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Schulrecht [Frage]

-sebbi- - 35
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
2645 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2009 um 19:54 Uhr

Hallo zusammen,

kennt sich hier jemand mit dem bayerischen Schulrecht aus?


Folgender Fall: Ich war für 3 Wochen auf einer, von meiner Berufsschule organisierten, Weiterbildungsmaßnahme. Vor der Reise hab ich noch 1 Stegreifaufgabe geschrieben. Diese wurde dann in meiner Abwesenheit an die Klasse herausgegeben. Als ich wieder zurück war, erfuhr ich nur meine Note, durfte aber die Stegreifaufgabe an sich nicht einsehen.

Begründungen:
- der Lehrer möchte nicht alles, immer, mit sich rumschleppen
- es gab EINEN Einsichtstermin, den ich versäumt habe und somit kein Recht auf einen zweiten habe


Da ist doch was faul oder? Ist es tatsächlich so, dass ioh von London nach Illertissen fliegen müsste, damit ich bei der Herausgabe der Stegreifaufgabe anwesend bin!?

Kennst sich da jemand aus?


Danke,

Sebbi

ViolentFEAR - 33
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2009 um 19:56 Uhr

Das wurde uns ebenso immer berichtet.

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

Seckling90
Profi (offline)

Dabei seit 03.2008
511 Beiträge
Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:02 Uhr

Zitat von ViolentFEAR:

Das wurde uns ebenso immer berichtet.

also normalerweise musst du da nicht da sein...du kannst ihn anschließend später au no einsehen...steht im gesetz so drinnen..hatte so en fall au schon....und ich konnte eine woche später es au no einsehen;-)

morgen ist das gestern von übermorgen

-sebbi- - 35
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
2645 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2009 um 20:04 Uhr

Zitat von Seckling90:

Zitat von ViolentFEAR:

Das wurde uns ebenso immer berichtet.

also normalerweise musst du da nicht da sein...du kannst ihn anschließend später au no einsehen...steht im gesetz so drinnen..hatte so en fall au schon....und ich konnte eine woche später es au no einsehen;-)

Na also. Diese #/8o&**% Lehrer! Ich hasse es, wenn man mich verarscht.
ViolentFEAR - 33
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:19 Uhr

(5) 1 Schulaufgaben und Stegreifaufgaben werden unverzüglich bewertet und baldmöglichst den Schülerinnen und Schülern zur Einsichtnahme zurückgegeben und besprochen. 2 Die Lehrkraft kann bewertete Arbeiten Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten oder der oder des Ausbildenden für die Dauer von höchstens zwei Wochen überlassen; auf Verlangen der Erziehungsberechtigten oder der oder des Ausbildenden muss sie dies tun.

Berufsschule Bayern

Ich würde damit dir recht geben. Hast du denn den "Einsichtstermin" um 2 Wochen verpasst?

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

-sebbi- - 35
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
2645 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2009 um 20:25 Uhr

Zitat von ViolentFEAR:

(5) 1 Schulaufgaben und Stegreifaufgaben werden unverzüglich bewertet und baldmöglichst den Schülerinnen und Schülern zur Einsichtnahme zurückgegeben und besprochen. 2 Die Lehrkraft kann bewertete Arbeiten Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten oder der oder des Ausbildenden für die Dauer von höchstens zwei Wochen überlassen; auf Verlangen der Erziehungsberechtigten oder der oder des Ausbildenden muss sie dies tun.

Berufsschule Bayern

Ich würde damit dir recht geben. Hast du denn den "Einsichtstermin" um 2 Wochen verpasst?

Das waren 4 Wochen. In diesen 4 Wochen war aber nur 2mal Berufsschulunterricht. Und an diesen beiden Unterrichtstagen war ich ja, wie erwähnt, auf einer schulischen Weiterbildung.
-sebbi- - 35
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
2645 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2009 um 20:27 Uhr

Wobei man den Gesetzestext jetzt natürlich auch zweideutig auslegen kann:
- Er muss mir die Arbeit ja nicht überlassen, sondern nur zeigen.
- Und bezieht sich das "er muss es auf Verlangen" vorzeigen, auf die 2 Wochen oder eben nicht?

Das ist jetzt echt interessant ....
ViolentFEAR - 33
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:32 Uhr

Nun, zumindest wird diese Ex aufbewahrt. Insofern müsstest du da ja einsicht bekommen. Vielleicht ist der Lehrer aber dafür nicht mehr zuständig.

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

-sebbi- - 35
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
2645 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2009 um 20:33 Uhr

Zitat von ViolentFEAR:

Nun, zumindest wird diese Ex aufbewahrt. Insofern müsstest du da ja einsicht bekommen. Vielleicht ist der Lehrer aber dafür nicht mehr zuständig.

Wenn er dafür aber nicht mehr zuständig ist, dann ist die Begründung er "schleppe doch nicht die ganzen Arbeiten hier her" schlicht und ergreifend falsch.
Hm. Das wär echt mal eine Sache für die Rechtsschutzversicherung :-D
Flopchop
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
4707 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2009 um 20:39 Uhr

reine Neugierde.. was ist eine "Stegreifaufgabe"
ich hör das zum ersten Mal

_-_

v2k - 33
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
2901 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:39 Uhr

Zitat von Flopchop:

reine Neugierde.. was ist eine "Stegreifaufgabe"
ich hör das zum ersten Mal

ex-temporale
-sebbi- - 35
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
2645 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2009 um 20:46 Uhr

Zitat von v2k:

Zitat von Flopchop:

reine Neugierde.. was ist eine "Stegreifaufgabe"
ich hör das zum ersten Mal

ex-temporale

Für die Württemberger: Ein Schirftliche Wiederholung, Kurztest, oder auch schriftliche Abfrage genannt :-D

Musste mich da auch erst mal umpolen, als ich in bayerische Gefilde kam :-D
Flopchop
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
4707 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:42 Uhr

bei uns hieß sowas simple SW/schriftliche WIederholung...oder vielleicht noch Kurztest

_-_

Jeppe_K
Profi (offline)

Dabei seit 06.2006
854 Beiträge
Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:57 Uhr

Zitat von Flopchop:

reine Neugierde.. was ist eine "Stegreifaufgabe"
ich hör das zum ersten Mal

das is ne ex(temporale)
und ich weiss zufällig ausdem stegreif noch was das heisst wenn du verstehst was ich mein^^

Shizzle my Dizzle

utzy - 51
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2008
10 Beiträge
Geschrieben am: 12.11.2009 um 21:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2009 um 21:08 Uhr

bei uns hieß das früher - eine Ex schreiben :)

also zu meiner schulzeit habe ich alle meine arbeiten auch Kurztest immer bekommen und durfte diese auch behalten. was macht denn der Lehrer zuhause mit den ganzen Arbeiten?
Metaller_96 - 28
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
672 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2009 um 21:18 Uhr

Zitat von utzy:

bei uns hieß das früher - eine Ex schreiben :)

also zu meiner schulzeit habe ich alle meine arbeiten auch Kurztest immer bekommen und durfte diese auch behalten. was macht denn der Lehrer zuhause mit den ganzen Arbeiten?

Normalerweise behält der Lehrer die Arbeiten doch nicht, oder?
Eigentlich gibt er sie doch ab, und die werden in der Schule gelagert.


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