-sebbi- - 35
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Geschrieben am: 12.11.2009 um 19:54 Uhr
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Hallo zusammen,
kennt sich hier jemand mit dem bayerischen Schulrecht aus?
Folgender Fall: Ich war für 3 Wochen auf einer, von meiner Berufsschule organisierten, Weiterbildungsmaßnahme. Vor der Reise hab ich noch 1 Stegreifaufgabe geschrieben. Diese wurde dann in meiner Abwesenheit an die Klasse herausgegeben. Als ich wieder zurück war, erfuhr ich nur meine Note, durfte aber die Stegreifaufgabe an sich nicht einsehen.
Begründungen:
- der Lehrer möchte nicht alles, immer, mit sich rumschleppen
- es gab EINEN Einsichtstermin, den ich versäumt habe und somit kein Recht auf einen zweiten habe
Da ist doch was faul oder? Ist es tatsächlich so, dass ioh von London nach Illertissen fliegen müsste, damit ich bei der Herausgabe der Stegreifaufgabe anwesend bin!?
Kennst sich da jemand aus?
Danke,
Sebbi
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ViolentFEAR - 33
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Geschrieben am: 12.11.2009 um 19:56 Uhr
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Das wurde uns ebenso immer berichtet.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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Seckling90
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Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:02 Uhr
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Zitat von ViolentFEAR: Das wurde uns ebenso immer berichtet.
also normalerweise musst du da nicht da sein...du kannst ihn anschließend später au no einsehen...steht im gesetz so drinnen..hatte so en fall au schon....und ich konnte eine woche später es au no einsehen
morgen ist das gestern von übermorgen
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-sebbi- - 35
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Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2009 um 20:04 Uhr
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Zitat von Seckling90: Zitat von ViolentFEAR: Das wurde uns ebenso immer berichtet.
also normalerweise musst du da nicht da sein...du kannst ihn anschließend später au no einsehen...steht im gesetz so drinnen..hatte so en fall au schon....und ich konnte eine woche später es au no einsehen 
Na also. Diese #/8o&**% Lehrer! Ich hasse es, wenn man mich verarscht.
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ViolentFEAR - 33
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Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:19 Uhr
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(5) 1 Schulaufgaben und Stegreifaufgaben werden unverzüglich bewertet und baldmöglichst den Schülerinnen und Schülern zur Einsichtnahme zurückgegeben und besprochen. 2 Die Lehrkraft kann bewertete Arbeiten Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten oder der oder des Ausbildenden für die Dauer von höchstens zwei Wochen überlassen; auf Verlangen der Erziehungsberechtigten oder der oder des Ausbildenden muss sie dies tun.
Berufsschule Bayern
Ich würde damit dir recht geben. Hast du denn den "Einsichtstermin" um 2 Wochen verpasst?
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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-sebbi- - 35
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Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2009 um 20:25 Uhr
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Zitat von ViolentFEAR: (5) 1 Schulaufgaben und Stegreifaufgaben werden unverzüglich bewertet und baldmöglichst den Schülerinnen und Schülern zur Einsichtnahme zurückgegeben und besprochen. 2 Die Lehrkraft kann bewertete Arbeiten Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten oder der oder des Ausbildenden für die Dauer von höchstens zwei Wochen überlassen; auf Verlangen der Erziehungsberechtigten oder der oder des Ausbildenden muss sie dies tun.
Berufsschule Bayern
Ich würde damit dir recht geben. Hast du denn den "Einsichtstermin" um 2 Wochen verpasst?
Das waren 4 Wochen. In diesen 4 Wochen war aber nur 2mal Berufsschulunterricht. Und an diesen beiden Unterrichtstagen war ich ja, wie erwähnt, auf einer schulischen Weiterbildung.
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-sebbi- - 35
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Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2009 um 20:27 Uhr
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Wobei man den Gesetzestext jetzt natürlich auch zweideutig auslegen kann:
- Er muss mir die Arbeit ja nicht überlassen, sondern nur zeigen.
- Und bezieht sich das "er muss es auf Verlangen" vorzeigen, auf die 2 Wochen oder eben nicht?
Das ist jetzt echt interessant ....
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ViolentFEAR - 33
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Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:32 Uhr
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Nun, zumindest wird diese Ex aufbewahrt. Insofern müsstest du da ja einsicht bekommen. Vielleicht ist der Lehrer aber dafür nicht mehr zuständig.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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-sebbi- - 35
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Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2009 um 20:33 Uhr
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Zitat von ViolentFEAR: Nun, zumindest wird diese Ex aufbewahrt. Insofern müsstest du da ja einsicht bekommen. Vielleicht ist der Lehrer aber dafür nicht mehr zuständig.
Wenn er dafür aber nicht mehr zuständig ist, dann ist die Begründung er "schleppe doch nicht die ganzen Arbeiten hier her" schlicht und ergreifend falsch.
Hm. Das wär echt mal eine Sache für die Rechtsschutzversicherung
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Flopchop
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Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2009 um 20:39 Uhr
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reine Neugierde.. was ist eine "Stegreifaufgabe"
ich hör das zum ersten Mal
_-_
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v2k - 33
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Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:39 Uhr
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Zitat von Flopchop: reine Neugierde.. was ist eine "Stegreifaufgabe"
ich hör das zum ersten Mal
ex-temporale
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-sebbi- - 35
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Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2009 um 20:46 Uhr
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Zitat von v2k: Zitat von Flopchop: reine Neugierde.. was ist eine "Stegreifaufgabe"
ich hör das zum ersten Mal
ex-temporale
Für die Württemberger: Ein Schirftliche Wiederholung, Kurztest, oder auch schriftliche Abfrage genannt 
Musste mich da auch erst mal umpolen, als ich in bayerische Gefilde kam
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Flopchop
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Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:42 Uhr
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bei uns hieß sowas simple SW/schriftliche WIederholung...oder vielleicht noch Kurztest
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Jeppe_K
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Geschrieben am: 12.11.2009 um 20:57 Uhr
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Zitat von Flopchop: reine Neugierde.. was ist eine "Stegreifaufgabe"
ich hör das zum ersten Mal
das is ne ex(temporale)
und ich weiss zufällig ausdem stegreif noch was das heisst wenn du verstehst was ich mein^^
Shizzle my Dizzle
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utzy - 51
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Geschrieben am: 12.11.2009 um 21:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2009 um 21:08 Uhr
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bei uns hieß das früher - eine Ex schreiben :)
also zu meiner schulzeit habe ich alle meine arbeiten auch Kurztest immer bekommen und durfte diese auch behalten. was macht denn der Lehrer zuhause mit den ganzen Arbeiten?
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Metaller_96 - 28
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Geschrieben am: 12.11.2009 um 21:18 Uhr
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Zitat von utzy: bei uns hieß das früher - eine Ex schreiben :)
also zu meiner schulzeit habe ich alle meine arbeiten auch Kurztest immer bekommen und durfte diese auch behalten. was macht denn der Lehrer zuhause mit den ganzen Arbeiten?
Normalerweise behält der Lehrer die Arbeiten doch nicht, oder?
Eigentlich gibt er sie doch ab, und die werden in der Schule gelagert.
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