährlich beantragen muß und ich warte immer noch
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