Es ist generell nicht verboten ein Selbstportrait bei der Arbeit zu machen auf folgendes muss man achten:
1) Verboten wenn auf dem gesamten Firmengelände Fotgrafier Verbot gilt.
2) Nicht während der Arbeitszeit nur während genommener Pausen oder vor bzw. nach Arbeitsbeginn/ende
3) Es dürfen keine Materialien oder Gegenstände erkennbar sein die vertraglich geregelt der Geheimhaltung unterliegen.
4) Es dürfen keine anderen Personen ohne Ihrer Einwilligung erkennbar sein/Ausgenommen Personen die nicht eindeutig erkennbar sind z.B. von hinten.
5) Gebäude dürfen nicht ohne Genehmigung bzw. einem Propertyrelease-Vertrag dargestellt werden.