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sparbuch

  -1- -2- vorwärts >>>  
_Sascha26_ - 42
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2009
58 Beiträge
Geschrieben am: 03.12.2009 um 12:39 Uhr

braucht man zu abheben vom sparbuch einen ausweis ?7
ich hab da gerade mit nem kumpel diskutiert und er meinte du musst dich immer ausweisen wenn du von deinem sparbuch etwas abheben willst .....
ich bin der meinung das musst du nicht wenn du das sparbuch besitzt kannst du einfach auf die bank gehen und abheben
das ist ja auch so wenn jetzt zb. deine oma stirb oder so dann ist das ja auch nicht diejenige die das geld abhebt !!!
weis da jemand was stimmt ???

D_Pressiv - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2009
28 Beiträge
Geschrieben am: 03.12.2009 um 12:41 Uhr

Also wenn ich von meinem Sparbuch abheb musst ich mich noch nie Ausweisen, es gibt aber auch die Form bei der ein kennwort zur Abhebung ausgemacht wurde, und wenn du von nem fremden Sparbuch Geld abheben willst brauchst du ne Vollmacht!
Auf dem Status bin ich...
ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 03.12.2009 um 12:43 Uhr

Genau so seh ich das auch ;-)
_Sascha26_ - 42
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2009
58 Beiträge
Geschrieben am: 03.12.2009 um 12:44 Uhr

Zitat von D_Pressiv:

Also wenn ich von meinem Sparbuch abheb musst ich mich noch nie Ausweisen, es gibt aber auch die Form bei der ein kennwort zur Abhebung ausgemacht wurde, und wenn du von nem fremden Sparbuch Geld abheben willst brauchst du ne Vollmacht!
Auf dem Status bin ich...

aber was wenn wie gesagt meine oma stirb z.b. und die hat so ein kennwort dann ferfällt das dann oder was ? wenn ich das kennwort nicht weis ???
hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 03.12.2009 um 12:45 Uhr

Zitat von _Sascha26_:

Zitat von D_Pressiv:

Also wenn ich von meinem Sparbuch abheb musst ich mich noch nie Ausweisen, es gibt aber auch die Form bei der ein kennwort zur Abhebung ausgemacht wurde, und wenn du von nem fremden Sparbuch Geld abheben willst brauchst du ne Vollmacht!
Auf dem Status bin ich...

aber was wenn wie gesagt meine oma stirb z.b. und die hat so ein kennwort dann ferfällt das dann oder was ? wenn ich das kennwort nicht weis ???


Ist ja dann ein Erbfall, nd wird dann ggf an dich übertragen^^

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Greenday09 - 29
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2009
185 Beiträge

Geschrieben am: 03.12.2009 um 12:46 Uhr

sparbuch isch voll cool das buch mit geld

die Rechtschreibfehler sind kunstgegenstände und urherberrechtlich geschützt.

joshi511 - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2006
128 Beiträge
Geschrieben am: 03.12.2009 um 12:46 Uhr

Geh auf die Bank und frag nach ? wie wärs damit ?
Reyell - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2006
251 Beiträge
Geschrieben am: 03.12.2009 um 12:47 Uhr

Dann solltest du irgendwie über deinen Anwalt dran kommen können: Sonst gilt: Wer das Sparbuch (also dieses Heft hat) der ist berechtigt Geld abzuheben, ganz uneheblich ob da jetzt der Name draufsteht oder nicht.
_Sascha26_ - 42
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2009
58 Beiträge
Geschrieben am: 03.12.2009 um 12:47 Uhr

Zitat von joshi511:

Geh auf die Bank und frag nach ? wie wärs damit ?

ja kann ich machen aber das war ja nur ne frage ....cool bleiben ....
und wenn ich eins auf der strase finde ???
elepsi - 83
Profi (offline)

Dabei seit 02.2004
509 Beiträge
Geschrieben am: 03.12.2009 um 12:50 Uhr

Wenn Deine Oma stirbt, darfst Du das Sparbuch nicht einfach an Dich nehmen. Erst wenn Du es geerbt hast, kannst Du darüber verfügen. Dann will die Bank den Erbschein sehen.
Im Übrigen ist es schon so, dass von einem Sparbuch ohne Kennwort, derjenige abheben kann, der das Sparbuch besitzt.
robinhood12 - 42
Profi (offline)

Dabei seit 06.2005
661 Beiträge

Geschrieben am: 03.12.2009 um 12:55 Uhr

Zitat von _Sascha26_:

braucht man zu abheben vom sparbuch einen ausweis ?7
ich hab da gerade mit nem kumpel diskutiert und er meinte du musst dich immer ausweisen wenn du von deinem sparbuch etwas abheben willst .....
ich bin der meinung das musst du nicht wenn du das sparbuch besitzt kannst du einfach auf die bank gehen und abheben
das ist ja auch so wenn jetzt zb. deine oma stirb oder so dann ist das ja auch nicht diejenige die das geld abhebt !!!
weis da jemand was stimmt ???


Man muss sich immer ausweisen wenn der Bänker einen nicht mit Namen geht. Ein Sparbuch ist nichts anderes als ein Sparkonto! Und von einem Konto eines Dritten kann ich auch nicht einfach so Geld abgehen. Dazu brauch ich eine Vollmacht oder beim Fall der Oma eben einen Erbschein oder ne notarielle Testamentsbestätigung.

Ein Abend, an dem sich alle Anwesenden einig sind, ist ein verlorener Abend. - Albert Einstein

_Sascha26_ - 42
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2009
58 Beiträge
Geschrieben am: 03.12.2009 um 12:58 Uhr

Zitat von robinhood12:

Zitat von _Sascha26_:

braucht man zu abheben vom sparbuch einen ausweis ?7
ich hab da gerade mit nem kumpel diskutiert und er meinte du musst dich immer ausweisen wenn du von deinem sparbuch etwas abheben willst .....
ich bin der meinung das musst du nicht wenn du das sparbuch besitzt kannst du einfach auf die bank gehen und abheben
das ist ja auch so wenn jetzt zb. deine oma stirb oder so dann ist das ja auch nicht diejenige die das geld abhebt !!!
weis da jemand was stimmt ???


Man muss sich immer ausweisen wenn der Bänker einen nicht mit Namen geht. Ein Sparbuch ist nichts anderes als ein Sparkonto! Und von einem Konto eines Dritten kann ich auch nicht einfach so Geld abgehen. Dazu brauch ich eine Vollmacht oder beim Fall der Oma eben einen Erbschein oder ne notarielle Testamentsbestätigung.



und wenn ich eins auf der strasse finden würde ?
m1968 - 56
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2006
29 Beiträge
Geschrieben am: 03.12.2009 um 13:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.12.2009 um 13:13 Uhr

Das Sparbuch ist erstmal ein Inhaberpapier sprich derjenige der es in der Hand hat kann damit tun und lassen was er will.

Nachteil: Du verlierst dein Sparbuch und ich finde es. Dann kann ich es auflösen und das ganze Geld abheben ohne einen weiteren Nachweiss. Sprich ob du Bargeld verlierst oder ein Sparbuch ist das gleiche

ABER: wenn ein Kennwort auf dem Sparbuch eingetragen ist mußt du dieses Nennen können sonst geht nix.

Erbschaft, Erbschein und so weiter interessiert da erst mal net. Wenn du Omas Sparbuch vorlegst und alles abhebst - gibts halt Innerfamilieären Ärger aber normalerweise müsste die Bank dir das Geld geben. Gibt ja auch denn Fall dass Oma nen Sparbuch auf ihren Namen für den/die Enkel(in) angelegt hat, wo dann immer wieder Prüfungsgeld etc drauf kommt/kam.


Wikipedia sagt dazu unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Sparbuch#Sparbuch
(nur auszüge bitte selber genau lesen)

---------------------------------------------------------------------------------------------------
Das Sparbuch ist ein „qualifiziertes Legitimationspapier“ im Sinne des § 808 I S. 1 BGB: Das Kreditinstitut kann deshalb an den Vorleger des Sparbuchs mit schuldbefreiender Wirkung auszahlen, insofern die Verfügung innerhalb der vertraglichen Abmachung liegt (also nur Verfügungen über gekündigte Beträge und im Rahmen der unten genannten Ausnahme). Das Sparbuch ist ein „hinkendes Inhaberpapier“ (§ 808 Abs. 1 S. 2 BGB): Der Inhaber des Sparbuchs kann die versprochene Leistung vom Kreditinstitut fordern. Das Kreditinstitut ist jedoch nicht verpflichtet, ohne Prüfung der Legitimation zu zahlen. Das Eigentum am Sparbuch geht immer auf den Inhaber der Forderung, die mittels Abtretung nach § 398 BGB abgetreten wird über. (§ 952 BGB)
-------------------------------------------und ---------------------------------------------------
Verlust der Sparurkunde [Bearbeiten]

Bei Verlust der Sparurkunde kann die Bank aufgrund einer Verlusterklärung eine Ersatzurkunde ausstellen. Dies wird sie aus Haftungsgründen nur bei geringen Beträgen machen. Bei größeren Beträgen muss die Urkunde im Aufgebotsverfahren gerichtlich für ungültig erklärt werden
LutziButzi - 68
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2009
28 Beiträge

Geschrieben am: 03.12.2009 um 13:29 Uhr

Ich glaube , wenn Du ein Sparbuch finden würdest und nicht abgibst ( Polizei, bei der Bank, Fundbüro usw. ) macht man sich strafbar !!!
m1968 - 56
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2006
29 Beiträge
Geschrieben am: 03.12.2009 um 13:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.12.2009 um 13:39 Uhr

Ich wollte beim besten willen oben nicht sagen dass mir das Geld eines gefundenen Sparbuches gehört. Da ists genaus wie bei jedem anderen Fund - in erster Linie gehörts dem Eigentümer. Natürlich mach ich mich da Strafbar wenn ich es für mich behalte / verwende und nicht dafür sorge dass es dem Eigentümer wieder zukommt. Dazu kann ich es bei der Bank, Post, Polizei, Rathaus und noch etlichen anderne Punkten abgeben oder auch nur in einen Briefkasten werfen. ...


--- kleine Begriffserklärung ---

Eigentümer = derjenige dem etwas gehört (z.B. mein Auto)

Besitzer = derjenige der etwas zur Zeit mit genehmigung des Eigentümers nutzt (meine Freundin fährt gerade damit rum = Sie hat es zur Zeit im Besitz es geöhrt ihr aber nicht)
robinhood12 - 42
Profi (offline)

Dabei seit 06.2005
661 Beiträge

Geschrieben am: 03.12.2009 um 13:59 Uhr

Zitat von _Sascha26_:

Zitat von robinhood12:

Zitat von _Sascha26_:

braucht man zu abheben vom sparbuch einen ausweis ?7
ich hab da gerade mit nem kumpel diskutiert und er meinte du musst dich immer ausweisen wenn du von deinem sparbuch etwas abheben willst .....
ich bin der meinung das musst du nicht wenn du das sparbuch besitzt kannst du einfach auf die bank gehen und abheben
das ist ja auch so wenn jetzt zb. deine oma stirb oder so dann ist das ja auch nicht diejenige die das geld abhebt !!!
weis da jemand was stimmt ???


Man muss sich immer ausweisen wenn der Bänker einen nicht mit Namen geht. Ein Sparbuch ist nichts anderes als ein Sparkonto! Und von einem Konto eines Dritten kann ich auch nicht einfach so Geld abgehen. Dazu brauch ich eine Vollmacht oder beim Fall der Oma eben einen Erbschein oder ne notarielle Testamentsbestätigung.



und wenn ich eins auf der strasse finden würde ?


Na auch nicht. Du hast doch keine Vollmacht.

Ein Abend, an dem sich alle Anwesenden einig sind, ist ein verlorener Abend. - Albert Einstein

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