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GEZ rückt auf die Pelle

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Lomei - 37
Experte (offline)

Dabei seit 03.2009
1181 Beiträge

Geschrieben am: 29.12.2009 um 15:18 Uhr

leider ist -ich schaue keine öffentlich....- keine ausrede
ist es dein gerät, dann solltest (sollte XD) du zahlen



i survived the yellow light of death and all i got was this lousy signature

bo2001 - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2003
367 Beiträge
Geschrieben am: 29.12.2009 um 15:18 Uhr

Zitat von --Joerg--:

Wer ist Rundfunkteilnehmer?

Nach der gesetzlichen Definition ist derjenige Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Für das Autoradio gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist.


Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?

Rundfunkgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Rundfunkgerät tatsächlich nutzen. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel, Satellit, DVB-T oder aus dem Internet) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.



wenn ER aber keinen TV besitzt hält er auch kein Gerät zum Empfang bereit
Lomei - 37
Experte (offline)

Dabei seit 03.2009
1181 Beiträge

Geschrieben am: 29.12.2009 um 15:19 Uhr

so schaut's aus!

i survived the yellow light of death and all i got was this lousy signature

Hitman85 - 39
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
547 Beiträge
Geschrieben am: 29.12.2009 um 15:22 Uhr

Zitat von Lomei:

so schaut's aus!

was ist wenn (mal angenommen)zwei personen auf das fahrzeug zugelassen sind und ein davon befreit wäre, muss die andere person zahlen?
Lomei - 37
Experte (offline)

Dabei seit 03.2009
1181 Beiträge

Geschrieben am: 29.12.2009 um 15:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.12.2009 um 15:28 Uhr

kein plan
besitze kein auto, deswegen habe ich mich da auch nicht schlau gemacht
edit:
hier und in den weiten des internets gibt es genug foren, die über nichts anderes handeln.
wenn du etwas suchst, dann wirst du bestimmt eine gute antwort finden

i survived the yellow light of death and all i got was this lousy signature

bo2001 - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2003
367 Beiträge
Geschrieben am: 29.12.2009 um 15:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.12.2009 um 15:31 Uhr

Zitat von Hitman85:

Zitat von Lomei:

so schaut's aus!

was ist wenn (mal angenommen)zwei personen auf das fahrzeug zugelassen sind und ein davon befreit wäre, muss die andere person zahlen?


dann lass ich das Auto eben nur auf die Person zu die befreit ist ...

Kann ich ein Auto überhaupt auf 2 Personen anmelden? da weiß ich nicht bescheid :-)


Link Thema GEZ bei StudentenPC
bo2001 - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2003
367 Beiträge
Geschrieben am: 29.12.2009 um 15:35 Uhr

Zitat von Hitman85:

Zitat von --Joerg--:

hmja.......

Sie kann zwar sagen , es sind ihre Geräte ,,,..,,,

aber wenn Ihr zusammenwohnt und die Geräte

gemeinsam nutzt...--...^^^ ??!!??

Dann werden die GEZ-Gauner schon sagen ;

SIE ist befreit , aber ER nicht ....also zahlt ER ...


jetzt mal ganz ehrlich... ich nutze den dämlichen fernseher nicht. was kann man sich denn heutzutage im tv anschauen ohne zu verblöden.... ich schaue mir nur meine dvds an. ich beantrage ja auch kein kindergeld weil das gerät bzw die geräte da sind um ein kind zu zeugen und somit kindergeld zu kassieren oder?


Quelle = Link eins weiter oben

Verbessert hat sich mit den Entscheidungen auch die Rechtslage von Bürgern, die ihren Ferneseher nur zum Abspielen von Videos, DVDs oder Spielen nutzen. Wer den Fernseher zum Rundfunkempfang nicht nutzen kann, weil er keinen digitalen Empfang hat, kein Kabelfernsehen nutzen kann oder den Fernseher für derartige Empfangsmöglichkeiten nachweislich unbrauchbar gemacht hat, sollte einen Widerspruch gegen Gebührenforderungen der GEZ erwägen.
DoriMe - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2009
8 Beiträge
Geschrieben am: 02.01.2010 um 20:53 Uhr

GEZ ist eine mafia.. ^^
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