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geblitzt worden... angst um führerschein

kloos987 - 38
Fortgeschrittener
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96
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Geschrieben am: 10.12.2009 um 16:59 Uhr
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Zitat von Marodeur: Zitat von kloos987: ich geh mal davon aus, dass das auto auf deinen freund angemeldet ist, d.h. der bescheid wird ihm zugestellt.
wenn er schon aus der probezeit draußen ist, soll er den betrag bezahlen und gut ist, da kommt dann gar nichts auf dich zurück.
die behörde weiß ja nicht wer da grad am steuer saß, außer dein personalausweis klebte auf deiner stirn
wovon ich jetzt mal nicht ausgehe und wenn doch hast ganz andere probleme als den verlust deines führerscheins 
Das läuft auch nicht so problemlos.
Die Polizei neigt in solchen Fällen dazu, dass sie versucht rauszufinden, wer gefahren ist.
Ab dem Punkt, an dem Punkte gibt (höhö) fangen die nämlich damit an, dass das Bild untersucht wird. Also, wer überhaupt gefahren ist.
Und da ihr Freund wohl kaum behaupten kann, dass er gefahren ist (ausser es gibt Ähnlichkeiten o0) isses ned ganz so einfach.
das bearbeitet doch nicht die polizei sonder die führerscheinstelle der stadt bzw. gemeinde... inwieweit die dann verfolgen, wer genau am steuer saß kann ich auch nicht sagen, aber ich denk dass der aufwand einfach viel zu groß wäre jeden einzelnen zu überprüfen, wer letztendlich am steuer saß...
hauptsache die kohle geht ein, dass ist doch der kerngedanke der ganzen blitzerei
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Marodeur - 34
Champion
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Dabei seit 12.2006
2312
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Geschrieben am: 10.12.2009 um 17:04 Uhr
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Zitat von Morge: ähnlichkeiten lol bruder und schwester oda
Ich weiss jetzt ned, wie du oder deine Schwester (wenn du eine hast) aussehen. Aber ich will mal für dich hoffen, dass man euch beide auf nem Blitzerbild unterscheiden kann. Sonst hätte mindestens einer von euch ein Problem
Science flies you to the moon – Religion flies you into buildings
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Marodeur - 34
Champion
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Dabei seit 12.2006
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Geschrieben am: 10.12.2009 um 17:05 Uhr
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Zitat von kloos987: Zitat von Marodeur: Zitat von kloos987: ich geh mal davon aus, dass das auto auf deinen freund angemeldet ist, d.h. der bescheid wird ihm zugestellt.
wenn er schon aus der probezeit draußen ist, soll er den betrag bezahlen und gut ist, da kommt dann gar nichts auf dich zurück.
die behörde weiß ja nicht wer da grad am steuer saß, außer dein personalausweis klebte auf deiner stirn
wovon ich jetzt mal nicht ausgehe und wenn doch hast ganz andere probleme als den verlust deines führerscheins 
Das läuft auch nicht so problemlos.
Die Polizei neigt in solchen Fällen dazu, dass sie versucht rauszufinden, wer gefahren ist.
Ab dem Punkt, an dem Punkte gibt (höhö) fangen die nämlich damit an, dass das Bild untersucht wird. Also, wer überhaupt gefahren ist.
Und da ihr Freund wohl kaum behaupten kann, dass er gefahren ist (ausser es gibt Ähnlichkeiten o0) isses ned ganz so einfach.
das bearbeitet doch nicht die polizei sonder die führerscheinstelle der stadt bzw. gemeinde... inwieweit die dann verfolgen, wer genau am steuer saß kann ich auch nicht sagen, aber ich denk dass der aufwand einfach viel zu groß wäre jeden einzelnen zu überprüfen, wer letztendlich am steuer saß...
hauptsache die kohle geht ein, dass ist doch der kerngedanke der ganzen blitzerei 
Also als es mich vor nem halben Jahr mal erwischt hat (3 Km/h über Toleranz -.-) war der Wagen auf meinen Vater zugelassen.
Da kam dann n Brief, dass der Fahrzeugführer in dem Fall wohl nicht der Fahrzeughalter ist und ob mein Vater deshalb einspruch erheben will.
Science flies you to the moon – Religion flies you into buildings
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Yoshy - 39
Profi
(offline)
Dabei seit 06.2005
717
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Geschrieben am: 10.12.2009 um 17:06 Uhr
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hab mir jetzt nicht alles durchgelesen bzw garnichts ausser deinen beitrag;)
also ich wurde auch in der probezeit geblitzt mit 25 kmh zu schnell und naja musste n aufabu seminar machen und sonst nichts und halt die geldstrafe und alles naja war nicht billig aber ok selber schuld;)
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IndigoMoon - 37
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 11.2004
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Geschrieben am: 10.12.2009 um 17:14 Uhr
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Zitat von kloos987: ich geh mal davon aus, dass das auto auf deinen freund angemeldet ist, d.h. der bescheid wird ihm zugestellt.
wenn er schon aus der probezeit draußen ist, soll er den betrag bezahlen und gut ist, da kommt dann gar nichts auf dich zurück.
die behörde weiß ja nicht wer da grad am steuer saß, außer dein personalausweis klebte auf deiner stirn
wovon ich jetzt mal nicht ausgehe und wenn doch hast ganz andere probleme als den verlust deines führerscheins 
Jap, wenn du Glück hast bekommt er einfach den Bußgeldbescheid zugestellt. Wenn die sich das Foto angeguckt haben, steht das in dem Brief schon mitdrin, dass sie nicht glauben, dass er selbst gefahren ist.
Das wird so aber nicht der Fall sein, weil wenn du knapp über 50 gefahren bist, sind das niemals 21+ zuviel. Wenn du Glück hast sogar nur 10^^
Dann kann dein Freund das bezahlen und gut ists.
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Mami_o2o312 - 36
Profi
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Dabei seit 03.2007
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Geschrieben am: 10.12.2009 um 17:28 Uhr
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Als ich noch in der Probezeit war, wurde ich auch in ner 30er-Zone mit 58km/h geblitzt...
Ich musste nur 35€ Geldstrafe zahlen.
Keine Nachschulung, keine Punkte, keine Verlängerung der Probezeit -nichts!
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Zomb - 38
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2005
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Geschrieben am: 10.12.2009 um 17:31 Uhr
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Zitat von Mami_o2o312: Als ich noch in der Probezeit war, wurde ich auch in ner 30er-Zone mit 58km/h geblitzt...
Ich musste nur 35€ Geldstrafe zahlen.
Keine Nachschulung, keine Punkte, keine Verlängerung der Probezeit -nichts!
Unmöglich.
Platz da, ich bin der Prototyp Gottes.
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neuulmer77 - 47
Profi
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Dabei seit 02.2007
759
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Geschrieben am: 10.12.2009 um 17:32 Uhr
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innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
lieber HARTZ4 als S04
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honey2410 - 44
Halbprofi
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Dabei seit 11.2007
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Geschrieben am: 10.12.2009 um 17:36 Uhr
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Zitat von IndigoMoon:
Jap, wenn du Glück hast bekommt er einfach den Bußgeldbescheid zugestellt.
Wenn die sich das Foto angeguckt haben, steht das in dem Brief schon mitdrin, dass sie nicht glauben, dass er selbst gefahren ist.
und selbst dann steht drin, dass man entweder innerhalb einer Woche bezahlen soll oder den Stellungnahme-Bogen ausfüllen
I ♥ Inkognito74
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broeklyn - 34
Halbprofi
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Dabei seit 07.2007
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Geschrieben am: 10.12.2009 um 17:38 Uhr
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Zitat von _ShoxX: Also mal so sag ich selber schuld in der 30er zone hat man 30 zu fahren für was braucht man sonst so geschwindikeitbegränzungen wenn keine sie beachtet...
zu deinem problem da musst du eben mit rechnen ;)
genau mein freund :D das erzählst mal jemand :D
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the_beck
Halbprofi
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Dabei seit 10.2006
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Geschrieben am: 10.12.2009 um 17:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.12.2009 um 17:56 Uhr
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Zitat von Waschbeere: hallo leute, ich bin heut in ner 30er-zone mit knappen 50km/h geblitzt worden... wie viel es genau war, weiß ich nicht...
das war mit dem auto von meinem freund...
naja,... jetzt hab ich angst um meinen führerschein, denn ich bin noch in der probezeit...
ich glaub, bei ca 15-20km/h ist die toleranz bei ca 3km/h, folglich sagen wir mal 16km/h zu schnell....
d.h. ich müsste eigentlich nur ne geldbuße zahlen,... lieg ich da richtig?
es war ja auch nicht mein auto.. bin auch erst ab dem 1.1.10 mitversichert... gibt's dann eher ne strafe wegen nicht erlaubtem fahren mit dem auto?...
bitte beruhigt mich, ich kann sonst keine min schlafen heut nacht^^
1. wegen der "mitversicherung", das ist nur bei einem unfall wichtig, bei ner geschwindigkeitsübertretung interessiert das die polizei null!
2. wegen der geschwindigkeitsübertretung: rechnen wir mal mit dem "worst-case", sprich, 20 km/h zu schnell, das wäre nach dem bussgeldkatalog:
Zitat: Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
Ab 40 Euro kommen wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu.
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
also, rechne mit 35,- euro und das ist jetzt das entscheidende:
Zitat: Verkehrsdelikte, die unterhalb der Punktegrenze liegen und nicht in die Verkehrszentralkartei in Flensburg eingetragen werden, haben auf den Führerschein und die Dauer der Probezeit keine Auswirkungen. Hier handelt es sich im Wesentlichen um Verwarnungs- und Bußgelder unter 40 Euro.
somit dürfte dich das 35,- Euronen kosten und den führerschein darfste behalten.
oder um das Gesetz zu zitieren:
Zitat: § 2a Fahrerlaubnis auf Probe
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde
....blablabla ...
und was eine rechtskräftige entscheidung nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 ist, sagt dir das:
Zitat: § 28 Führung und Inhalt des Verkehrszentralregisters
3) Im Verkehrszentralregister werden Daten gespeichert über
1.
rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, soweit sie wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen rechtswidrigen Tat auf Strafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt erkennen oder einen Schuldspruch enthalten,
2.
rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, die die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine isolierte Sperre oder ein Fahrverbot anordnen sowie Entscheidungen der Strafgerichte, die die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen,
3.
rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 24, 24a oder § 24c, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 angeordnet oder eine [b]Geldbuße von mindestens vierzig Euro [/b]festgesetzt ist, soweit § 28a nichts anderes bestimmt,
also, ordnungswidrigkeit die mit max. 40 €uro geahndet wird, führt nicht zu führerscheinentzug in der probezeit!
viel spaß beim weiterrasen
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Felix_16 - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 10.12.2009 um 18:50 Uhr
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sei froh dass du jetzt zu schnell gefahren bisst und hoffentlich daraus lernst ab januar werden aus 21 km/h limit 14 km/h....
Music was my first love!!!
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Waschbeere - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 10.12.2009 um 19:27 Uhr
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Zitat von Felix_16: sei froh dass du jetzt zu schnell gefahren bisst und hoffentlich daraus lernst ab januar werden aus 21 km/h limit 14 km/h....
oha.... na da bin ich echt froh... und klar lern ich draus... werd jetzt mal abwarten, wie schnell ich wirklich war, wenn der gute zettel kommt...
you're the devil in me
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babegirl1989 - 36
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Geschrieben am: 10.12.2009 um 21:17 Uhr
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Zitat von Mami_o2o312: Als ich noch in der Probezeit war, wurde ich auch in ner 30er-Zone mit 58km/h geblitzt...
Ich musste nur 35€ Geldstrafe zahlen.
Keine Nachschulung, keine Punkte, keine Verlängerung der Probezeit -nichts!
DAS glaube ich jetzt nicht ganz... sry
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Waschbeere - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 10.12.2009 um 21:57 Uhr
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Zitat von babegirl1989: Zitat von Mami_o2o312: Als ich noch in der Probezeit war, wurde ich auch in ner 30er-Zone mit 58km/h geblitzt...
Ich musste nur 35€ Geldstrafe zahlen.
Keine Nachschulung, keine Punkte, keine Verlängerung der Probezeit -nichts!
DAS glaube ich jetzt nicht ganz... sry 
35€ bei 16-20km/h... bei 28km/h gibt's mind. 3 punkte
you're the devil in me
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