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Sind Elektroschocker erlaubt?

A-l-e-x - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2006
42 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 15:26 Uhr

Wollte mal wissen, ob ein kleiner Elektroschocker zu selbstverteidigung in Deutschland erlaubt ist, und ob ich dazu was brauche ( waffenschein o.ä.) da es sich lediglich um selbsverteidigung handelt wenn mir manche ärger androhen.
bitte um antwort

have you a problem make a point, take it easy and smoke a joint.

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 15:31 Uhr

Elektroimpulsgeräte sind nach Anlage 2 des WaffG verboten, wenn sie kein amtliches Prüfzeichen für die gesundheitliche Unbedenklichkeit tragen. Nach § 40 Abs. 4 WaffG kann das Bundeskriminalamt jedoch Ausnahmen zulassen. Eine solche Ausnahmegenehmigung wurde am 28. August 2003 erteilt. Sie war zunächst gültig bis zum 31. Dezember 2007. Die Gültigkeit wurde bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

A-l-e-x - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2006
42 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 15:34 Uhr

was passiert wenn ich ihn doch benütze und die bullen kommen?

have you a problem make a point, take it easy and smoke a joint.

cfl - 30
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
6160 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 15:37 Uhr

Zitat von A-l-e-x:

was passiert wenn ich ihn doch benütze und die bullen kommen?

Anklage wegen Versoß gegen das Waffenschutzgesetz und Waffe weg ?

Sie dürfen jetzt lachen.

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 15:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2010 um 15:40 Uhr

Zitat von A-l-e-x:

was passiert wenn ich ihn doch benütze und die bullen kommen?


Macht doch nixx.....Du bist ja bewaffnet und kannst Dich
wehren . :dancer:

Informier Dich doch mal bei z.B. Waffen Ruff in Ulm.

Und ob es ein "kleiner" oder "grosser" Schocker ist,
wird wohl - was erlaubt ist oder nicht - keine Rolle
spielen.

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

TrashFan - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2009
180 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 15:42 Uhr

Na ich denke mal wenn du ihn wirklich zur Selbstverteidigung benutzt wird der Angreifer ja nicht so dreist sein und dich dann wegen Verstoßes gegen das Waffenschutzgesetzes anzuzeigen ?!

Ich suche Mitglieder für meine "Der Pate" Gruppe

MGK_ - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2006
345 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2010 um 15:56 Uhr

Zitat von broeklyn:

Zitat von A-l-e-x:

Wollte mal wissen, ob ein kleiner Elektroschocker zu selbstverteidigung in Deutschland erlaubt ist, und ob ich dazu was brauche ( waffenschein o.ä.) da es sich lediglich um selbsverteidigung handelt wenn mir manche ärger androhen.
bitte um antwort


Fäuste sind nach Absart 34 § 15 in Deutschland erlaubt und einzusetzen von männlichen Personen im Fall eines tätlichen Angriffs.
- Dies gilt nicht insofern man homosexuell ist und sich deswegen einer anderen Waffe bedienen muss.

http://www.stupidedia.org? :-D
Jim87 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
374 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2010 um 16:02 Uhr

Zitat von cfl:

Zitat von A-l-e-x:

was passiert wenn ich ihn doch benütze und die bullen kommen?

Anklage wegen Versoß gegen das Waffenschutzgesetz und Waffe weg ?
vor allem wegen (versuchter) schwerer Körperverletzung... die Dinger können theoretisch töten...
JojoYeah
Profi (offline)

Dabei seit 05.2008
494 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 16:27 Uhr

Zitat von Jim87:

Zitat von cfl:

Zitat von A-l-e-x:

was passiert wenn ich ihn doch benütze und die bullen kommen?

Anklage wegen Versoß gegen das Waffenschutzgesetz und Waffe weg ?
vor allem wegen (versuchter) schwerer Körperverletzung... die Dinger können theoretisch töten...


Jup wenn der betroffene an einem Herzleiden oder ähnlichem leidet schon, aber für gesunde, "normale" Menschen isses eig ungefährlich

We're safe and sound

cfl - 30
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
6160 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 16:31 Uhr

Zitat von Jim87:

Zitat von cfl:

Anklage wegen Versoß gegen das Waffenschutzgesetz und Waffe weg ?
vor allem wegen (versuchter) schwerer Körperverletzung... die Dinger können theoretisch töten...

Hm, stimmt. Bin davon ausgegangen dass er ihn einfach nur hat..

Sie dürfen jetzt lachen.

-d-Tec- - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2009
175 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2010 um 21:28 Uhr

Zitat von Jim87:

Zitat von cfl:

Zitat von A-l-e-x:

was passiert wenn ich ihn doch benütze und die bullen kommen?

Anklage wegen Versoß gegen das Waffenschutzgesetz und Waffe weg ?
vor allem wegen (versuchter) schwerer Körperverletzung... die Dinger können theoretisch töten...

Dann muss mans aber auch wirklich richtung Herz halten, voll aufdrehen und 5 Minuten laufen lassen. ;-)

Alkohol ist keine Antwort, aber man vergisst beim Trinken die Frage. [STRG]+[W]

DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 15.01.2010 um 12:36 Uhr

Nein muss er nicht. Der Strom wirkt ja im ganzen Körper

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

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