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Zigaretten Diebe

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benkai_ - 31
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2008
11 Beiträge
Geschrieben am: 22.09.2009 um 19:13 Uhr

hmm das würd ich auch gerne wissen :-D
Patt91 - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2007
143 Beiträge

Geschrieben am: 22.09.2009 um 19:18 Uhr

Zitat von moT_:

wie siet so n LKW aus wo kippen transportiert und wann und wo fahren die ???:-D:-D


Naja, im normalfall wie jeder normale Lkw auch, müssen nur verplompt sein. Die meisten Lkw mit Diebstahlgefährdetem Gut besitzen jedoch Kofferbrückeun oder Koffersattel.
-ACAB- - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2009
244 Beiträge
Geschrieben am: 22.09.2009 um 19:41 Uhr

ihhh zigaretten :-D
BJ-74 - 50
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2007
83 Beiträge

Geschrieben am: 22.09.2009 um 20:11 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.09.2009 um 20:12 Uhr

Zitat von humorixle:

§ 259 Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.
:bussi: !!absolut geil!!!!bist du ein bewährungshelfer oder einer von der rennleitung???schade,mein "Lieferant"wurde neulich hops genommen.seit dem gibts keine geschäfte mehr!!! :weiner:

.....puh,geschaft!!!.....Endlich ist der Rote bereich vorbei.....!!!!!

Klabauterman
Profi (offline)

Dabei seit 09.2004
546 Beiträge
Geschrieben am: 24.09.2009 um 20:02 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.09.2009 um 20:04 Uhr

des gleiche prob hab ich auch.........;-) nix geht mehr....


ichfreumichjedenfallswirdallerhöchs tezeitcabriohabichheuteausgepacktlä uftnochmorgen14uhrinhoferbevor

the_WarLord - 40
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
3882 Beiträge
Geschrieben am: 24.09.2009 um 23:11 Uhr

Zitat von -Camaro-:

Zitat von humorixle:

§ 259 Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.


wieso, ich hab davon nix gewusst xD


Unnu? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Grüße vom WarLord

wuschel19770 - 47
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
899 Beiträge

Geschrieben am: 25.09.2009 um 08:20 Uhr

Zitat von Klabauterman:

des gleiche prob hab ich auch.........;-) nix geht mehr....


Es finden sich immer wieder neue,zumindest ist das bei mir so.
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