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Nachname zurückfordern

TrashFan - 31
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 08.2009
180
Beiträge
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Geschrieben am: 28.10.2009 um 23:53 Uhr
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Hallo,
also ich meine Mutter hat geheiratet und ich habe dabei den Namen ihres Mannes mit angenommen. Ich möchte aber diesen Namen nicht haben da ich mich weder mit ihm identifizieren kann, er zu mir passen würde und er mri einfach nicht gefällt. Wie ist das, kann ich meinen Geburtsnamen zurückfordern? - denn jetzt steht ja sogar in meinem Personalausweis mein neuer Nachname drin, während bei meiner Mutter ihr/unser Geburtsname drin steht.
Ich suche Mitglieder für meine "Der Pate" Gruppe
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bockwurst82 - 42
Champion
(offline)
Dabei seit 08.2003
6884
Beiträge
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Geschrieben am: 28.10.2009 um 23:56 Uhr
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Bis du 18 bist müssen das glaub die Eltern für dihc machen, ab 18 kannst du deinen Namen in fast alles Ändern. Kostet halt n bisschen was.
Frag am besten beim Bürgeramt, die helfen dir weiter.
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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SE_k800i - 36
Experte
(offline)
Dabei seit 06.2008
1456
Beiträge
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Geschrieben am: 29.10.2009 um 00:00 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Bis du 18 bist müssen das glaub die Eltern für dihc machen, ab 18 kannst du deinen Namen in fast alles Ändern. Kostet halt n bisschen was.
Frag am besten beim Bürgeramt, die helfen dir weiter.
Du kannst sowas aber nur mit einer triftigen Begründung ändern, nicht das plötzlich jemand mit 18 aufs Rathaus stürmt und meint er kann sich "Jackson" o.ä. nennen lassen
={ Heiner Brand
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bredator - 41
Champion
(offline)
Dabei seit 03.2008
5319
Beiträge
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Geschrieben am: 29.10.2009 um 00:10 Uhr
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Entweder du wartest, bis du 18 bist und lässt dir dann deinen vorherigen Nachnamen wieder geben (mit Begründung kriegst du das auch durch) oder du überzeugst deinen Erziehungsberechtigten, dass du deinen alten Nachnamen wiederhaben willst, dieser Elternteil dem also zustimmt.
Durch die Begründung, dass dein alter Nachname dein Identifikationsmerkmal ist, würde so eine Namensänderung auch gehen. Die Vorschriften, dass so etwas gemacht wird, sind allgemein sehr hart. Daher kann es durchaus auch sein, dass dein Antrag abgewiesen wird. Aber wie gesagt, da du ja schon lange einen anderen Nachnamen hattest, weiss ich nicht, ob die Ämter deshalb alles auch schnell rückgängig machen können und wollen.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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Nexius - 50
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 03.2008
238
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Geschrieben am: 29.10.2009 um 00:11 Uhr
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Der Name würde sich nur ändern, wenn dein Stiefvater dich adoptiert hat. Wenn net, dann würde ich mich mal auf dem Standesamt kundig machen.
Ich würde mich gern geistig mit dir duellieren, aber ich sehe du bist unbewaffnet!
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commenTA-tor
Experte
(offline)
Dabei seit 10.2006
1524
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Geschrieben am: 29.10.2009 um 04:56 Uhr
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Meine Cousine hat nach ner Scheidung auch wieder geheiratet...ihre Töchter haben aber den Nachnamen des eigentlichen Vaters behalten, die sind im Grundschulalter, also gehen tut das auf jeden Fall.
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schnitte-
Anfänger
(offline)
Dabei seit 10.2009
8
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Geschrieben am: 29.10.2009 um 07:16 Uhr
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Zitat von Nexius: Der Name würde sich nur ändern, wenn dein Stiefvater dich adoptiert hat. Wenn net, dann würde ich mich mal auf dem Standesamt kundig machen.
So ist das heutzutage nicht mehr. Man muss ein Kind nicht mehr adoptieren, damit es den eigenen Namen annehmen kann.
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S04boy - 26
Profi
(offline)
Dabei seit 08.2009
405
Beiträge
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Geschrieben am: 29.10.2009 um 08:51 Uhr
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ja so glaube ich es auch
☺☻♥♦♣♠&bul l;◘○◙♂♀♪♫☼►◄↕‼&p ara;§▬↨
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DieSerJunGe-
Anfänger
(offline)
Dabei seit 10.2009
2
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Geschrieben am: 29.10.2009 um 09:07 Uhr
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Jaa passt scho^^
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Urlaubsonne - 63
Anfänger
(offline)
Dabei seit 01.2008
13
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Geschrieben am: 29.10.2009 um 09:12 Uhr
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Also wenn man unter 18 Jahre ist, braucht man die Einwilligung beider Eltern um eine Namensänderung überhaupt in Erwägung zu ziehen können. Ich habe mich auch mal erkundigt, als ich geschieden wurde. Ich konnte ohne Probleme meinen Geburtsnamen wieder annehmen, aber die Tochter hätte die Unterschrift von ihrem Vater gebraucht, da sie auch 16 Jahre war. Dann braucht man eine trifftige Begründung. Wir wußten nicht, ob es ausgereicht hätte, dass sie mit der Familie ihres Vaters nichts mehr zu tun haben wollte. Ihr Vater wurde handgreiflich gegenüber mir, wollte mich mehrmals die Treppe runterwerfen, wollte die Tochter um Geld betrügen, ..... Aber, ob das alles ausgereicht hätte, wäre die Frage gewesen. Sie hat es dann nicht gemacht, da sie dachte , wenn sie heiratet, kann sie den Namen dann ja ablegen. Aber ich glaube auch, dass es darauf ankommt, welchen Bearbeiter man erwischt u. wie er dies sieht. Einfach probieren, mehr wie verlieren kann man nicht.
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epikur23 - 41
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2002
261
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Geschrieben am: 29.10.2009 um 09:31 Uhr
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Tut mir leid, wenn ich jetzt sage, dass das so leicht nicht läuft.
ABER: Es kommt darauf an.
Könntest Du bitte zuerst posten ob es sich um eine "Namensänderung" nach dem Namensänderungsgesetz handelt, oder um eine "Einbenennung" nach §1618 BGB?
Davon hängt nämlich einiges ab; eine Einbenennung kann man erheblich leichter rückgängig machen, bei einer Namensänderung´"stirbt" der ursprüngliche Name (und darf übrigens auch nicht einmal mehr als Geburtsname aka Mädchenname geführt werden).
Mit dem Alter hat das wenig zu tun, natürlich muss man volljährig sein um die ganze Geschichte selbst in die Hand nehmen zu können (theoretisch wäre es zwar möglich das Ganze durch die gesetzlichen vertreter - deine Mutter - machen zu lassen, aber in der Fallkonstellation denke ich mal nicht, dass die das wollte).
NUR: Man kann nicht einfach ab 18 in jedes Bürgerbüro reinspazieren und seinen Namen ändern lassen, nur weil er einem nicht gefällt. Man braucht einen guten Grund (welcher idR angenommen wird, wenn der Name "historisch vorbelastet" (Goebbels, Himmler,...) ist, im Deutschen kaum zu schreiben / sprechen ist (Grzymeck, Mrkczyk, Adamczyk, Grzyb,...) oder ein Spottname ist (Moese, Ficker,...). Mit einem solchen Grund bekommt man eine Namensänderung leicht durch.
Diese Geschichte mit den Eltern, deren Namen etc ist aber etwas schwieriger. Bei einer Namensänderung zB ist es so, dass die "neuen" Eltern (auch ohne Adoption) den Namen für das Kind wählen, wobei sie das Kindeswohl berücksichtigen müssen. Wenn es zum Wohle des Kindes geschah ("Integration in Neufamilie"), dann kann es zu perversen Situationen kommen: Der "neue" Mann lässt sich von der Frau scheiden, diese nimmt ihren Mädchennamen wieder an, das Kind (aus erster Ehe) bleibt auf dem Namen sitzen, da der §1618BGB keine Regelung analog zur Wiederannahm des Mädchennamens der geschiedenen Ehefrau vorsieht.
Hoffe das hat jetzt n bisschen geholfen, geh am Besten zuerst mal ins Bürgerbüro und versuch es. Sollte das nicht klappen, dann gibt es noch andere Möglichkeiten (und ich meine nicht die Fremdenlegion^^) seinen Namen loszuwerdn.
Wenn Du magst schreib mir ne PN, dann schreib ich dazu mehr (ist juristisch aber eher ne Grauzone)!
"Preiset die Schönheit der Welt!"
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TrashFan - 31
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 08.2009
180
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Geschrieben am: 29.10.2009 um 17:11 Uhr
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Also vielen Dank für die Ausführlichen Hilfen, ich werd mich in der nächsten Zeit beim Bürger Büro melden und dann schreib ich mal wie es gelaufen ist
Ich suche Mitglieder für meine "Der Pate" Gruppe
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