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Rechnung privat an Firma stellen

gstueb - 55
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
254 Beiträge

Geschrieben am: 17.10.2009 um 14:37 Uhr

Hallo,

ich hab jemandem, der eine Firma hat, einen Gefallen getan und ihm einen DVD-Brenner bestellt/mitbestellt. Die Bestellung ging auf meinen Namen und an meine Adresse.

Der Firmeninhaber hätte jetzt gerne eine Rechnung, damit er die MwSt. absetzen kann. Ich will ihm auch nur das Material berechnen, d.h. ich will nur mein ausgelegtes Geld zurück, ohne daran etwas zu verdienen.

Wenn ich ihm jetzt einfach die Rechnung gebe, die ich erhalten habe, ist das ja blöd, weil da nirgends ersichtlich ist, dass er das Material erhalten hat.

Wie mache ich das richtig damit das Finanzamt da nichts zu meckern hat? Wenn ich ihm eine private Rechnung über den Bruttobetrag stelle, kann er ja wieder nichts absetzen. Wenn ich die Rechnung 1:1 so stelle, wie ich sie erhalten habe, stimmt das irgendwie auch nicht, denn ich berechne der Firma dann ja z.B. Versandkosten, obwohl ich so direkt keine hatte. Außerdem kann es vorkommen, dass ich für 2 oder mehr Leute eine Sammelbestellung vornehme... dann müsste ich die Versandkosten aj z.B. aufteilen.

Es kommt öfter vor, dass ich für irgendwelche Leute etwas mitbestelle, deswegen will ich mal wissen, wie da richtig vorgehe... Darf ich das überhaupt, oder ist das in der Form gar nicht vorgesehen?

Danke,
Gregor

god is real – unless declared integer!

Markus2 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
924 Beiträge
Geschrieben am: 17.10.2009 um 14:46 Uhr

Musst du überhaupt eine Rechnung ausstellen, oder kann er dir einfach das Geld geben,
und du stellst eine Quittung aus?

Never attribute to malice what can be adequately explained by stupidity.

party-paddy - 32
Experte (offline)

Dabei seit 02.2008
1360 Beiträge

Geschrieben am: 17.10.2009 um 14:47 Uhr

dürfen, darfst des schon,
nur mit der rechnung versteh ich ned ganz wo das problem ist,

stell im doch einfach ne rechnung, er hat ja sozusagen bei dir bestellt;-)


http://www.profiseller.de/shop1/index.ph p3?ps_id=p156910060

speedo²³ - 45
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2003
147 Beiträge

Geschrieben am: 17.10.2009 um 14:50 Uhr

Schreib eine E-Mail dahin wo du den Brenner bestellt hast und bitte darum die sollen dir per Mail nochmals eine Rechnung mit Addresse der Firma wo du mit bestellt hast und ausgewiesener Mehrwertsteuer zukommen lassen!
HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 17.10.2009 um 14:50 Uhr

Das Problem ist, dass der Besteller nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist und daher auch keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen kann.

Am leichtesten wäre es, wenn Du ihm die Originalrechnung gibst und ihr das runterstreicht, was Du privat verwendet hast. Dann kann er vom verbleibenden Rest die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.


Normalerweise macht einem auch kein Betriebsprüfer bei so einem offensichtlichen Sachverhalt Ärger. Ihr solltet nur auf die Rechnung schreiben, welche der Teile für das Unternehmen waren.
sannypless - 45
Profi (offline)

Dabei seit 05.2008
878 Beiträge
Geschrieben am: 17.10.2009 um 14:57 Uhr

Zitat von Markus2:

Musst du überhaupt eine Rechnung ausstellen, oder kann er dir einfach das Geld geben,
und du stellst eine Quittung aus?


eine quittung beinhaltet aber keine märchensteuer...
der bekannte kann die mehrwertsteuer in seiner umsatzsteuervoranmeldung nichts geltend machen...
ich selbst hab aber davor keine ahnung.
da empfiehlt sich es am besten mit dem finanzamt in verbindung setzen

wozu braucht man eine fusszeile? treten kann ich auch selber *G*

cbr919 - 43
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2006
2 Beiträge
Geschrieben am: 17.10.2009 um 15:05 Uhr

Hättet ihr es so gemacht das deine kumpel die 2 brenner bestellt. Dann könnte dein Kumpel beide brenner von der Steuerabsetzen und alles wär ok.
RoHaN - 45
Profi (offline)

Dabei seit 04.2006
698 Beiträge

Geschrieben am: 17.10.2009 um 15:35 Uhr

Zitat von cbr919:

Hättet ihr es so gemacht das deine kumpel die 2 brenner bestellt. Dann könnte dein Kumpel beide brenner von der Steuerabsetzen und alles wär ok.


hahaha ja das wäre das einfachste gewesen

Alcohol doesn't solve any problems, but if you think again, neither does Milk !!!

entili - 62
Experte (offline)

Dabei seit 03.2008
1294 Beiträge

Geschrieben am: 17.10.2009 um 23:26 Uhr

Zitat von party-paddy:

dürfen, darfst des schon,
nur mit der rechnung versteh ich ned ganz wo das problem ist,

stell im doch einfach ne rechnung, er hat ja sozusagen bei dir bestellt;-)


Ne, dann muss Gregor eine Rechnung schreiben mit fortlufender Nummer und muss seine Steuernummer angeben, dann muss er den Einkauf und den Verkauf beim Finanzamt angeben.

Besser ist es, wenn er dort, wo er das Zeug bestellt hat bittet, die rechnung zu stornieren und zwei neue Rechnungen auszusetllen.

Mist auf dem handy schreibt sichcs schlecht. Sorry für die Fehlerr,

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