Rockerin93 - 32
Anfänger
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Geschrieben am: 22.11.2009 um 15:15 Uhr
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Hallo an alle
Ich war dieses Wochenende zu Gast auf einem Geburtstag ...
Der war in nem Mehrfamilienhaus ...und es kam wies kommen musste um 0 30 stand die Polizei vor der Türe ...und hat gemeint sie Zeigen uns an wegen Ruhestörung...ja die Musik war nicht übermäßig laut..aber es war halt halb 1 ...
Sie sind in die Wohung hamm von allen Gästen die Personalien aufgenommen ...Müssen alle Gäste mit ner Anzeige rechnen???
Außerdem dürfen die einfach in die Wohung kommen??
Als sie dann aufm Esstisch zusammengeknüllte Alufolie sahen hamm sie mich sogar auf THC getestet!! Dürfen die das??
In der Folie waren die Reste vom Kuchen und die Kuchengabel..
Dürfen die einfach so in der Wohung rummstöbern?
Müssen die nicht 1 mal verwarnen bevor sie anzeigen?
Müssen alle Gäste mit ner Anzeige rechnen??
Danke für die Hilfe
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single-boy02 - 35
Profi
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Geschrieben am: 22.11.2009 um 15:21 Uhr
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Ich würde das so sehen,dass die erst ne Anzeige machen dürfen wenn sie euch schonmal verwarnt haben und ihr die Musik nicht leiser gemacht haben. Was nun passiert kann ich dir auch nicht sagen. Musst halt abwarten ob du Post bekommst oder nicht.
|ʦțʇïɰǔऋΜĂǛɯ♂
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paddYStaaR- - 32
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Geschrieben am: 22.11.2009 um 15:23 Uhr
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Zitat von single-boy02: Ich würde das so sehen,dass die erst ne Anzeige machen dürfen wenn sie euch schonmal verwarnt haben und ihr die Musik nicht leiser gemacht haben. Was nun passiert kann ich dir auch nicht sagen. Musst halt abwarten ob du Post bekommst oder nicht.
Richtig
_#' || PSN ID: xornator1
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FlyingBeatz - 39
Experte
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Geschrieben am: 22.11.2009 um 15:23 Uhr
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Normal sollten sie einmal verwarnen, aber ich glaub müssen tun sie nicht. anzeige bekommt normal nur der veranstalter der party, bzw der mieter der wohnung. naja die sache mit den drogentests find ich etwas übertrieben, da man kuchen schon unterscheiden können sollte.....
press -play-
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dax_rider - 33
Champion
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Geschrieben am: 22.11.2009 um 15:24 Uhr
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wenn du sie einlässt - selber schuld.
um eine Wohnung betreten zu dürfen ohne richterlichen Beschluss muss "Gefahr im Verzug" sein oder sie müssen eben eingelassen werden.
...soweit ich weiß.
ob du ne anzeige bekommst hängt davon ab ob man dich anzeigt.
und wenn du es wüsstest was ändert das?
Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.
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Rockerin93 - 32
Anfänger
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Geschrieben am: 22.11.2009 um 15:24 Uhr
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Ja okay...wir hamm die Party auch sofort beendet als die uns das gesagt haben...trozdem das die gleich anfangen rummzusuchen und so fand ich schon n bischen heftig....außerdem dann müssten sie 10 Leute anzeigen....
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illfaervegur
Halbprofi
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Geschrieben am: 22.11.2009 um 15:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.11.2009 um 15:25 Uhr
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Darf die Polzei einfach ohne Grund in eine Wohung also ohne Durchsuchungsbefehl bzw. ohne Grund? Weil die Wohnung ist ja der Teil der Privatsfähre
EDIT: war ein bisschen langsam
Moin
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Rockerin93 - 32
Anfänger
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Geschrieben am: 22.11.2009 um 15:25 Uhr
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Gefahr im Verzug können die sich auslegen wie sie wollen!!!
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-Camaro-
Profi
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Geschrieben am: 22.11.2009 um 15:25 Uhr
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anzeige ist nunmal anzeige
beschwer dich bei dem der die bullen geholt hat
haha die verwechseln kuchen mit drogen, typisch bullen wieder hahahaha
naja viel. warens ja haschkekse
Ich glaube eher an die unschuld einer hure, als an die gerechtigkeit der deutschen justiz
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Rockerin93 - 32
Anfänger
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Geschrieben am: 22.11.2009 um 15:27 Uhr
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Ja was passiert mir dann??
Strafe?
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digitalknox - 45
Halbprofi
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Geschrieben am: 22.11.2009 um 15:29 Uhr
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Faszinierdend wieviel Hobby-Anwälte hier anwesend sind...
Fakt ist, dass "halb eins" bereits im Bereich der Nachtruhe liegt, zu der Musik nur maximal in Zimmerlautstärke gespielt werden darf.
Richtig ist auch, dass die Polizei erstmal verwarnen muss - ob aber der "Polizei-Anrufer" eine Anzeige erstellt, hat mir dem reinen Erscheinen der Gesetzeshüter nichts zu tun.
Der THC-Test ist auch legitim, da nicht auszuschließen ist, dass sich in besagter Alufolie, Rauschmittel befunden haben. - Du wirst ja auch im Auto, wenn man angehalten wird, gerne einem Drogen-Schnelltest unterzogen - und das ohne Kuchen im Auto ;)
Rettet unsere Sprache!
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-Camaro-
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Geschrieben am: 22.11.2009 um 15:29 Uhr
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Zitat von Rockerin93: Ja was passiert mir dann??
Strafe?
dir nich viel wahrscheinlich, aba deinen eltern, ich hab auch schon einige anzeigen gekriegt deswegen....
und da kommst hald net aus...
Ich glaube eher an die unschuld einer hure, als an die gerechtigkeit der deutschen justiz
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-S_PsYcHo- - 30
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Geschrieben am: 22.11.2009 um 15:30 Uhr
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Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten :]
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Froebbi - 32
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Geschrieben am: 22.11.2009 um 15:30 Uhr
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Was is deinen Passiert?
Wer Tippfehler findet darf sie behalten.Hans Söllner --Eine Legende...
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-Camaro-
Profi
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Geschrieben am: 22.11.2009 um 15:31 Uhr
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Zitat von digitalknox: Faszinierdend wieviel Hobby-Anwälte hier anwesend sind...
Fakt ist, dass "halb eins" bereits im Bereich der Nachtruhe liegt, zu der Musik nur maximal in Zimmerlautstärke gespielt werden darf.
Richtig ist auch, dass die Polizei erstmal verwarnen muss - ob aber der "Polizei-Anrufer" eine Anzeige erstellt, hat mir dem reinen Erscheinen der Gesetzeshüter nichts zu tun.
Der THC-Test ist auch legitim, da nicht auszuschließen ist, dass sich in besagter Alufolie, Rauschmittel befunden haben. - Du wirst ja auch im Auto, wenn man angehalten wird, gerne einem Drogen-Schnelltest unterzogen - und das ohne Kuchen im Auto ;)
aha aha, und somit wird des wort "durchsuchungsbefehl" einfach aus dem gesetzbuch gestrichen?
joa, hobbyanwälte xD
Ich glaube eher an die unschuld einer hure, als an die gerechtigkeit der deutschen justiz
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Sex-PROmille - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 22.11.2009 um 15:31 Uhr
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denke nicht das sowas jetzt große folgen haben wird...
sag nächstes mal halt allen nachbarn bescheid dass des heut bei dir n bissl länger wird und so...
so machn es die meisten leutz von mir xD
http://z0r.de/2097
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